Der Südwestrundfunk (SWR) hat am Standort Baden-Baden ein neues Medienzentrum gebaut mit dem Ziel, eine noch stärkere Vernetzung und Bündelung der Kräfte für neue Programmangebote zu erreichen. Der Neubau wird auch einen 24/7-Bereich beinhalten, in dem die Arbeitsbereiche untergebracht werden, die rund um die Uhr vom gleichen Personalstamm besetzt sein sollen. Hierzu zählt auch das Media Operations Center (MOC), das die zentrale Schaltstelle für alle ein- und ausgehenden Medien-Signale des SWR bildet. Diese werden in der Transformation der Medienproduktion erzeugt, d.h. der Umstellung von der Erzeugung und Verarbeitung von Standard Digital-Signalen (HD-SDI, AES) auf IP-basierte Produktionsprozesse. In der Planung des Vorhabens wurde entschieden, die geforderten Leistungen auf zwei Vergabepakete aufzuteilen: • „VP1 - Raumausstattung und Leitwarten-Technik für das MOC im MEDZ" • „VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ" Als ein Teil des Gesamtvorhabens muss im Vergabepaket 1 mit der Raumausstattung und Leitwarten-Technik die für die Zentralisierung erforderliche raumbezogene Ausstattung des neuen MOC-Bereichs erfolgen. In diesem Vergabepaket 2 müssen die Implementierung der Broadcast-Technik und der Umzug der Arbeitsplätze des in Betrieb befindlichen Playout-Centers (POC) erfolgen. Der Umzug des POC muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Leistungen sind in diesem Vergabeverfahren zur „Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ“ beschrieben. Der Südwestrundfunk als Auftraggeber (AG) will im neuen Medienzentrum für das Media Operations Center (MOC) und das Playout Center (POC) mit der Broadcast-Technik eine Arbeitsumgebung schaffen, die einen standortübergreifenden reibungslosen, effektiven und störungsfreien Betrieb rund um die Uhr ermöglicht. Mit der „Broadcast-Technik für das Media Operations Center (MOC) im Medienzentrum (MEDZ) in Baden-Baden müssen die im Dokument Verfahrensunterlage Kapitel 1 aufgeführten Ziele erreicht werden. Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten: 1. Verfahrensunterlagen mit Verfahrensgrundlagen, Ausschreibungsbestimmungen, Zeitplanung sowie Informationen zur Wertung der Angebote. 2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil mit Rahmenbedingungen •Produktvorgaben, Leitfabrikate und Beistellungen •Infrastruktur am Standort Baden-Baden Vertragliche Grundlagen •Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Minderungen und Mehrungen •Schutzrechte •Gewährleistung •Technologieanpassung Beschreibung der Leistungen •Ablauf der Zahlungsleistungen •Ablauf der Leistungserbringung für •Gateways •Broadcast-Technik und technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •POC •Schulungen •Grundlegende Anforderungen •Qualitative und personelle Anforderungen •Dienstleistungen des Auftragnehmers •Allgemeine Dienstleistungen •Leistungen zur Integration •Unterstützung beim Abnahmeverfahren •Supportdienstleistungen durch Hersteller •Optionale Dienstleistungen 2b.Vertragsunterlagen - Technischer Teil mit Lieferleistungen für Broadcast-Technik •Gateways an den Standorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart •Broadcast-Technik •Technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze •Optionale Lieferleistungen Softwarepflege und Support Tabelle 1 – Übersicht zu den Verfahrens- und Vertragsunterlagen Die in den „Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil“ und den „Vertragsunterlagen - Technischer Teil) beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden. Der beabsichtigte Beginn der Leistungserbringung ist am 13.01.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme und Inbetriebnahme analog zum Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen beschriebenen Zeitplanung am 31.12.2025 (Ende der Leistungserbringung). Weiter Meilensteine sind im Kapitel 4.2 Ablauf der Leistungserbringung im Dokument Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil beschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-27.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ
Referenznummer: EU-I/T 11/2024
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) hat am Standort Baden-Baden ein neues Medienzentrum gebaut mit dem Ziel, eine noch stärkere Vernetzung und Bündelung der Kräfte für neue Programmangebote zu erreichen. Der Neubau wird auch einen 24/7-Bereich beinhalten, in dem die Arbeitsbereiche untergebracht werden, die rund um die Uhr vom gleichen Personalstamm besetzt sein sollen. Hierzu zählt auch das Media Operations Center (MOC), das die zentrale Schaltstelle für alle ein- und ausgehenden Medien-Signale des SWR bildet. Diese werden in der Transformation der Medienproduktion erzeugt, d.h. der Umstellung von der Erzeugung und Verarbeitung von Standard Digital-Signalen (HD-SDI, AES) auf IP-basierte Produktionsprozesse.
In der Planung des Vorhabens wurde entschieden, die geforderten Leistungen auf zwei Vergabepakete aufzuteilen:
• „VP1 - Raumausstattung und Leitwarten-Technik für das MOC im MEDZ"
• „VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ"
Als ein Teil des Gesamtvorhabens muss im Vergabepaket 1 mit der Raumausstattung und Leitwarten-Technik die für die Zentralisierung erforderliche raumbezogene Ausstattung des neuen MOC-Bereichs erfolgen.
In diesem Vergabepaket 2 müssen die Implementierung der Broadcast-Technik und der Umzug der Arbeitsplätze des in Betrieb befindlichen Playout-Centers (POC) erfolgen. Der Umzug des POC muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Leistungen sind in diesem Vergabeverfahren zur „Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ“ beschrieben.
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber (AG) will im neuen Medienzentrum für das Media Operations Center (MOC) und das Playout Center (POC) mit der Broadcast-Technik eine Arbeitsumgebung schaffen, die einen standortübergreifenden reibungslosen, effektiven und störungsfreien Betrieb rund um die Uhr ermöglicht.
Mit der „Broadcast-Technik für das Media Operations Center (MOC) im Medienzentrum (MEDZ) in Baden-Baden müssen die im Dokument Verfahrensunterlage Kapitel 1 aufgeführten Ziele erreicht werden. Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
1. Verfahrensunterlagen mit Verfahrensgrundlagen, Ausschreibungsbestimmungen, Zeitplanung sowie Informationen zur Wertung der Angebote.
2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil mit
Rahmenbedingungen
•Produktvorgaben, Leitfabrikate und Beistellungen
•Infrastruktur am Standort Baden-Baden
Vertragliche Grundlagen
•Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Minderungen und Mehrungen
•Schutzrechte
•Gewährleistung
•Technologieanpassung
Beschreibung der Leistungen
•Ablauf der Zahlungsleistungen
•Ablauf der Leistungserbringung für
•Gateways
•Broadcast-Technik und technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze
•POC
•Schulungen
•Grundlegende Anforderungen
•Qualitative und personelle Anforderungen
•Dienstleistungen des Auftragnehmers
•Allgemeine Dienstleistungen
•Leistungen zur Integration
•Unterstützung beim Abnahmeverfahren
•Supportdienstleistungen durch Hersteller
•Optionale Dienstleistungen
2b.Vertragsunterlagen - Technischer Teil mit
Lieferleistungen für Broadcast-Technik
•Gateways an den Standorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart
•Broadcast-Technik
•Technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze
•Optionale Lieferleistungen
Softwarepflege und Support
Tabelle 1 – Übersicht zu den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Die in den „Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil“ und den „Vertragsunterlagen - Technischer Teil) beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden.
Der beabsichtigte Beginn der Leistungserbringung ist am 13.01.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme und Inbetriebnahme analog zum Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen beschriebenen Zeitplanung am 31.12.2025 (Ende der Leistungserbringung). Weiter Meilensteine sind im Kapitel 4.2 Ablauf der Leistungserbringung im Dokument Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil beschrieben.
Der Südwestrundfunk (SWR) hat am Standort Baden-Baden ein neues Medienzentrum gebaut mit dem Ziel, eine noch stärkere Vernetzung und Bündelung der Kräfte für neue Programmangebote zu erreichen. Der Neubau wird auch einen 24/7-Bereich beinhalten, in dem die Arbeitsbereiche untergebracht werden, die rund um die Uhr vom gleichen Personalstamm besetzt sein sollen. Hierzu zählt auch das Media Operations Center (MOC), das die zentrale Schaltstelle für alle ein- und ausgehenden Medien-Signale des SWR bildet. Diese werden in der Transformation der Medienproduktion erzeugt, d.h. der Umstellung von der Erzeugung und Verarbeitung von Standard Digital-Signalen (HD-SDI, AES) auf IP-basierte Produktionsprozesse.
In der Planung des Vorhabens wurde entschieden, die geforderten Leistungen auf zwei Vergabepakete aufzuteilen:
• „VP1 - Raumausstattung und Leitwarten-Technik für das MOC im MEDZ"
• „VP2 - Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ"
Als ein Teil des Gesamtvorhabens muss im Vergabepaket 1 mit der Raumausstattung und Leitwarten-Technik die für die Zentralisierung erforderliche raumbezogene Ausstattung des neuen MOC-Bereichs erfolgen.
In diesem Vergabepaket 2 müssen die Implementierung der Broadcast-Technik und der Umzug der Arbeitsplätze des in Betrieb befindlichen Playout-Centers (POC) erfolgen. Der Umzug des POC muss im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Anforderungen an diese Leistungen sind in diesem Vergabeverfahren zur „Broadcast-Technik für das MOC im MEDZ“ beschrieben.
Der Südwestrundfunk als Auftraggeber (AG) will im neuen Medienzentrum für das Media Operations Center (MOC) und das Playout Center (POC) mit der Broadcast-Technik eine Arbeitsumgebung schaffen, die einen standortübergreifenden reibungslosen, effektiven und störungsfreien Betrieb rund um die Uhr ermöglicht.
Mit der „Broadcast-Technik für das Media Operations Center (MOC) im Medienzentrum (MEDZ) in Baden-Baden müssen die im Dokument Verfahrensunterlage Kapitel 1 aufgeführten Ziele erreicht werden. Die Vergabeunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
1. Verfahrensunterlagen mit Verfahrensgrundlagen, Ausschreibungsbestimmungen, Zeitplanung sowie Informationen zur Wertung der Angebote.
2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil mit
Rahmenbedingungen
•Produktvorgaben, Leitfabrikate und Beistellungen
•Infrastruktur am Standort Baden-Baden
Vertragliche Grundlagen
•Preisangaben, Rechnungsstellung, Zahlungsplan, Minderungen und Mehrungen
•Schutzrechte
•Gewährleistung
•Technologieanpassung
Beschreibung der Leistungen
•Ablauf der Zahlungsleistungen
•Ablauf der Leistungserbringung für
•Gateways
•Broadcast-Technik und technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze
•POC
•Schulungen
•Grundlegende Anforderungen
•Qualitative und personelle Anforderungen
•Dienstleistungen des Auftragnehmers
•Allgemeine Dienstleistungen
•Leistungen zur Integration
•Unterstützung beim Abnahmeverfahren
•Supportdienstleistungen durch Hersteller
•Optionale Dienstleistungen
2b.Vertragsunterlagen - Technischer Teil mit
Lieferleistungen für Broadcast-Technik
•Gateways an den Standorten Baden-Baden, Mainz und Stuttgart
•Broadcast-Technik
•Technische Ausstattung POC-Arbeitsplätze
•Optionale Lieferleistungen
Softwarepflege und Support
Tabelle 1 – Übersicht zu den Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Die in den „Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil“ und den „Vertragsunterlagen - Technischer Teil) beschriebenen Anforderungen müssen vom Auftragnehmer erfüllt werden.
Der beabsichtigte Beginn der Leistungserbringung ist am 13.01.2025. Der Vertrag endet mit der erfolgreichen Gesamtabnahme und Inbetriebnahme analog zum Kapitel 2.2 der Verfahrensunterlagen beschriebenen Zeitplanung am 31.12.2025 (Ende der Leistungserbringung). Weiter Meilensteine sind im Kapitel 4.2 Ablauf der Leistungserbringung im Dokument Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil beschrieben.
Produkte/Dienstleistungen: Produktionsausrüstung für Rundfunk und Fernsehen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 300 000 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 11/2024
Art des Vertrags: Lieferungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Postleitzahl: 76530
Stadt: Baden-Baden
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Baden-Baden, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Beschreibung der Optionen:
Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4).
• 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Projektleitung vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Monteur vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - AT“ den Preis für die optionalen Dienstleistungen angeben
(vgl. im Dokument 2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil, optionale Dienstleistungen Kapitel 4.7)
Für die Betriebsphase des „MOC im MEDZ“ benötigt der AG für bestimmte Funktionskomponenten Ersatzteile, die vom AN spätestens zur Endabnahme geliefert werden müssen. Diese werden dann vom AG am Leistungsort gelagert.
Folgende Funktionskomponenten müssen optional geliefert werden:
• 6 x KVM SFPs (Hersteller: Blackbox, Typ: LSP442) → optionale Lieferleistung
• 1 x Framecontroller (Hersteller: Evertz; Typ: ev6-FC oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 2 x FPGA-Module (Hersteller: Evertz; Typ: ev670-X30-HW-V2 oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable 48 SD, HD, 3G or 12 UHD inputs on evVIP-100G (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-48-IP-3G oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable Five outputs at 1080P or Two UHD output (Hersteller:
Evertz; Typ: evVIP-FK-5OUT oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - TT“ den Preis für die oben aufgeführten Positionen für Ersatzteile eintragen
(vgl. im Dokument 2b. Vertragsunterlagen - Technischer Teil, optionale Lieferleistungen Kapitel 2.4)
Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4).
• 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Projektleitung vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Monteur vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - AT“ den Preis für die optionalen Dienstleistungen angeben
Für die Betriebsphase des „MOC im MEDZ“ benötigt der AG für bestimmte Funktionskomponenten Ersatzteile, die vom AN spätestens zur Endabnahme geliefert werden müssen. Diese werden dann vom AG am Leistungsort gelagert.
Folgende Funktionskomponenten müssen optional geliefert werden:
• 6 x KVM SFPs (Hersteller: Blackbox, Typ: LSP442) → optionale Lieferleistung
• 1 x Framecontroller (Hersteller: Evertz; Typ: ev6-FC oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 2 x FPGA-Module (Hersteller: Evertz; Typ: ev670-X30-HW-V2 oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable 48 SD, HD, 3G or 12 UHD inputs on evVIP-100G (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-48-IP-3G oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable Five outputs at 1080P or Two UHD output (Hersteller:
Evertz; Typ: evVIP-FK-5OUT oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - TT“ den Preis für die oben aufgeführten Positionen für Ersatzteile eintragen
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Beschreibung der Optionen:
Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4).
• 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Projektleitung vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Monteur vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - AT“ den Preis für die optionalen Dienstleistungen angeben
(vgl. im Dokument 2a. Vertragsunterlagen - Allgemeiner Teil, optionale Dienstleistungen Kapitel 4.7)
Für die Betriebsphase des „MOC im MEDZ“ benötigt der AG für bestimmte Funktionskomponenten Ersatzteile, die vom AN spätestens zur Endabnahme geliefert werden müssen. Diese werden dann vom AG am Leistungsort gelagert.
Folgende Funktionskomponenten müssen optional geliefert werden:
• 6 x KVM SFPs (Hersteller: Blackbox, Typ: LSP442) → optionale Lieferleistung
• 1 x Framecontroller (Hersteller: Evertz; Typ: ev6-FC oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 2 x FPGA-Module (Hersteller: Evertz; Typ: ev670-X30-HW-V2 oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable 48 SD, HD, 3G or 12 UHD inputs on evVIP-100G (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-48-IP-3G oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable Five outputs at 1080P or Two UHD output (Hersteller:
Evertz; Typ: evVIP-FK-5OUT oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - TT“ den Preis für die oben aufgeführten Positionen für Ersatzteile eintragen
(vgl. im Dokument 2b. Vertragsunterlagen - Technischer Teil, optionale Lieferleistungen Kapitel 2.4)
Der AN muss für evtl. anfallende zusätzliche Dienstleistungen Tagesätze incl. Spesen angeben. Diese können als Mehrungen abgerechnet werden und fließen nicht in die Gesamt-Auftragssumme mit ein (siehe auch Kapitel 3.2.4).
• 1 x Tagessatz Projektleitung Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Projektleitung vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Fachplaner vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter Remote – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Montageleiter vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive
Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
• 1 x Tagessatz Monteur vor Ort (Baden-Baden, Mainz oder Stuttgart) inklusive Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwand – optionale Dienstleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - AT“ den Preis für die optionalen Dienstleistungen angeben
Für die Betriebsphase des „MOC im MEDZ“ benötigt der AG für bestimmte Funktionskomponenten Ersatzteile, die vom AN spätestens zur Endabnahme geliefert werden müssen. Diese werden dann vom AG am Leistungsort gelagert.
Folgende Funktionskomponenten müssen optional geliefert werden:
• 6 x KVM SFPs (Hersteller: Blackbox, Typ: LSP442) → optionale Lieferleistung
• 1 x Framecontroller (Hersteller: Evertz; Typ: ev6-FC oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 2 x FPGA-Module (Hersteller: Evertz; Typ: ev670-X30-HW-V2 oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable 48 SD, HD, 3G or 12 UHD inputs on evVIP-100G (Hersteller: Evertz; Typ: evVIP-FK-48-IP-3G oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
• 1 x License key to enable Five outputs at 1080P or Two UHD output (Hersteller:
Evertz; Typ: evVIP-FK-5OUT oder gleichwertig) → optionale Lieferleistung
Der Bieter muss in der „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“ im Tabellenblatt „Preisblatt VP2 - TT“ den Preis für die oben aufgeführten Positionen für Ersatzteile eintragen
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
- Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (50 Punkte)
- Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (100 Punkte)
- Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (150 Punkte)
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (200 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte an der entsprechenden Stelle aufgeführt.
Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der, zu erbringenden, Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der
Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
𝑍 = 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 geteilt durch den 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Die Verteilung der Leistungspunkte wird analog im Dokument Verfahrensunterlage zu Kapitel 4.3.1 und gemäß „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“, Tabellenblatt „Leistungsblatt“ vorgenommen. Im Dokument Verfahrensunterlage in der „Tabelle 6 – Wertung der Leistung nach UfAB 2018“ ist die Wertung der Leistung im Überblick dargestellt, die Bewertung der einzelnen Kriterien ausgeblendet.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde
Die Bewertung der Eignung findet in einer Kombination von Ausschluss- (A) und Bewertungskriterien (B) statt (vgl. UfAB 2018). Den einzelnen Bewertungskriterien wird eine Gewichtung und daraus folgend eine maximale Bewertungspunktezahl zugeordnet. Es werden nur volle Punktzahlen vergeben.
Die Angaben der Bieter zu den Bewertungskriterien werden in vier Zielerfüllungsgrade eingeteilt und diesen gemäß nachfolgendem Beispiel die entsprechende Punktzahl zugeordnet:
- Niedriger Zielerfüllungsgrad = Niedrige Punktzahl (50 Punkte)
- Mittlerer Zielerfüllungsgrad = Mittlere Punktzahl (100 Punkte)
- Hoher Zielerfüllungsgrad = Hohe Punktzahl (150 Punkte)
- Sehr hoher Zielerfüllungsgrad = Maximalpunktzahl (200 Punkte)
Für jedes Bewertungskriterium sind die Bewertungsinhalte an der entsprechenden Stelle aufgeführt.
Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der, zu erbringenden, Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der
Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt:
𝑍 = 𝐺𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡𝑠𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝐿𝑒𝑖𝑠𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 geteilt durch den 𝐴𝑛𝑔𝑒𝑏𝑜𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠
Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Die Verteilung der Leistungspunkte wird analog im Dokument Verfahrensunterlage zu Kapitel 4.3.1 und gemäß „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“, Tabellenblatt „Leistungsblatt“ vorgenommen. Im Dokument Verfahrensunterlage in der „Tabelle 6 – Wertung der Leistung nach UfAB 2018“ ist die Wertung der Leistung im Überblick dargestellt, die Bewertung der einzelnen Kriterien ausgeblendet.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium:
Für jedes Angebot wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt.
Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Für jedes Angebot wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018.
Hierbei wird das Leistungs-Preis-Verhältnis gebildet. Dabei wird jeweils eine Kennzahl Z für das Leistungs-Preis-Verhältnis ermittelt.
Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag. Sofern die nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gebildete Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) verschiedener Angebote absolut identisch ist, erhält das preisgünstigste Angebot den Zuschlag.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: SWR in Baden-Baden und siehe Verfahrens- und Vertragsunterlagen
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-30 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-30 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-23 📅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist nachzufordern. Werden diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften: - Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
- Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
-Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einsatz von Unterauftragnehmern und Bildung von Bietergemeinschaften: - Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
- Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
-Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.2-1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.2-1 - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A4.3.4-1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung: A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.4-1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung: A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters: A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters: A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex: A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist
(nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex: A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist
(nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“: A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das innerhalb der vergangenen drei Jahre abgeschlossen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem technischen und gestalterischen Schwierigkeitsgrad der „Broadcast-Technik“ bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
140 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu vier (4) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
280 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in fünf (5) bis acht (8) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
420 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in neun (9) bis zwölf (12) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
560 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als dreizehn (13) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“: A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das innerhalb der vergangenen drei Jahre abgeschlossen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem technischen und gestalterischen Schwierigkeitsgrad der „Broadcast-Technik“ bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
140 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu vier (4) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
280 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in fünf (5) bis acht (8) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
420 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in neun (9) bis zwölf (12) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
560 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als dreizehn (13) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.: A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.
60 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
120 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
180 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
240 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.: A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.
60 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
120 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
180 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
240 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung eines Bieters: Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung eines Bieters: Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen (1 Anlagen zum Dokument Verfahrensunterlage) zu entnehmen.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr.
833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur
Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.5.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 190-587225 (2024-09-27)
Auftragsbekanntmachung (2024-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 300 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-13 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-13 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-13 12:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-11-06 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-09+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Ursprüngliche Angebotsfrist: 30.10.2024, 12:00Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 23.10.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 30.10.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 13.11.2024,12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 13.11.2024, 12:01Uhr
Ursprüngliche Angebotsfrist: 30.10.2024, 12:00Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 23.10.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 30.10.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 13.11.2024,12:00 Uhr
neue Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 13.11.2024, 12:01Uhr
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 5:
Die Angebotsfrist wird um zwei Wochen bis zum 13.11.2024, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am 06.11.2024.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 9bb8c199-5c7c-4e72-8022-d760f382a83a-01
Quelle: OJS 2024/S 199-614386 (2024-10-09)
Auftragsbekanntmachung (2024-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Art des Vertrags: Lieferungen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 300 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-20 12:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-11-20 12:01:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
- Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
-Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
- Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die im Dokument Verfahrensunterlage unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
- Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben im Dokument Verfahrensunterlage in Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
-Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ (Anlage 1.3.5) muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots im Dokument Verfahrensunterlage gemäß Kapitel 3.9.2 vorgelegt werden.
- Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ vorzulegen.
- Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (siehe Anlage 1.4.1a) ausgefüllt dem Angebot beizulegen. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 1.3.1a (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.3-1 - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der
Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung.
30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote < 10%
60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20%
90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30%
120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30%
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist
(nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist
(nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel).
20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität
40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität
60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität
80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das innerhalb der vergangenen drei Jahre abgeschlossen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem technischen und gestalterischen Schwierigkeitsgrad der „Broadcast-Technik“ bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
140 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu vier (4) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
280 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in fünf (5) bis acht (8) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
420 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in neun (9) bis zwölf (12) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
560 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als dreizehn (13) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das in den vergangenen drei (3) Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage (eignungsbezogen)“.
B4.3.5-1 - Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Implementierung von „Broadcast-Technik“ in vergleichbarer Art, das innerhalb der vergangenen drei Jahre abgeschlossen wurde.
Die Bewertung des eingereichten Referenzprojekts 1 erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem technischen und gestalterischen Schwierigkeitsgrad der „Broadcast-Technik“ bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
140 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in bis zu vier (4) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
280 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in fünf (5) bis acht (8) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
420 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in neun (9) bis zwölf (12) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
560 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Die Referenz kommt in mehr als dreizehn (13) Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.
60 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
120 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
180 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
240 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von Broadcast-Technik.
B4.3.5-2 - Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Implementierung von „Broadcast-Technik“.
60 Punkte - Geringer Zielerfüllungsgrad - QM befriedigend umgesetzt.
120 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad - QM gut ein -und umgesetzt.
180 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein - und umgesetzt.
240 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat)
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
In der "wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit" können maximal 200 Eignungspunkte erreicht werden. In der "technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" können maximal 800 Eignungspunkte erreicht werden. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mehr als 530 Eignungspunkte erreicht.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-13+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Neuer Wert
Text:
Ursprüngliche Angebotsfrist: 13.11.2024,12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 13.11.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 20.11.2024,12:00 Uhr
Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 20.11.2024, 12:01Uhr
Ursprüngliche Angebotsfrist: 13.11.2024,12:00 Uhr
Ursprüngliche Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
Ursprüngliches Datum der Angebotsöffnung: 13.11.2024, 12:01Uhr
neue Angebotsfrist: 20.11.2024,12:00 Uhr
Frist zur Einreichung von Bieterfragen: 06.11.2024
neues Datum der Angebotsöffnung: 20.11.2024, 12:01Uhr
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist Begründung Antwort auf Bieterfrage Nr. 14:
Die Angebotsfrist wird um eine Wochen bis zum 20.11.2024, 12:00 Uhr verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endete am 06.11.2024
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ce28f7f6-1ee0-487a-acce-2e4f4d795ac8-01
Quelle: OJS 2024/S 222-694625 (2024-11-13)