Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht Am Übergabeort des Auftraggebers sind kontinuierlich bereitgestellte Straßenreinigungsabfälle von derzeit ca. 2.500 Mg pro Jahr zu übernehmen, diese gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage zu transportieren, zu verwerten und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Straßenkehricht
Reference number: ELW BU.24.02.02
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht Am Übergabeort des Auftraggebers sind kontinuierlich bereitgestellte Straßenreinigungsabfälle von derzeit ca....”
Kurze Beschreibung
Übernahme und Verwertung von Straßenkehricht Am Übergabeort des Auftraggebers sind kontinuierlich bereitgestellte Straßenreinigungsabfälle von derzeit ca. 2.500 Mg pro Jahr zu übernehmen, diese gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage zu transportieren, zu verwerten und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
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Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer muss die von dem Auftraggeber am Übernahmeort bereitgestellten vorentwässerten Straßenreinigungsabfälle (20 03 03 Straßenkehricht nach...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer muss die von dem Auftraggeber am Übernahmeort bereitgestellten vorentwässerten Straßenreinigungsabfälle (20 03 03 Straßenkehricht nach Abfallverzeichnisverordnung) von derzeit ca. 2.500 Mg (Maximalmenge der Jahre 2022 und 2023) p.a. übernehmen, diese gemäß Leistungsbeschreibung zur Behandlungsanlage transportieren, verwerten und die Sortierreste einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. In der Vertragslaufzeit können sich die Jahresmengen verändern. Die Übernahme des Straßenkehrichts hat durch den Auftragnehmer an der Umladestation auf der Deponie Dyckerhoffbruch zu erfolgen. Der Auftraggeber sichert eine unverzügliche Abfertigung der Abhol-Fahrzeuge zu. Das Nettogewicht des überlassenen Straßenkehrichts wird an der Waage der Deponie Dyckerhoffbruch ermittelt. Der Auftragnehmer muss eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB) nachweisen. Diese muss die Verwertung der übernommenen Abfälle beinhalten. Weitere Angaben entsprechend den Unterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-11 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-12 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Einkauf / Materialwirtschaft der ESWE Versorgungs AG, Konradinerallee 25, 65189 Wiesbaden
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt von der Einkaufsabteilung im Beisein der zuständigen Revision.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungsnachweise: Eigenerklärungen über die - Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB. - Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Mindestdeckungssummen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungsnachweise: Eigenerklärungen über die - Ausschlussgründe nach §123, 124 GWB. - Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der Mindestdeckungssummen für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. - Eintragung in einem Berufsregister. - Gesamt- und Teilumsätze des Bieterunternehmens in den letzten 3 Jahren. - Anerkennung der Projektsprache Deutsch, auch für das einzusetzende Personal, in Wort und Schrift. - Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre. - Verfahrensfließbild (Anlagen-Aufbau, Verfahrenstechnik und Stoffmengenbilanz). - Bewertung und Angaben der Stoffmengenanteile hinsichtlich BEHG. - Anzahl der Beschäftigten aufgegliedert nach Qualifikationen. - Benennung wesentlicher Subunternehmerleistungen. - Redundanzen der Verwertungsanlage im Normalbetrieb und bei Störungen. - Einhaltung des Mindestlohns und der Tariftreue nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Mindestlohngesetz (MiLoG). - Unternehmensbeteiligung des Bieters zu russischen Unternehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Angaben in den Unterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erforderliche Genehmigungen, die nachweisen, dass die Anlage zur Verwertung von Straßenkehricht, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- Erforderliche Genehmigungen, die nachweisen, dass die Anlage zur Verwertung von Straßenkehricht, nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt wurde und nach dem jeweiligen Stand der Technik betrieben wird. - Eine gültige Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB), mit Einbezug der zur Verwertung zu übernehmenden Abfälle.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4DMUHBBQ” Körper überprüfen
Name: ESWE Versorgungs AG
Nationale Registrierungsnummer: DE113822541
Postanschrift: Konradinerallee 25
Postleitzahl: 65205
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bernhard.utecht@eswe.com📧
Telefon: +49 611780-3896📞
Fax: +49 611780-203896 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 025-074144 (2024-02-02)