Auftragsbekanntmachung (2024-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wach- und Sicherheitsdienstleistungen - Bezirksklinikum Obermain
Kurze Beschreibung:
“Das Klinikum benötigt Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Objekten.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum benötigt Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Objekten, um den staatlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Sicherung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum benötigt Wach- und Sicherheitsdienstleistungen zum Schutz von Objekten, um den staatlichen Vorgaben und Empfehlungen zur Sicherung der Gesundheitseinrichtungen im Katastrophenfall entsprechen zu können. Diese Aufgaben können seitens des Klinikums auf-grund der Personalsituation nicht in eigener Verantwortung wahrgenommen werden, sondern es bedarf eines Kooperationspartners.
Vor diesem Hintergrund hat das Klinikum als Auftraggeber mit internationaler Bekanntmachung ein Vergabeverfahren zur Vergabe eines Vertrages über Wach- und Sicherheitsdienst-leistungen (Objektschutz) für die Liegenschaften und Bewachungsobjekte des Klinikums durchgeführt, in dem der Auftragnehmer den Zuschlag erhält. Grundlage dieses Vertrages sind auch die von dem Auftragnehmer im Vergabeverfahren übergebenen Erklärungen und Nachweise sowie seine in diesem Vergabeverfahren festgestellte Eignung. Für das Klinikum sind das Fortbestehen dieser Eignung und eine kontinuierliche, zuverlässige und fachgerechte Erbringung der Leistungen von wesentlicher Bedeutung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-02-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-02-07 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
2 . Der Bewerber hat mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Formblatt "Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre"
2 . Der Bewerber hat mit dem Angebot das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
Hinweis: Die fünf Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist ausreichend. Grundsätzlich reicht die Vorlage der Versicherungspolice (Kopie) oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben aus. Falls der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht über eine ausreichende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Eigenerklärung BMWK Sanktionen (gemäß Formblatt)
3. Ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: 1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (gemäß AGKAMED-Formular)
3. Ein gültiger Nachweis der Befähigung zur Leistungserbringung gemäß § 34a GewO (Kopie der behördlichen Erlaubnis) ist als Anlage beizufügen
4. Formblatt "Qualifikation von MA und Objektleitung". Nachweis von Mindestqualifikation der (stellvertretenden) Objektleitung: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss Angaben zum vorgesehenen Objektleiter sowie stellvertretendem Objektleiter einschließlich Nachweis deren fachlicher Qualifikation als Fachkraft für Schutz und Sicherheit durch Vorlage der Berufszulassung, Angaben zu branchenspezifischer Berufserfahrung in Jahren, Zugehörigkeit zum Unternehmen machen sowie einen Kurzlebenslauf vorlegen. Der Objektleiter muss über mindestens fünf Jahre und der stellvertretende Objektleiter über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen.
Zudem muss der Objektleiter einen Abschluss als "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft" (GSSK) oder vergleichbar nachweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Formblatt "Referenzen" mit Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung.
"Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem zu vergebenden Auftrag:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei aktuelle Referenzprojekte benennen, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrags, vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand insbesondere dann, wenn Wach- und Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz) in Öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr erbracht wurden.
Die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft benannten Referenzen müssen aktuell sein, d.h. die vergleichbaren Leistungen im Zeitraum der letzten zwei Jahre (Stichtag Angebotsfrist) erbracht worden sein. Maßgeblich hierfür ist, dass zwischen dem Referenzauftraggeber und dem Unternehmen in diesem Zeitraum ein wirksamer Vertrag bestanden hat und auch tatsächlich Leistungen erbracht wurden. Referenzen, die nicht im vorgegebenen Zeitraum erbracht wurden, werden aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gewertet.
Der Bieter (bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft) erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftragge-bern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht.
2. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN EN ISO 9000ff (oder gleichwertig).
3. Nachweis der Zertifizierung des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft nach DIN 77200 (oder gleichwertig)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Nachweis der Nachunternehmer (gemäß AGKAMED-Formular)
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Leistungsbeschreibung”
“Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3Y1F0GZ2AN
-” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 005-011156 (2024-01-05)