Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des RMV

Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH

Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorplanung zur angedachten Realisierung der Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes unter Berücksichtigung der Umsetzung einer gemeinsamen RMV-Strategie „Dekarbonisierung Bus“ und möglicher lokaler Synergieeffekte lokaler Aufgabenträger Im Fokus steht dabei die Betrachtung der einzelnen Linienbündel und deren praktische Umstellung auf alternative Antriebe. Damit einhergehend ist eine detaillierte Analyse der notwendigen Fahrzeuge und der dazugehörigen Antriebstechnik inklusive der erforderlichen Infrastruktur durchzuführen. Unter Einbeziehung und Bewertung der aktuell noch im Entwurf befindlichen RMV-Strategie zur Dekarbonisierung sind zusätzliche Organisationsmodelle zu entwickeln, die zukünftige veränderte oder gänzliche neue Organisationsstrukturen innerhalb des RMV abbilden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-02-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorplanung zur Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des RMV
Referenznummer: MBS Dekarbonisierung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Vorplanung zur angedachten Realisierung der Dekarbonisierung des regionalen Busverkehrs in Aufgabenträgerschaft des Rhein-Main-Verkehrsverbundes unter Berücksichtigung der Umsetzung einer gemeinsamen RMV-Strategie „Dekarbonisierung Bus“ und möglicher lokaler Synergieeffekte lokaler Aufgabenträger Im Fokus steht dabei die Betrachtung der einzelnen Linienbündel und deren praktische Umstellung auf alternative Antriebe. Damit einhergehend ist eine detaillierte Analyse der notwendigen Fahrzeuge und der dazugehörigen Antriebstechnik inklusive der erforderlichen Infrastruktur durchzuführen. Unter Einbeziehung und Bewertung der aktuell noch im Entwurf befindlichen RMV-Strategie zur Dekarbonisierung sind zusätzliche Organisationsmodelle zu entwickeln, die zukünftige veränderte oder gänzliche neue Organisationsstrukturen innerhalb des RMV abbilden.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung: MBS Dekarbonisierung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postleitzahl: 65719
Stadt: Hofheim am Taunus
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer: 48 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-01 📅
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität. Die Qualität ist unterteilt in: - Qualifikation und Berufserfahrung (19 %) - Erstellung eines Mustersteckbriefes (9%) - Aufbereitung einer Testdatenlieferung (12%) Nähere Angaben finden sich in den Vergabeunterlagen im Dokument A AzA.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-14 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 32 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-03-14 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Für etwaige Nachforderungen gilt § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
(1) Der Bieter weist seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Erklärungen nach: • Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist. Sofern das Unternehmen noch nicht drei Jahre besteht, sind die entsprechenden Umsätze seit Unternehmensgründung vorzulegen. • Erklärung, dass a) keine erheblichen oder wiederholten Rückstände an Steuern oder an Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, die aus der Unternehmenstätigkeit resultieren; b) ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten; c) die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind; d) der Bieter sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. • Erklärung über das Bestehen einer Unternehmenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von je 1.000.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Ist eine entsprechende Versicherung nicht vorhanden, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so ist die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanzielle Verpflichtungen des Bieters aus dem Auf-trag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen. (3) Gleiches gilt für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
(1) Der Bieter weist seine fachliche Eignung durch die Vorlage folgender Dokumente und Angaben nach: • Kurze Unternehmensbeschreibung, die unter anderem Angaben zur Mitarbeiterzahl und zum Portfolio beinhaltet. • Vorlage einer Liste mit aussagekräftigen Referenzen, die erkennen lassen, dass der Bieter (Projekt-)Erfahrung in nachstehenden Bereichen hat: a) Bearbeitung von Projekten im Bereich von alternativen Antrieben (Bus) für Aufgabenträger b) Bearbeitung von Projekten im Bereich von alternativen Antrieben (Bus) für Verkehrsunternehmen c) Bearbeitung von Projekten mit Bezug auf die Infrastrukturplanung d) Übernahme von Fahrplandaten sowie Fahrzeugeinsatzplanung (im ISA 5.20- und HAFAS 5.20-Format) Zu jedem Buchstaben benennt der Bieter mindestens zwei abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren. Die Referenzen müssen jeweils folgende Angaben umfassen: • detaillierte Beschreibung der Leistungen (differenziert nach eigenen Leistungen sowie Leistungen von Nachunternehmern), • Auftraggeber (Name, Adresse, Kontaktdaten, ggf. Ansprechpartner), • Leistungszeitraum und -volumen. (2) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, hat er die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der in Absatz 1 verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat der Bieter mit Angebotsabgabe durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass er über die für den Auftrag erforderlichen Erfahrungen des Dritten tatsächlich verfügen kann (vgl. § 47 Absatz 1 Satz 1 VgV). (3) Der Bieter hat im Fall der Eignungsleihe gemäß Absatz 2 nach Aufforderung und Fristsetzung durch den AG ein Unternehmen zu ersetzen, das nach den vorstehenden Vorgaben nicht als tech-nisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. (4) Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Mitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft nur aus, wenn diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die Durchführung der entsprechenden Leistung zuständig sein sollen. Wenn entsprechende Nachweise nur für einzelne Mitglieder vorgelegt werden, ist dies mit dem Angebot darzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ein zwingender Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 123 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründendes öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. §125 bleibt unberührt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Ein fakultativer Ausschluss erfolgt bei Vorliegen eines odermehrerer Ausschlussgründe nach § 124 GWB, (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16.Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 oder § 124 GWB erfolgt kein Ausschluss, wenn der Bieter ggf. ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 Absatz 1 GWB darlegt. Bieter Erklären das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit Abgabe des Formulars B 1,1 der Vergabeunterlagen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen von jedem Mitglied vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist die Anlage B 3.2 bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 11 384 7810
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Christian Jokisch
E-Mail: vergabemanagement@rmv.de 📧
Telefon: +49 6192 294635 📞
URL: https://www.rmv.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe-rmv.de/E45661854 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe-rmv.de/E45661854 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3. Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gilt die Regelung des § 160 Absatz 3 GWB, (3) DerAntrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antragauf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 032-094975 (2024-02-12)