Die Abteilung Technik der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist für die Betreuung von ca. 150 Gebäuden sowohl auf dem Campus als auch in den stadtnahen Außenstellen zuständig. Insbesondere in den Gebäuden der naturwissenschaftlichen Instituten sowie in Gebäuden die die Kriterien der Versammlungsstättenverordnung entsprechen sind entsprechende Lüftungsanlagen vorhanden. Um die entsprechenden Brandschutzvorgaben zu gewährleisten sind in diesen auch Brandschutzklappen installiert. Die zu vergebende Leistung, als Rahmenvertrag gestaltet, beinhaltet eine jährliche Inspektion und Wartung (nachstehend als Wartung bezeichnet) der Brandschutzklappen (BSK) in lufttechnischen Anlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Angaben des Herstellers, insbesondere der VDMA 24186-1 - Brandschutz- und Rauchschutzklappen sowie -ventile, als auch die Störungsbeseitigung. Bei einer Vielzahl der BSK ist die Weiterleitung einer eventuellen Störung vorgesehen, d.h. die Störung wird entweder an die entsprechende Steuerung der Lüftungsanlage oder über die Gebäudeleittechnik (GLT) an die Gebäudeleitzentrale weitergeleitet. Die Überprüfung dieser Weiterleitung ist im Rahmen der Wartung zu berücksichtigen. Die letzte Auslösung von Brandschutzklappen sollte Mo-Do vor 15 Uhr stattfinden. Freitags vor 11 Uhr. Abweichungen sind mit der JGU abzustimmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-16.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Brandschutzklappen
Referenznummer: 529843.00
Kurze Beschreibung:
Die Abteilung Technik der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist für die Betreuung von ca. 150 Gebäuden sowohl auf dem Campus als auch in den stadtnahen Außenstellen zuständig. Insbesondere in den Gebäuden der naturwissenschaftlichen Instituten sowie in Gebäuden die die Kriterien der Versammlungsstättenverordnung entsprechen sind entsprechende Lüftungsanlagen vorhanden. Um die entsprechenden Brandschutzvorgaben zu gewährleisten sind in diesen auch Brandschutzklappen installiert. Die zu vergebende Leistung, als Rahmenvertrag gestaltet, beinhaltet eine jährliche Inspektion und Wartung (nachstehend als Wartung bezeichnet) der Brandschutzklappen (BSK) in lufttechnischen Anlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Angaben des Herstellers, insbesondere der VDMA 24186-1 - Brandschutz- und Rauchschutzklappen sowie -ventile, als auch die Störungsbeseitigung. Bei einer Vielzahl der BSK ist die Weiterleitung einer eventuellen Störung vorgesehen, d.h. die Störung wird entweder an die entsprechende Steuerung der Lüftungsanlage oder über die Gebäudeleittechnik (GLT) an die Gebäudeleitzentrale weitergeleitet. Die Überprüfung dieser Weiterleitung ist im Rahmen der Wartung zu berücksichtigen. Die letzte Auslösung von Brandschutzklappen sollte Mo-Do vor 15 Uhr stattfinden. Freitags vor 11 Uhr. Abweichungen sind mit der JGU abzustimmen.
Die Abteilung Technik der Johannes Gutenberg-Universität (JGU) ist für die Betreuung von ca. 150 Gebäuden sowohl auf dem Campus als auch in den stadtnahen Außenstellen zuständig. Insbesondere in den Gebäuden der naturwissenschaftlichen Instituten sowie in Gebäuden die die Kriterien der Versammlungsstättenverordnung entsprechen sind entsprechende Lüftungsanlagen vorhanden. Um die entsprechenden Brandschutzvorgaben zu gewährleisten sind in diesen auch Brandschutzklappen installiert. Die zu vergebende Leistung, als Rahmenvertrag gestaltet, beinhaltet eine jährliche Inspektion und Wartung (nachstehend als Wartung bezeichnet) der Brandschutzklappen (BSK) in lufttechnischen Anlagen gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie den Angaben des Herstellers, insbesondere der VDMA 24186-1 - Brandschutz- und Rauchschutzklappen sowie -ventile, als auch die Störungsbeseitigung. Bei einer Vielzahl der BSK ist die Weiterleitung einer eventuellen Störung vorgesehen, d.h. die Störung wird entweder an die entsprechende Steuerung der Lüftungsanlage oder über die Gebäudeleittechnik (GLT) an die Gebäudeleitzentrale weitergeleitet. Die Überprüfung dieser Weiterleitung ist im Rahmen der Wartung zu berücksichtigen. Die letzte Auslösung von Brandschutzklappen sollte Mo-Do vor 15 Uhr stattfinden. Freitags vor 11 Uhr. Abweichungen sind mit der JGU abzustimmen.
Die Arbeiten sind in 34 verschiedenen Gebäuden der JGU auszuführen. 31 der Gebäude befinden sich unmittelbar auf dem Campusgelände. Die drei Gebäude 7111, 7141 und 9181 sind stadtnahe Außenstellen. Zur Orientierung ist der Ausschreibung ein Lageplan mit Gebäudenummern und Zuständigkeitsbereichen beigefügt. Des Weiteren erfolgt durch Ortskundige aus dem Sachgebiet Heizung/Lüftung eine Einweisung. Die Gebäudeübersicht beinhaltet insgesamt 3326 Stück Brandschutzklappen, diese ist im Leistungsverzeichnis zu finden. Es ist beabsichtigt den Vertrag für eine Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen mit der Option auf Prolongation um jeweils ein weiteres Kalenderjahr. Die Wartung hat ausschließlich durch einen Sachkundigen, mit Sachkundigen-Nachweis unter Beachtung der Arbeitsschutzrichtlinien der JGU zu erfolgen. Es wird seitens der JGU kein Personal zur Durchführung der Wartung bereitgestellt. Vor Abgabe des Angebotes wird dringend eine Ortsbesichtigung empfohlen. Bei einer Vielzahl der zu wartenden BSK ist eine Öffnung der Decken (Systemdecke) erforderlich. Diese sind nach der Wartung wieder fachgerecht zu montieren. Mindest-Auftragsvolumen: 115.010,00 EUR Maximales Auftragsvolumen: 552.048,00 EUR
Die Arbeiten sind in 34 verschiedenen Gebäuden der JGU auszuführen. 31 der Gebäude befinden sich unmittelbar auf dem Campusgelände. Die drei Gebäude 7111, 7141 und 9181 sind stadtnahe Außenstellen. Zur Orientierung ist der Ausschreibung ein Lageplan mit Gebäudenummern und Zuständigkeitsbereichen beigefügt. Des Weiteren erfolgt durch Ortskundige aus dem Sachgebiet Heizung/Lüftung eine Einweisung. Die Gebäudeübersicht beinhaltet insgesamt 3326 Stück Brandschutzklappen, diese ist im Leistungsverzeichnis zu finden. Es ist beabsichtigt den Vertrag für eine Laufzeit von zwei Jahren abzuschließen mit der Option auf Prolongation um jeweils ein weiteres Kalenderjahr. Die Wartung hat ausschließlich durch einen Sachkundigen, mit Sachkundigen-Nachweis unter Beachtung der Arbeitsschutzrichtlinien der JGU zu erfolgen. Es wird seitens der JGU kein Personal zur Durchführung der Wartung bereitgestellt. Vor Abgabe des Angebotes wird dringend eine Ortsbesichtigung empfohlen. Bei einer Vielzahl der zu wartenden BSK ist eine Öffnung der Decken (Systemdecke) erforderlich. Diese sind nach der Wartung wieder fachgerecht zu montieren. Mindest-Auftragsvolumen: 115.010,00 EUR Maximales Auftragsvolumen: 552.048,00 EUR
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Saarstraße 21
Postleitzahl: 55122
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Zweimalige Verlängerung um 1 Jahr
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 09:55:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-21 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-01-21 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-10 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf eingereicht werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister: Ein aktueller Auszug (max. 3 Monate alt) aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister: Ein aktueller Auszug (max. 3 Monate alt) aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie 5.000.000,00 Euro für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mindestens in Höhe von 5.000.000,00 Euro für Personenschäden sowie 5.000.000,00 Euro für sonstige Schäden oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, dass die bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderte Mindestdeckungssumme erhöht wird. In diesem Fall ist die Bescheinigung des Haftpflichtversicherers vor Erteilung des Auftrags nachzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Name der Berufsgenossenschaft / Berufsvertretung / Innung bzw. des Verbandes / Versicherungsträgers: Angabe des Namen der Berufsgenossenschaft / Berufsvertretung / Innung bzw. des Verbandes / Versicherungsträgers. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger angeben.
Name der Berufsgenossenschaft / Berufsvertretung / Innung bzw. des Verbandes / Versicherungsträgers: Angabe des Namen der Berufsgenossenschaft / Berufsvertretung / Innung bzw. des Verbandes / Versicherungsträgers. Bewerber, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, können stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger angeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz: Als Mindestbedingung muss ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz von mind. 750.000,00 Euro, netto vorliegen, ansonsten wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen: Mindestzahl der Referenzen, welche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften angeben muss / müssen: 3 Die folgenden Angaben zu den Referenzen sind Mindestinhalte. Sofern diese nicht alle angegeben werden, kann die Referenz nicht gewertet werden. - Referenzbezeichnung - Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen) - Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses (soweit abgeschlossen) der Leistungserbringung (Monats- und Jahresangabe) (Es werden nur solche bereits begonnenen oder abgeschlossenen Referenzleistungen gewertet, die entweder noch andauern oder bei denen der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.) - Angabe des Auftragsvolumens in Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) - mind. 1.000 Stk. Brandschutzklappen
Referenzen: Mindestzahl der Referenzen, welche der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften angeben muss / müssen: 3 Die folgenden Angaben zu den Referenzen sind Mindestinhalte. Sofern diese nicht alle angegeben werden, kann die Referenz nicht gewertet werden. - Referenzbezeichnung - Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen) - Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses (soweit abgeschlossen) der Leistungserbringung (Monats- und Jahresangabe) (Es werden nur solche bereits begonnenen oder abgeschlossenen Referenzleistungen gewertet, die entweder noch andauern oder bei denen der Abschluss der Leistungserbringung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.) - Angabe des Auftragsvolumens in Euro (netto, ohne Umsatzsteuer) - mind. 1.000 Stk. Brandschutzklappen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärungen: Die folgenden Eigenerklärungen sind mit dem Dokument "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag", welches von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird, einzureichen. - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Eigenerklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung Mindestlohn
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen: Die folgenden Eigenerklärungen sind mit dem Dokument "Eignungsnachweise zum Teilnahmeantrag", welches von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt wird, einzureichen. - Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit - Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - Eigenerklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Eigenerklärung Mindestlohn
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eintragung als Fachbetrieb im Bereich HKS
Mehrjährige Berufserfahrung: Es müssen mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Wartung von Brandschutzklappen vorhanden sein.
Fachkunde Prüfung: Es muss eine aktuell gültige Fachkunde Prüfung bei mindestens einem Mitarbeiter vorliegen. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDEYLKS
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞
Fax: +49 6131 16-2113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-12-16+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 245-772493 (2024-12-16)