Verwertung von Rest- und Gewerbemüll
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Transport und Verwertung von Rest- und Gewerbemüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg (AVV 200301 und 170904) für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Fachdienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Auf der Deponie Woltersdorf werden die gesammelten Rest- und Gewerbemüllmengen in einer Halle abgekippt und für die Abholung in bereitgestellte Container verladen und zur Zielanlage des Auftragnehmers transportiert. Da der Vertrag zur Entsorgung / Verwertung ausläuft, werden die Leistungen hiermit neu ausgeschrieben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-14.
Wer? Wie?- • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen › Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-06-14 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Rest- und Gewerbemüll
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Verwertung von Rest- und Gewerbemüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Beschreibung der Beschaffung:
Stadt: Woltersdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium „CO2-Zuschlag“: Wird durch Vorbehandlung die zu entsorgende Abfallmasse des AG, auf die vom Bieter ein Zuschlag nach BEHG erhoben wird, um 50 % (oder mehr) reduziert, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Wird keine Vorbehandlung durchgeführt, erhält der Bieter 40 Punkte für Restmüll und 10 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die Reduktion durch die Vorbehandlung dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Beispiel: Der Restmüll wird nicht behandelt, der Gewerbemüll wird durch Vorbehandlung um 25 % reduziert. Der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll, 15 Punkte für Gewerbemüll.
Kostenkriterium (Name): Wertungskriterium „Entfernung“: Liegt die 1. Zielanlage in 60 km Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die 1. Zielanlage in 180 km (oder mehr) Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 0 Punkte für Restmüll und 0 Punkte für Gewerbemüll Liegt die Entfernung von der Deponie Woltersdorf zur 1. Zielanlage für Restmüll oder Gewerbemüll dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Dies gilt auch, wenn die 1. Zielanlagen für beide Fraktionen nicht identisch sind. Beispiel: Die 1. Zielanlage des AN für Restmüll liegt in 120 km, die 1. Zielanlage des AN für Gewerbemüll liegt in 90 km; der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll und 15 Punkte für Gewerbemüll.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31082024 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-06-14 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow (Wendland)
Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: 05841120246 📞
URL: https://luechow-dannenberg.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68685124 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68685124 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 116-357860 (2024-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Rest- und Gewerbemüll
Referenznummer:
18/2024
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung von Rest- und Gewerbemüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg (AVV 200301 und 170904) für die Durchführung der Abfallwirtschaft im Landkreis Lüchow-Dannenberg ist der Fachdienst Abfallwirtschaft zuständig, ein Regiebetrieb des Landkreises. Auf der Deponie Woltersdorf werden die gesammelten Rest- und Gewerbemüllmengen in einer Halle abgekippt und für die Abholung in bereitgestellte Container verladen und zur Zielanlage des Auftragnehmers transportiert. Da der Vertrag zur Entsorgung / Verwertung ausläuft, werden die Leistungen hiermit neu ausgeschrieben.
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Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Angebote können für alle Lose eingereicht werden ✅
Beschreibung
Interne Kennung:
18/2024
Titel: Verwertung von Rest- und Gewerbemüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Beschreibung der Beschaffung:
Verwertung von Rest- und Gewerbemüll im Landkreis Lüchow-Dannenberg (AVV 20031 und 170904)
Postleitzahl: 29497
Stadt: Woltersdorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertungskriterium „CO2-Zuschlag“: Wird durch Vorbehandlung die zu entsorgende Abfallmasse des AG, auf die vom Bieter ein Zuschlag nach BEHG erhoben wird, um 50 % (oder mehr) reduziert, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Wird keine Vorbehandlung durchgeführt, erhält der Bieter 40 Punkte für Restmüll und 10 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die Reduktion durch die Vorbehandlung dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Beispiel: Der Restmüll wird nicht behandelt, der Gewerbemüll wird durch Vorbehandlung um 25 % reduziert. Der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll, 15 Punkte für Gewerbemüll.
Kostenkriterium (Name): Wertungskriterium „Entfernung“: Liegt die 1. Zielanlage in 60 km Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 80 Punkte für Restmüll und 20 Punkte für Gewerbemüll. Liegt die 1. Zielanlage in 180 km (oder mehr) Entfernung zur Deponie Woltersdorf, erhält der Bieter 0 Punkte für Restmüll und 0 Punkte für Gewerbemüll Liegt die Entfernung von der Deponie Woltersdorf zur 1. Zielanlage für Restmüll oder Gewerbemüll dazwischen, verringert sich die Punktanzahl linear. Dies gilt auch, wenn die 1. Zielanlagen für beide Fraktionen nicht identisch sind. Beispiel: Die 1. Zielanlage des AN für Restmüll liegt in 120 km, die 1. Zielanlage des AN für Gewerbemüll liegt in 90 km; der Bieter erhält somit in Summe 55 Punkte, 40 Punkte für Restmüll und 15 Punkte für Gewerbemüll.
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31082024 Tage
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2024-06-14 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-07-19 10:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 57
Abs. 1 Nr. 2 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten
Unterlagen enthalten, ausgeschlossen werden. Der AG kann die Bieter
jedoch gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen,
insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige
Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Der Bieter hat keinen Anspruch darauf, dass der
AG von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Die
Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich
um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach
Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden
angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Angebote,
die nicht die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Erklärungen
und Nachweise enthalten, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Die Anforderung zusätzlicher Erklärungen und Nachweise, welche der AG
für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für
erforderlich ansieht, und die weitere Aufklärung von Angebotsinhalten
bleiben ebenso vorbehalten. Änderungen des Bieters an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; anderenfalls wird das Angebot
ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 3). Änderungen und Ergänzungen sind
unzulässig und führen ebenfalls zum Ausschluss des Angebots (§§ 53 Abs.
7, 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen: BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. BB 2 Registereintrag: Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Beschreibung: Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer beizufügen. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in einem bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 einreichen. WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz: Gesamtumsatz der Jahre 2021-2023, sowie Angabe des Mittelwertes 2021-2023 WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen z. B. Betrieb von Verwertungseinrichtungen: Angabe des Umsatzes der Jahre 2021-2023, sowie Angabe des Mittelwertes 2021-2023.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den
Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap.
5.3.2 einreichen. BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit für AVV 20030 und 17090 oder vergleichbar beizufügen. Bei ausländischen Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung beizufügen. BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, die sonstige Aufgaben
übernehmen sollen: Es ist ein Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Unterauftragnehmer durchgeführte
Tätigkeit für AVV 200301 und 170904 oder vergleichbar beizufügen. Bei ausländischen
Bietern ist eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen. BL 3 Referenzen des Bieters (mindestens eine Referenz): Es ist eine
Referenz für die im Rahmen vergleichbarer Leistungen jeweils selbst durchgeführte Tätigkeit zu nennen mit Angabe von Auftraggeber, Tätigkeit
und Zeitraum sowie Ansprechpartner bei den Referenz-Auftraggebern mit Angabe von Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der AG wird die Bieter zunächst auf das Vorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 GWB) prüfen, dabei werden etwaige Maßnahmen zur Selbstreinigung berücksichtigt (§ 125 GWB). Liegen keine Ausschlussgründe vor, wird der AG gemäß § 122 GWB in Verbindung mit den §§ 44 bis 47 VgV die Eignungskriterien der jeweiligen Bieter prüfen. Er bezieht sich dabei auf die nach Kap. 5 vorgelegten und ggf. weitere von Bietern abgeforderte Unterlagen sowie sonstige Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen. Der AG wird keine nachteiligen Eignungsinformationen von Dritten verwenden, ohne den Bieter zur Stellungnahme aufzufordern.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Lüchow-Dannenberg
Nationale Registrierungsnummer:
Berichtseinheit-ID 00001306
Postanschrift: Königsberger Str. 10
Postleitzahl: 29439
Postort: Lüchow (Wendland)
Region: Lüchow-Dannenberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kommunalaufsicht@luechow-dannenberg.de 📧
Telefon: 05841120246 📞
URL: https://luechow-dannenberg.de 🌏
Federführendes Mitglied ✅
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68685124 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68685124 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-1334 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass
etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz
2 bleibt unberührt. Zuständig für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer
Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg. Im Falle eines
Nachprüfungsverfahrens hat die Vergabestelle die Akten der Vergabekammer
vorzulegen; diese gewährt den Verfahrensbeteiligten Akteneinsicht. Zur Wahrung
der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse obliegt es den Bietern,
schon mit Angebotslegung die betreffenden Bestandteile ihres Angebotes als
derartige Geheimnisse zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2 und 3 GWB) und dies zu
begründen. Ohne eine solche Kennzeichnung und Begründung ist der AG nicht
gehalten, weitergehende Maßnahmen zum Schutz etwaiger Geheimnisse bei der Weitergabe an die Vergabekammer zu ergreifen.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 116-357860 (2024-06-14)
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