Auftragsbekanntmachung (2024-11-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Brandschutztüren
Referenznummer: N1.03.05.04/0012#0024
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährliche Wartung und Instandhaltung von derzeit 2.029 Brandschutztüren für die Jahre 2025 und 2026. Ein drittes Vertragsjahr ist optional möglich.”
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-17 📅
Datum des Endes: 2027-02-16 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-09 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-10 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Ausgefüllt und unterschrieben - Angebotsvordruck - Leistungsverzeichnis - Fragebogen zur Eignungsprüfung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 1234
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 8829-499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 219-685913 (2024-11-07)