Mit der vorliegenden europaweiten Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von vier Jahren zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen. Es handelt sich hierbei sowohl um energetische Matratzen- als auch um Bettsysteme sowie Spezialbettsysteme. Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die einzelnen Anforderungen/Lieferungen sollen auf Mietbasis erfolgen. Für die Abrechnung der angebotenen Lagerungssysteme ist ein Einzelpreis je Miettag bzw. eine Langzeitmiete (365 Tage/Jahr) anzubieten. Der Wechsel von Tagesmiete zu Langzeitmiete und umgekehrt (nach Ablauf von 365 Tagen) muss möglich sein. Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die Angaben über die Miettage dienen ausschließlich der Kalkulationshilfe. Sie sind unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch – der tatsächliche Jahresbedarf kann höher oder geringer ausfallen. Es handelt sich um den durchschnittlichen Bedarf der zurückliegenden Jahre. Der Bieter versichert, dass der Preis über die gesamte Vertragslaufzeit konstant sein wird. Der Auftragnehmer stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Geräte und Einrichtungen zur Verfügung. Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Systeme und Modelle: a. Matratzensysteme: • Modell 1: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) bis mind. 150kg • Modell 2: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) mit Luftstrom bis mind. 150kg • Modell 3: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) für Kinder in 3 Größen Bitte beachten Sie, dass am Universitätsklinikum überwiegend das Bettenmodell image-3w der Firma Wissner-Bosserhoff zum Einsatz kommt. Die angebotenen Matratzensysteme Modell 1 und Modell 2 sollten vollumfänglich für diese Bettensysteme genutzt werden können. Ein Produktdatenblatt dieses Bettsystems ist als Anlage zur Leistungsbeschreibung informativ beigefügt (s. Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung). b. Matratzensysteme in Kombination mit einem Bett: • Modell 4: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 225kg • Modell 5: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit Bett für schwergewichtige Patient:innen mit verbreiterter Liegefläche bis mind. 225kg c. Spezialbettsysteme • Modell 6: Schaumstoffauflage mit selbstfahrendem Bett, für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 350 kg • Modell 7: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination für Schwergewichtige (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett bis mind. 350kg • Modell 8: Mikroglaskugellagerungssystem bis mind. 150kg
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-02.
Auftragsbekanntmachung (2024-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vollversorgung mit Patienten-Lagerungssystemen (Antidekubitus-Systeme) des Universitätsklinikums
Halle (Saale)
Referenznummer: HAL_UK_2024_05
Kurze Beschreibung:
Mit der vorliegenden europaweiten Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von vier Jahren zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen. Es handelt sich hierbei sowohl um energetische Matratzen- als auch um Bettsysteme sowie Spezialbettsysteme. Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die einzelnen Anforderungen/Lieferungen sollen auf Mietbasis erfolgen. Für die Abrechnung der angebotenen Lagerungssysteme ist ein Einzelpreis je Miettag bzw. eine Langzeitmiete (365 Tage/Jahr) anzubieten. Der Wechsel von Tagesmiete zu Langzeitmiete und umgekehrt (nach Ablauf von 365 Tagen) muss möglich sein.
Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die Angaben über die Miettage dienen ausschließlich der Kalkulationshilfe. Sie sind unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch – der tatsächliche Jahresbedarf kann höher oder geringer ausfallen. Es handelt sich um den durchschnittlichen Bedarf der zurückliegenden Jahre. Der Bieter versichert, dass der Preis über die gesamte Vertragslaufzeit konstant sein wird. Der Auftragnehmer stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Geräte und Einrichtungen zur Verfügung.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Systeme und Modelle:
a. Matratzensysteme:
• Modell 1: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) bis mind. 150kg
• Modell 2: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) mit Luftstrom bis mind. 150kg
• Modell 3: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) für Kinder in 3 Größen
Bitte beachten Sie, dass am Universitätsklinikum überwiegend das Bettenmodell image-3w der Firma Wissner-Bosserhoff zum Einsatz kommt. Die angebotenen Matratzensysteme Modell 1 und Modell 2 sollten vollumfänglich für diese Bettensysteme genutzt werden können. Ein Produktdatenblatt dieses Bettsystems ist als Anlage zur Leistungsbeschreibung informativ beigefügt (s. Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung).
b. Matratzensysteme in Kombination mit einem Bett:
• Modell 4: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 225kg
• Modell 5: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit Bett für schwergewichtige Patient:innen mit verbreiterter Liegefläche bis mind. 225kg
c. Spezialbettsysteme
• Modell 6: Schaumstoffauflage mit selbstfahrendem Bett, für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 350 kg
• Modell 7: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination für Schwergewichtige (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett bis mind. 350kg
• Modell 8: Mikroglaskugellagerungssystem bis mind. 150kg
Mit der vorliegenden europaweiten Ausschreibung beabsichtigt das UKH den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Dauer von vier Jahren zur kontinuierlichen Versorgung mit Antidekubitus-Systemen. Es handelt sich hierbei sowohl um energetische Matratzen- als auch um Bettsysteme sowie Spezialbettsysteme. Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die einzelnen Anforderungen/Lieferungen sollen auf Mietbasis erfolgen. Für die Abrechnung der angebotenen Lagerungssysteme ist ein Einzelpreis je Miettag bzw. eine Langzeitmiete (365 Tage/Jahr) anzubieten. Der Wechsel von Tagesmiete zu Langzeitmiete und umgekehrt (nach Ablauf von 365 Tagen) muss möglich sein.
Der voraussichtliche Jahresbedarf an Antidekubitus-Systemen beläuft sich auf ca. 28.500 Miettage. Die Angaben über die Miettage dienen ausschließlich der Kalkulationshilfe. Sie sind unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch – der tatsächliche Jahresbedarf kann höher oder geringer ausfallen. Es handelt sich um den durchschnittlichen Bedarf der zurückliegenden Jahre. Der Bieter versichert, dass der Preis über die gesamte Vertragslaufzeit konstant sein wird. Der Auftragnehmer stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Geräte und Einrichtungen zur Verfügung.
Gegenstand der Ausschreibung sind folgende Systeme und Modelle:
a. Matratzensysteme:
• Modell 1: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) bis mind. 150kg
• Modell 2: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) mit Luftstrom bis mind. 150kg
• Modell 3: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) für Kinder in 3 Größen
Bitte beachten Sie, dass am Universitätsklinikum überwiegend das Bettenmodell image-3w der Firma Wissner-Bosserhoff zum Einsatz kommt. Die angebotenen Matratzensysteme Modell 1 und Modell 2 sollten vollumfänglich für diese Bettensysteme genutzt werden können. Ein Produktdatenblatt dieses Bettsystems ist als Anlage zur Leistungsbeschreibung informativ beigefügt (s. Anlage 1 dieser Leistungsbeschreibung).
b. Matratzensysteme in Kombination mit einem Bett:
• Modell 4: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 225kg
• Modell 5: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination (energetisch) in Kombination mit Bett für schwergewichtige Patient:innen mit verbreiterter Liegefläche bis mind. 225kg
c. Spezialbettsysteme
• Modell 6: Schaumstoffauflage mit selbstfahrendem Bett, für schwergewichtige Patient:innen bis mind. 350 kg
• Modell 7: Wechseldruck-/Weichlagerungskombination für Schwergewichtige (energetisch) in Kombination mit selbstfahrendem Bett bis mind. 350kg
• Modell 8: Mikroglaskugellagerungssystem bis mind. 150kg
Produkte/Dienstleistungen: Therapie-Betten📦 Beschreibung
Interne Kennung: HAL_UK_2024_05
Titel: Vollversorgung mit Patienten-Lagerungssystemen (Antidekubitus-Systeme)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 285 393 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst#
#Besonders geeignet für:selbst#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2.ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. sofern eine Bietergemeinschaft mit Nachunternehmern vorliegt, eine auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerbergemeinschaft sowie eine Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.
7. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
8. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
9. Referenzliste mit vergleichbaren 3 Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand. Mit folgenden Mindestangaben
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Ansprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
10. vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (Textform) (inkl. AVV)
11. in Textform signiertes Dokument „Teststellung“
12. unterschriebene Ergänzende Vertragsbedingungen (Textform)
13. unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
14. unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
15. unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
16. sofern eine Eignungsleihe vorliegt, eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
17. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung
19. unterschriebene Geschäftspartnerbedingungen (Textform)
20. aussagekräftige Produktbeschreibungen (Bildmaterial und technische Datenblätter) ausschließlich in deutscher Sprache für das angebotene Produktportfolio des Bieters hinsichtlich Matratzenersatz- und Matratzenauflagesystemen, sowie Bettsystemen. Die Produktbeschreibungen für die aufgeführten Modelle sind mit den entsprechenden Modellnummern zu kennzeichnen
21. Studienergebnisse, die zu den angebotenen Medizinprodukten vorliegen bzw. veröffentlicht wurden
22. Dokument "2024_05_15_Teststellung" in Textform unterzeichnet
23. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 4) oder gleichwertig (Nachweis)
24. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 5) oder gleichwertig (Nachweis)
25. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 6) oder gleichwertig (Nachweis)
26. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 7) oder gleichwertig (Nachweis)
27. Eigenerklärung des Bieters zur Weiterbildung des Personals des Bieters hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen im Umgang mit den Systemen, Hygiene, Aufbereitung, technische Spezifikationen, medizinische Besonderheiten, Beratung zum Einsatz der Systeme
28. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services während der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
29. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services außerhalb der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
30. Bestätigung der Einhaltung, der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
31. Angabe des Ansprechpartners für die Teststellung mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
#Besonders geeignet für:selbst#
#Besonders geeignet für:selbst#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2.ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. sofern eine Bietergemeinschaft mit Nachunternehmern vorliegt, eine auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerbergemeinschaft sowie eine Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.
7. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
8. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
9. Referenzliste mit vergleichbaren 3 Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand. Mit folgenden Mindestangaben
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Ansprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
10. vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (Textform) (inkl. AVV)
11. in Textform signiertes Dokument „Teststellung“
12. unterschriebene Ergänzende Vertragsbedingungen (Textform)
13. unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
14. unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
15. unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
16. sofern eine Eignungsleihe vorliegt, eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
17. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung
19. unterschriebene Geschäftspartnerbedingungen (Textform)
20. aussagekräftige Produktbeschreibungen (Bildmaterial und technische Datenblätter) ausschließlich in deutscher Sprache für das angebotene Produktportfolio des Bieters hinsichtlich Matratzenersatz- und Matratzenauflagesystemen, sowie Bettsystemen. Die Produktbeschreibungen für die aufgeführten Modelle sind mit den entsprechenden Modellnummern zu kennzeichnen
21. Studienergebnisse, die zu den angebotenen Medizinprodukten vorliegen bzw. veröffentlicht wurden
22. Dokument "2024_05_15_Teststellung" in Textform unterzeichnet
23. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 4) oder gleichwertig (Nachweis)
24. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 5) oder gleichwertig (Nachweis)
25. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 6) oder gleichwertig (Nachweis)
26. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 7) oder gleichwertig (Nachweis)
27. Eigenerklärung des Bieters zur Weiterbildung des Personals des Bieters hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen im Umgang mit den Systemen, Hygiene, Aufbereitung, technische Spezifikationen, medizinische Besonderheiten, Beratung zum Einsatz der Systeme
28. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services während der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
29. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services außerhalb der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
30. Bestätigung der Einhaltung, der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
31. Angabe des Ansprechpartners für die Teststellung mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Art des Vertrags: Lieferungen
Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 40
Postleitzahl: 06120
Stadt: Halle (Saale)
Postanschrift: Julius-Kühn-Straße 7
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systemspezifikation
Logistik/Service/Schulung
Teststellung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-05-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-05-06 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-05-06 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug Berufs- und/oder Handelsregister: Vorlage eines aktuellen Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzliste: Der Bieter in der Datei "2024_05_13_Referenzliste" 3 (drei) Referenzen innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre mit den folgenden Mindestangaben angegeben hat:
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Anprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Anprechpartner des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
Referenzliste: Der Bieter in der Datei "2024_05_13_Referenzliste" 3 (drei) Referenzen innerhalb der letzten 3 (drei) Jahre mit den folgenden Mindestangaben angegeben hat:
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Anprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Anprechpartner des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
+ 12 weitere
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch?
Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch?
Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch?
Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch?
Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch?
Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch?
Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch?
Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch?
Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch?
Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch?
Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch?
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln?
Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht.
Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht.
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde.
Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig
festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig
festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Nationale Registrierungsnummer: 00002647
Abteilung: Kaufmännische Direktion
Postanschrift: Ernst-Grube-Straße 30
Postleitzahl: 06120
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
E-Mail: vergabe@uk-halle.de📧
Telefon: +49 345 557 1841📞
Fax: +49 345 557 905020 📠
URL: https://www.umh.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=633199🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Lieferungen
#Besonders geeignet für:selbst#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2.ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. sofern eine Bietergemeinschaft mit Nachunternehmern vorliegt, eine auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerbergemeinschaft sowie eine Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.
7. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
8. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
9. Referenzliste mit vergleichbaren 3 Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand. Mit folgenden Mindestangaben
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Ansprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
10. vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (Textform) (inkl. AVV)
11. in Textform signiertes Dokument „Teststellung“
12. unterschriebene Ergänzende Vertragsbedingungen (Textform)
13. unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
14. unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
15. unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
16. sofern eine Eignungsleihe vorliegt, eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
17. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung
19. unterschriebene Geschäftspartnerbedingungen (Textform)
20. aussagekräftige Produktbeschreibungen (Bildmaterial und technische Datenblätter) ausschließlich in deutscher Sprache für das angebotene Produktportfolio des Bieters hinsichtlich Matratzenersatz- und Matratzenauflagesystemen, sowie Bettsystemen. Die Produktbeschreibungen für die aufgeführten Modelle sind mit den entsprechenden Modellnummern zu kennzeichnen
21. Studienergebnisse, die zu den angebotenen Medizinprodukten vorliegen bzw. veröffentlicht wurden
22. Dokument "2024_05_15_Teststellung" in Textform unterzeichnet
23. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 4) oder gleichwertig (Nachweis)
24. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 5) oder gleichwertig (Nachweis)
25. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 6) oder gleichwertig (Nachweis)
26. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 7) oder gleichwertig (Nachweis)
27. Eigenerklärung des Bieters zur Weiterbildung des Personals des Bieters hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen im Umgang mit den Systemen, Hygiene, Aufbereitung, technische Spezifikationen, medizinische Besonderheiten, Beratung zum Einsatz der Systeme
28. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services während der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
29. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services außerhalb der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
30. Bestätigung der Einhaltung, der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
31. Angabe des Ansprechpartners für die Teststellung mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
#Besonders geeignet für:selbst#
Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen:
1. dieses Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform)
2.ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (Textform)
3. ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt (Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen und zu unterschreiben) (oder Nachweis über Präqualifizierung) (Textform)
4. aktueller Auszug Beruf- und/oder Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 3 Monate) (in einfacher Kopie)
5. ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
6. sofern eine Bietergemeinschaft mit Nachunternehmern vorliegt, eine auftragsbezogene Darstellung von Struktur, Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerbergemeinschaft sowie eine Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung – Ausführungen auf max. 2 DIN A4-Seiten. Die Darstellung ist als PDF Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.
7. vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis
8. vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Preisblatt (Textform)
9. Referenzliste mit vergleichbaren 3 Aufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bezogen auf den Leistungsgegenstand. Mit folgenden Mindestangaben
> Einrichtung /Auftraggeber
> Zeitraum der Leistungserbringung
> Anschrift des Auftraggebers
> Ansprechpartner des Auftraggebers
> Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers
> Produktbezeichnung / Modelle
> Jahresmenge in Miettagen
> Angabe der Serviceleistungen (Lieferung, Aufbereitung, Tagesmiete und/oder Standby)
10. vollständig ausgefüllte Rahmenvereinbarung (Textform) (inkl. AVV)
11. in Textform signiertes Dokument „Teststellung“
12. unterschriebene Ergänzende Vertragsbedingungen (Textform)
13. unterschriebene Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
14. unterschriebene Eigenerklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer zu unterschreiben (Textform)
15. unterschriebene Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
16. sofern eine Eignungsleihe vorliegt, eine rechtsverbindlich unterschriebene
Verpflichtungserklärung des Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel / Kapazitäten / Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie)
17. unterschriebene Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
18. Geheimhaltungsverpflichtungserklärung
19. unterschriebene Geschäftspartnerbedingungen (Textform)
20. aussagekräftige Produktbeschreibungen (Bildmaterial und technische Datenblätter) ausschließlich in deutscher Sprache für das angebotene Produktportfolio des Bieters hinsichtlich Matratzenersatz- und Matratzenauflagesystemen, sowie Bettsystemen. Die Produktbeschreibungen für die aufgeführten Modelle sind mit den entsprechenden Modellnummern zu kennzeichnen
21. Studienergebnisse, die zu den angebotenen Medizinprodukten vorliegen bzw. veröffentlicht wurden
22. Dokument "2024_05_15_Teststellung" in Textform unterzeichnet
23. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 4) oder gleichwertig (Nachweis)
24. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 5) oder gleichwertig (Nachweis)
25. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 6) oder gleichwertig (Nachweis)
26. Zertifizierung nach DIN EN 13485 (für das Bettsystem Modell 7) oder gleichwertig (Nachweis)
27. Eigenerklärung des Bieters zur Weiterbildung des Personals des Bieters hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen im Umgang mit den Systemen, Hygiene, Aufbereitung, technische Spezifikationen, medizinische Besonderheiten, Beratung zum Einsatz der Systeme
28. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services während der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
29. Beschreibung der Erreichbarkeit des technischen Services außerhalb der Normalarbeitszeiten, Möglichkeiten des Abrufs und der Kontaktaufnahme bei Beratungsbedarf, zur An- oder Abmeldung/Bestellung und Systemstörungen von Antidekubitussystemen oder sonstigen Fragen
30. Bestätigung der Einhaltung, der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
31. Angabe des Ansprechpartners für die Teststellung mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345 5141529📞
Fax: +49 345 5141115 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 066-196601 (2024-04-02)