Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beabsichtigt den Abschluss eines neuen Instandhaltungsvertrags für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 (3584) sowie für die darin installierten Kassettenlaufwerke der Produktreihe IBM 3592 (IBM TS11x0). Die neue Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2024 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Vertragsende ist der 30.09.2027. Eine zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr muss möglich sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-26.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsvertrag Instandhaltung und Instandsetzung IBM TS4500 (3584) und TS11x0 (3592)
Referenznummer: 2024RBE000004
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beabsichtigt den Abschluss eines neuen Instandhaltungsvertrags für die beiden vorhandenen...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beabsichtigt den Abschluss eines neuen Instandhaltungsvertrags für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 (3584) sowie für die darin installierten Kassettenlaufwerke der Produktreihe IBM 3592 (IBM TS11x0).
Die neue Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2024 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Vertragsende ist der 30.09.2027. Eine zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr muss möglich sein.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Computeranlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beabsichtigt den Abschluss eines neuen Instandhaltungsvertrags für die beiden vorhandenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern beabsichtigt den Abschluss eines neuen Instandhaltungsvertrags für die beiden vorhandenen Kassettenarchivsysteme des Typs IBM TS4500 (3584) sowie für die darin installierten Kassettenlaufwerke der Produktreihe IBM 3592 (IBM TS11x0).
Die neue Rahmenvereinbarung beginnt am 01.10.2024 und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Vertragsende ist der 30.09.2027. Eine zweimalige optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr muss möglich sein.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-26 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 29
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung - Eigenerklärung RUS - Erklärung zur Struktur Bieter - Erklärung Auskunft aus dem Wettbewerbsregister - Eigenerklärung Unterauftragnehmer” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB:...”
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieterfirma muss zur Lieferung und Installation von Microcodes und Firmware-Updates berechtigt sein.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 166-514004 (2024-08-26)