Die OGZ Obst- und Gemüsezentrale Rhein-Main e.G. beabsichtigt für 2024 die Anschaffung einer Vollerntemaschine für Buschbohnen zum Ernten von Buschbohnen, die als "Frischmarkt"-Ware vermarktet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-12.
Auftragsbekanntmachung (2024-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vollerntemaschine für Buschbohnen
Referenznummer: OGZ-2024-01
Kurze Beschreibung:
“Die OGZ Obst- und Gemüsezentrale Rhein-Main e.G. beabsichtigt für 2024 die Anschaffung einer Vollerntemaschine für Buschbohnen zum Ernten von Buschbohnen,...”
Kurze Beschreibung
Die OGZ Obst- und Gemüsezentrale Rhein-Main e.G. beabsichtigt für 2024 die Anschaffung einer Vollerntemaschine für Buschbohnen zum Ernten von Buschbohnen, die als "Frischmarkt"-Ware vermarktet werden.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Ernte- und Dreschmaschinen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 450 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die OGZ Obst- und Gemüsezentrale Rhein-Main e.G. beabsichtigt für 2024 die Anschaffung einer Vollerntemaschine für Buschbohnen zum Ernten von Buschbohnen,...”
Beschreibung der Beschaffung
Die OGZ Obst- und Gemüsezentrale Rhein-Main e.G. beabsichtigt für 2024 die Anschaffung einer Vollerntemaschine für Buschbohnen zum Ernten von Buschbohnen, die als "Frischmarkt"-Ware vermarktet werden.
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Ort der Leistung: Bergstraße🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-15 📅
Datum des Endes: 2024-06-03 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konstruktion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-13 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-14 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 031-089720 (2024-02-12)