Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61
Regierung von Schwaben
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 01.02.2021 Im Starkfeld 61, 89321 Neu-Ulm, eine Unterkunfts-Dependance für Asylbegehrende mit derzeit bis zu 360 Plätzen. Die Unterkunfts-Dependance dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden. Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Wäschereileistungen (u.a. Bettwäsche, Schlafsäcke, Spannbettlaken, Kopfkissen, Einziehdecken und Dusch-/Handtücher – siehe Ziffer 2.2. der Leistungsbeschreibung) für die Einrichtung.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-02.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Oberbayern › München, Kreisfreie Stadt
- • Schwaben › Augsburg, Kreisfreie Stadt
- • Schwaben › Neu-Ulm
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2024-02-02 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2024-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Ort der Leistung: Neu-Ulm 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Postleitzahl: 89321
Stadt: Neu-Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-25 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Schwaben
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de 📧
Telefon: +49 82132701 📞
Fax: +49 8213272289 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62939bff-9bb4-449b-9a12-542790d2ea38 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62939bff-9bb4-449b-9a12-542790d2ea38 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 025-074354 (2024-02-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wäschereileistungen für die Unterkunfts-Dependance Neu-Ulm, Im Starkfeld 61
Referenznummer:
0270.ZV-18-24-02
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, betreibt seit dem 01.02.2021 Im Starkfeld 61, 89321 Neu-Ulm, eine Unterkunfts-Dependance für Asylbegehrende mit derzeit bis zu 360 Plätzen. Die Unterkunfts-Dependance dient der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind die Wäschereileistungen (u.a. Bettwäsche, Schlafsäcke, Spannbettlaken, Kopfkissen, Einziehdecken und Dusch-/Handtücher – siehe Ziffer 2.2. der Leistungsbeschreibung) für die Einrichtung.
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
22bdc995-613a-4df5-b200-bce5e2192214
Dauer
Datum des Beginns: 2024-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 30.06.2027 um 07:00 Uhr.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Neu-Ulm 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft in dem Zeitraum vom 05.02 - 25.02.2024 besichtigt werden.
Nähere Informationen zur (Anmeldung zur) Ortsbesichtigung ist dem Dokument "Verfahrenshinweise und besondere Bewerbungsbedingungen" unter Ziffer "3.7 Ortsbesichtigung" zu entnehmen.
Bitte beachten Sie , dass dieses Vergabeverfahren ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de durchgeführt. Eine anderweitige Abgabe von Angeboten ist grundsätzlich nicht zulässig und führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Stadt: Neu-Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Beachten Sie bitte in den Vergabeunterlagen die Dokumente "01.01_Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbedingungen", "01.02_Dokumentenverzeichnis" und "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen".
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-02-25 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Siehe § 56 VgV. Daneben ist Ziffer 5 ("Nachforderung von Unterlagen") in dem Dokument "01.03_Allgemeine Bewerbungsbedingungen" zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister zu erklären. Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Als Beleg der Eignung ist ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-AuftragsvergabeRL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
A) Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, B.)
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: A) Es wird ein Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Wäschereileistungen) i. H. v. 425.000,- € netto p.a. in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021,2022,2023) verlangt. Zum Beleg dessen ist i.R.d. Formblatts "02.06_Eigenerklärung Mindestjahresumsätze" der Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Wäschereileistungen) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021, 2022 und 2023) anzugeben. Soweit der Jahresumsatz für 2023 noch nicht festgestellt ist, kann bzgl. des Geschäftsjahres 2023 der geschätzte Jahresumsatz angegeben werden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
Als Beleg der Eignung ist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters ODER entsprechend testierte
Jahresabschlüsse ODER entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
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B) Im Auftragsfall ist eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 2.500.000,- €, pro Jahr (2-fach maximiert), Vermögensschäden in Höhe von mindestens 250.000,- €, pro Jahr (2-fach maximiert), wegen Abhandenkommen von fremden, berufsbezogenen Schlüsseln, Codekarten und Transpondern in Höhe von 250.000,- € (2-fach maximiert) und wegen Umwelthaftpflichtschäden in Höhe von 2.500.000,- € (1-fach maximiert) spätestens zum Leistungsbeginn abzuschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags
inkl. des Gewährleistungszeitraums vorzuhalten. Hierzu ist gemäß dem Formblatt "02.07_Eigenerklärung
Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung" eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
Als Beleg der Eignung ist eine schriftliche Zusicherung einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. o.!] abgeschlossen werden kann, ODER ein entsprechender Versicherungsnachweis einer Versicherungsgesellschaft, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe [Mindestanforderung: s. u.!] bereits besteht,
als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten, deren wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
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A) Referenzen; B) Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder gleichwertig: A) Es sind mindestens drei geeignete Referenzen über in den letzten höchstens fünf Jahren (gerechnet ab den Ende der Angebotsabgabefrist) erbrachte Wäschereileistungen mit dem Angebot vorzulegen. Die Eignung der Referenzen wird wie folgt konkretisiert (d. h. Eigenschaften, welche die vorzulegenden Referenzen ZWINGEND erfüllen müssen, also „Mindestanforderungen“ an die Referenzen):
1. Die Wäschereileistung umfasst im Referenzzeitraum (siehe zuvor) eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten.
2. Die Referenz umfasst Wäschereileistungen für eine Erstaufnahmeeinrichtung, eine Gemeinschaftsunterkunft
für Asylbewerber, ein ANKER-Zentrum, ein Behördenankunftszentrum oder eine vergleichbare Einrichtung (wie beispielsweise Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser bzw. Einrichtungen, welche einen vulnerablen Personenkreis beherbergen), in welcher mind. 200 Personen untergebracht werden können.
Als Beleg der Eignung sind mindestens drei geeignete Referenzen in dem Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zu vermerken. Pro Referenz sind in dem Formblatt insbesondere Angaben zu dem Auftragnehmer des Referenzauftrags, der Art und dem Umfang der Leistung insbesondere unter Berücksichtigung der zuvor geforderten Mindestanforderungen, dem Zeitraum der Leistungserbringung (Leistungsbeginn bis (voraussichtl.) Leistungsende) und dem jährlichem Auftragswert in Euro und netto zu machen.
Das ausgefüllte Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, die einen Beitrag zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums leisten, das ausgefüllte Formblatt mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die Zentrale Vergabestelle vor eine Überprüfung der Referenzen
bei dem jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Da das Austauschen einer ungeeigneten Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von mehr als drei bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine Empfehlung. Zwingend ist lediglich die Vorlage von drei geeigneten Referenzen.
B) Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2015 (oder neuer) oder eine gleichwertige Zertifizierung verlangt. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eingungskriteriums bedient.
Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
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Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Information: Für den Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Ziffer 3 der „Allgemeinen Bewerbungsbedingungen“ verwiesen. Beachten Sie bitte § 47 Abs. 1 S. 3 VgV! //
Information: Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich des Inhaltes und der Anzahl tatsächlich entsprechen.
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Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Die Zentrale Vergabestelle hat zu
prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss
vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Dokument
"02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der
abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von
weiteren Nachweisen verlangt werden. Das Dokument "02.01_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern. Auch hier haben sämtliche Unterauftragnehmer das Dokument vorzulegen. Ein solches bedarf es in diesem Fall aber erst auf gesondertes Verlangen der Zentrale Vergabestelle.
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Mit der Verordnung EU 833/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische
Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die
Zentrale Vergabestelle hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum
Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Dokument
"02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014". Das Dokument "02.03_Eigenerklärung Verordnung (EU) 833_2014" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllte mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, ist es mit Angebotsabgabe vom bevollmächtigtem Vertreter der Bietergemeinschaft für die Gemeinschaft vorzulegen.
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In Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer ist die Zentrale Vergabestelle verpflichtet, für den Bieter, im Falle von Bietergemeinschaften für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, der im o. g.
Vergabeverfahren der Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) und (ggfs.) auch aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anzufordern. Hierzu dient das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister". Das Dokument "02.02_Abfrage Wettbewerbsregister" ist vollständig ausgefüllt vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das ausgefüllte Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Als Beleg, dass die in §§ 123 Abs. 4, 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der…
… gesetzlichen Sozialversicherung/en (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
… Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See jeweils als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
… Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers, soweit eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft besteht, als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, vorzulegen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung(en) darf/dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Maßgebend ist der letzte Tag der Angebotsfrist. Darüber hinaus darf eine etwaige Befristung der Bescheinigung/en noch nicht abgelaufen sein. Die Bescheinigung ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft eine entsprechende Bescheinigung/en vorzulegen.
Gemäß der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das öffentliche Auftragswesen;
Scientology-Organisation – Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Scientology-Organisation – öAScientO) vom 29. Oktober 1996 (AllMBl. S. 701, StAnz. Nr. 44) ist vorliegend eine entsprechende Schutzerklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt "Schutzerklärung Scientology" zu verwenden. Das Formblatt ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, hat der bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft das Formblatt für die Gemeinschaft vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierung von Schwaben
Nationale Registrierungsnummer:
9c89f0ca-236c-4dd7-bf9e-5b9493098226
Postanschrift: Fronhof 10
Postleitzahl: 86152
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de 📧
Telefon: +49 82132701 📞
Fax: +49 8213272289 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62939bff-9bb4-449b-9a12-542790d2ea38 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/62939bff-9bb4-449b-9a12-542790d2ea38 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer:
d909629c-b7ea-4afa-acf6-a8b05556708c
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag nur dann zulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt im Übrigen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 025-074354 (2024-02-02)
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