VKE 5442; Ausbau B 90 bis Saaldorf - SiGeKo Strecke und Bauwerke

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

VKE 5442 Ausbau B 90 bis Saaldorf SiGeKo Strecke und Bauwerke Vertragsnummer A544340219

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-08-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: VKE 5442; Ausbau B 90 bis Saaldorf - SiGeKo Strecke und Bauwerke
Referenznummer: A544340219
Kurze Beschreibung:
VKE 5442 Ausbau B 90 bis Saaldorf SiGeKo Strecke und Bauwerke Vertragsnummer A544340219
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
● VKE 5442 - Strecke B 90 mit Bauwerken Die VKE 5442 beinhaltet den Ausbau der B 90 bis Saaldorf von Bau-km 0-060 bis 5+504 und wurde am 03.08.2017 planfestgestellt. Entsprechend der Abstimmung mit dem TMIL in 2016 wurde die VKE 5442 nach Abschluss der Lph. 4 an die Straßenbauverwaltung zurück übertragen. In 2019 wurde die DEGES vom Freistaat Thüringen mit der weiteren Planung und Baudurchführung (Lph. 5 bis 9 HOAI) für die VKE 5442 beauftragt. Die Baumaßnahme umfasst den Streckenabschnitt der B 90 im Bereich der Bleilochtalquerung,den westlich anschließenden ca. 1,0 km langen Abschnitt im Bereich der Bestandsstrecke und den östlich anschließenden Bereich, der am Rand der Ortslage Saaldorf sowie im Wald, mit steilem, langen Anstieg aus dem Saaletal verläuft. Im Rahmen dieser Baumaßnahme ist über das mit VKE 5442 festgestellte östliche Bauende hinaus der Anschluss an den Bestand herzustellen. Dieser Anschlussbereich stellt den Lückenschluss zur bereits realisierten VKE 5443 dar, verläuft in deren planfestgestellten Bereich und ist ca. 626 m lang. Das Bauende der auszubauenden Strecke der B 90 ist Bau-km 6+130, die Gesamtlänge beträgt ca. 6,19 km. Die Baustrecke befindet sich im Freistaat Thüringen, Saale-Orla-Kreis. Betroffen sind die Gemarkungen Lobenstein und Saaldorf (Bad Lobenstein), Schönbrunn (Stadt Saalburg - Ebersdorf), Birkenhügel (VG Saale - Rennsteig) und Frössen (Stadt Gefell). Die Baustrecke beginnt ca. 1 km westlich des Bauwerks über den Bleilochstausee und endet ca. 0,6 km hinter der Waldgrenze westlich von Frössen. Sie liegt westlich der A 9. Es ist Gegenstand dieser Vergabe sicherzustellen, dass die Belange der Sicherheit und des Gesund-heitsschutzes umfassend Eingang in die Ausführungsunterlagen der AN Bau finden. Hierzu sind den beauftragten Baufirmen in der Ausführungs- und Bauablaufplanung bzw. Bauvorbereitung Vorgaben zu machen und deren Einarbeitungen zu überprüfen bzw. ggf. selbstständig als Zuarbeit für Planungen Dritter zu erstellen. Es werden Leistungen zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination während der Bauvorberei-tung und der Bauausführung beauftragt. Dabei sind die in den wasser- und naturschutzrechtlichen Ge-nehmigungen aufgeführten Nebenbestimmungen einzuhalten sowie die Auflagen der Gewerbeaufsicht und der Verkehrsbehörde zur öffentlichen Sicherheit und zum Arbeitsschutz zu beachten. In der Phase der Bauausführung liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Begleitung und Überwachung der Sicherheit auf den örtlichen Baustellen und in der Begleitung und Überwachung der Baustellenlo-gistik für die Gesamtheit der Baumaßnahmen. Des Weiteren ist die Vorbereitung und Einrichtung der Verkehrsphasen anhand der verkehrsbehördlich angeordneten Pläne zu begleiten. Grundlagen für den zu schließenden Ingenieurvertrag bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Baustellen-verordnung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die einschlägigen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die RAB kann unter www.baua.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung -BaustellV) stellt es dem Bauherrn anheim, seine Aufgaben aus den §§ 2 und 3 an einen verantwortlichen Dritten zu übertragen. Die sich in der Phase der Ausführungsplanung und Ausführung des Bau-vorhabens und den sich daraus ergebenden Aufgaben des Bauherrn sind Bestandteil der zu vereinbarenden Ingenieurleistung. Dieser Vertrag beinhaltet die Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für die o. g. Abschnitte (siehe Pkt. A.1 und A.2), die als Basis für die späteren Auftragnehmer dienen. Eine Anpassung auf die Bautätigkeiten sowie Fortschreibung des SiGe-Plans auf Grundlage der von den jeweiligen AN Bau übergebenen Unterlagen ist ebenfalls Gegenstand dieses Ingenieurvertrages. Zur Fortschreibung des SiGe-Plans wird dem SiGeKo vom AN Los 3 (Strecke und kleine BW) der Bau-zeitenplan, nach Gewerken gegliedert, vor Beginn der Tätigkeiten sowie mit jeder Fortschreibung übergeben. Der AN Los 3 hat weiterhin vor Beginn der Arbeiten dem SiGeKo seine Arbeitsverfahren sowie die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen anzugeben. Der AN Los 3 hat dem AG bzw. dem SiGeKo (innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsschluss) ein Grobkonzept zum Thema Sicherheit und Gesund-heit zu übergeben, mit folgenden Angaben: Sicherheitskonzept, Rettungskonzept (Rettung von Verletzten), Arbeitsplatz und -gerätebezogene Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz § 5 und BetrSichV § 3, Baustelleneinrichtungsplanung bauphasenbezogen. (Die einzelnen Konzepte sind ge-werkeübergreifend zu verstehen und während der Bauausführung vom AN Los 3 erforderlichenfalls fortzuschreiben und dem AG/SiGeKo. erneut vorzulegen.) Eine Baubegleitende Betreuung sowie Kontrolle der Arbeitssicherheit und der Arbeitsschutzmaßnah-men ist Bestandteil dieses Ingenieurvertrages. Es ist der gesamte Baustellenbereich einschließlich der bauzeitlichen Flächenbedarfe, der Flächen für Baustelleneinrichtungen, temporäre Verkehrsflächen, Lagerflächen, Arbeitsgerüste und Arbeitsräume usw. zu berücksichtigen. Der AN hat seine Personalplanung (Anzahl und Einsatzzeiten der Mitarbeiter über die Vertragslaufzeit) in einem Personaleinsatzplan PEP darzulegen. Dieser PEP ist ca. alle drei Monate an den Baufortschritt anzupassen und in Abstimmung mit dem AG fortzuschreiben. Er wird als Vertragsbestandteil vereinbart. Eine etwaige Bauzeitverlängerung wird über noch zu vereinbarende Monatssätze geregelt.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Saale-Orla-Kreis 🏙️
Dauer: 11 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-11 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-11 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-09-11 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB] - dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], - dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB]. - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]. Näheres siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 & § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstr. 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-222 📞
Fax: +49 30-20243-791 📠
URL: https://www.deges.de 🌏
Federführendes Mitglied
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19111f7a5e5-17b246c4cab0fc26 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.deges.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprùm-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Telefon: 0361573321276 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: DEGES - Abt. R5
Nationale Registrierungsnummer: 999999
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 03020243222 📞
Fax: +49 03020243791 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 156-483665 (2024-08-09)