Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wäscheservice
Referenznummer: VgV_2024-055
Kurze Beschreibung:
“Gestellung und Reinigung von Dienstwäsche/Lohnwäsche für die Liegenschaften des Helmholtz Zentrum München”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Bereitstellung, den Austausch und die Reinigung von Dienstwäsche (inkl. fracht- und verpackungsfreier Lieferung, Auslegen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Bereitstellung, den Austausch und die Reinigung von Dienstwäsche (inkl. fracht- und verpackungsfreier Lieferung, Auslegen und Abholung), sowie die Abholung, Reinigung und Auslegung der Lohnwäsche für die Liegenschaft Neuherberg sowie deren Aussenstellen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-05 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-05 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Neben den allgemeinen Gesetzen sind folgende Vorgaben in der jeweils...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Neben den allgemeinen Gesetzen sind folgende Vorgaben in der jeweils aktuellen geltenden Fassung bei der Vertragserfüllung einzuhalten:
a) Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI).
b) Liste der vom Robert-Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren.
c) Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (inkl. Verfahren zur Händedekontamination und hygienischen Händewaschung).
d) Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit "Betreiben von Wäschereien", BGR 256 vom Januar 2004 (Inhalte aus bisheriger VBG 7y), sowie BGR 500 Kapitel 2.6.
e) Güte- und Prüfbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege nach RAL-GZ 992/1 "Haushalts- und Objektwäsche", nach RAL-GZ 992/2 "Krankenhauswäsche", nach RAL-GZ 992/3 "Wäsche aus Lebensmittelbetrieben" oder vergleichbare Nachweise anerkannter Hygieneinstitute einschließlich gelisteter Waschverfahren zu Einhaltung der VBG 103 und BGR 256, sowie Zertifizierung (Hygienezeugnis)"Textilien - In Wäschereien aufbereitete Textilien - Kontrollsystem Biokontamination".
f) Lebensmittelhygieneverordnung, Artikel 1: Verordnung über Lebensmittehygiene.
g) Gesetz über Medizinprodukte.
h) Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung MPBetreibV).
i) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung MPV).
Soweit danach Zertifizierungen gefordert sind, können Auftragnehmer, die nicht deutschem Recht unterliegen, anstelle der genannten Zertifizierungen gleichwertige Zertifizierungen nach anderem, für sie anwendbarem Recht einhalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Nationale Registrierungsnummer: DE 129521671
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: manuela.ditz@helmholtz-munich.de📧
Telefon: +49 8931872354📞
URL: https://www.helmholtz-munich.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 I GWBhaben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWBgeschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 244-766840 (2024-12-13)