Übernahme, Verwiegung und Nachtransport sowie Sortierung und Entsorgung des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-22.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Wertstoffen
Reference number: DUS-2024-0108
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Verwiegung und Nachtransport sowie Sortierung und Entsorgung des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)”
Kurze Beschreibung
Übernahme, Verwiegung und Nachtransport sowie Sortierung und Entsorgung des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, Verwiegung und Nachtransport sowie Sortierung und Entsorgung des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, Verwiegung und Nachtransport sowie Sortierung und Entsorgung des kommunalen Anteils an Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP)
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Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-02 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-02 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen: ZV2
- Für Bietergemeinschaften: ZV3
- Für die Verwendung von Nachunternehmern: ZV4 & ZV5” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Bestätigung durch den Versicherer (nicht älter als 1 Jahr) (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen genügen nicht)
- für Personenschäden: 5.000.000 €
- für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden): 3.000.000 €
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Nachweis von 2 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis von 2 geeigneten Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahren in Form einer Liste. Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten: Angabe des Auftragswerts, Geschäftsjahre Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt/Dauer der Leistungserbringung, Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrags und die Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers. Als vergleichbar gelten Leistungen, die den nachfolgend benannten Kriterien entsprechen. (Soweit keine Eintragung erfolgt, wird eine Vergleichbarkeit der jeweiligen Leistung angenommen, wenn diese im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung erlauben.)
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
-Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, welche während der Auftragsausführung angewendet werden
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 039-113196 (2024-02-22)