Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND ausgeschrieben. Benötigt wird ein Brennkammerprüfstand für (Hochtemperatur-)Korrosionsuntersuchungen von Hochleistungswerkstoffen (Superlegierungen, CMC) und Korrosionsschutzschichten (EBC) im Heißgasstrom. Die Werkstoffe sollen im Temperaturbereich 800 °C bis 1550 °C jeweils bis zu 500 h getestet werden. Der Versuchsstand ist als offenes System, für den Betrieb unter Atmosphärendruck, auszulegen. Neben Erdgas soll als Brennstoff Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das Brennersystem ist daher für die Verbrennung von Erdgas-Wasserstoffmischungen auszulegen. Die Zusammensetzung soll stufenlos zwischen 0 % bis 100 % Wasserstoff variiert werden können. Die Versorgung erfolgt am IKTS über eine 90 mbar Erdgasleitung. Für Wasserstoff steht ein Tank zur Verfügung, an der Entnahmestelle liegen 9 bar an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-28.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND, PR705272 (OV)
Referenznummer: PR705272
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND ausgeschrieben. Benötigt wird ein Brennkammerprüfstand für (Hochtemperatur-)Korrosionsuntersuchungen von Hochleistungswerkstoffen (Superlegierungen, CMC) und Korrosionsschutzschichten (EBC) im Heißgasstrom. Die Werkstoffe sollen im Temperaturbereich 800 °C bis 1550 °C jeweils bis zu 500 h getestet werden. Der Versuchsstand ist als offenes System, für den Betrieb unter Atmosphärendruck, auszulegen. Neben Erdgas soll als Brennstoff Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das Brennersystem ist daher für die Verbrennung von Erdgas-Wasserstoffmischungen auszulegen. Die Zusammensetzung soll stufenlos zwischen 0 % bis 100 % Wasserstoff variiert werden können. Die Versorgung erfolgt am IKTS über eine 90 mbar Erdgasleitung. Für Wasserstoff steht ein Tank zur Verfügung, an der Entnahmestelle liegen 9 bar an.
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND ausgeschrieben. Benötigt wird ein Brennkammerprüfstand für (Hochtemperatur-)Korrosionsuntersuchungen von Hochleistungswerkstoffen (Superlegierungen, CMC) und Korrosionsschutzschichten (EBC) im Heißgasstrom. Die Werkstoffe sollen im Temperaturbereich 800 °C bis 1550 °C jeweils bis zu 500 h getestet werden. Der Versuchsstand ist als offenes System, für den Betrieb unter Atmosphärendruck, auszulegen. Neben Erdgas soll als Brennstoff Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das Brennersystem ist daher für die Verbrennung von Erdgas-Wasserstoffmischungen auszulegen. Die Zusammensetzung soll stufenlos zwischen 0 % bis 100 % Wasserstoff variiert werden können. Die Versorgung erfolgt am IKTS über eine 90 mbar Erdgasleitung. Für Wasserstoff steht ein Tank zur Verfügung, an der Entnahmestelle liegen 9 bar an.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 800 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND ausgeschrieben. Benötigt wird ein Brennkammerprüfstand für (Hochtemperatur-)Korrosionsuntersuchungen von Hochleistungswerkstoffen (Superlegierungen, CMC) und Korrosionsschutzschichten (EBC) im Heißgasstrom. Die Werkstoffe sollen im Temperaturbereich 800 °C bis 1550 °C jeweils bis zu 500 h getestet werden. Der Versuchsstand ist als offenes System, für den Betrieb unter Atmosphärendruck, auszulegen. Neben Erdgas soll als Brennstoff Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das Brennersystem ist daher für die Verbrennung von Erdgas-Wasserstoffmischungen auszulegen. Die Zusammensetzung soll stufenlos zwischen 0 % bis 100 % Wasserstoff variiert werden können. Die Versorgung erfolgt am IKTS über eine 90 mbar Erdgasleitung. Für Wasserstoff steht ein Tank zur Verfügung, an der Entnahmestelle liegen 9 bar an.
Für die korrosive Beanspruchung der Proben sind erhöhte Wasserdampfgehalte bis 0,3 atm notwendig, d.h. es ist eine Wasserzugabe in den Heißgasstrom erforderlich. Durch ein vorgeschaltetes Gebläse sind Gasgeschwindigkeiten bis 100 m/s zu realisieren. Der Versuchsstand muss automatisch überwacht werden, ohne dass Bedienpersonal vor Ort sein muss. Probentemperatur, Strömungsgeschwindigkeit und Wassergehalt müssen automatisch überwacht, geregelt und für die Versuchsauswertung aufgezeichnet werden. Eine hohe Flexibilität hinsichtlich möglicher Testkörpergeometrien ist wichtig. Probenkammer und Zubehör für die Halterung der Proben sind so zu gestalten, dass sowohl Werkstoff-proben, in Form von Biegebruchstäben, als auch größere Probekörper, wie beispielsweise Schaumkeramiken mit einer Querschnittsfläche bis max. 100 mm x 100 mm und Bauteile getestet werden können. Details entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Beachten Sie bitte die Budget- und Angebotspreisobergrenze: Das zur Verfügung stehende Budget ist gedeckelt und daher werden Angebote, welche einen Auftragswert von 800 000,00 Euro (netto) überschreiten, von der Wertung ausgeschlossen und können nicht für die Auftragserteilung berücksichtigt werden.
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird eine WASSERSTOFF-BRENNKAMMERPRÜFSTAND ausgeschrieben. Benötigt wird ein Brennkammerprüfstand für (Hochtemperatur-)Korrosionsuntersuchungen von Hochleistungswerkstoffen (Superlegierungen, CMC) und Korrosionsschutzschichten (EBC) im Heißgasstrom. Die Werkstoffe sollen im Temperaturbereich 800 °C bis 1550 °C jeweils bis zu 500 h getestet werden. Der Versuchsstand ist als offenes System, für den Betrieb unter Atmosphärendruck, auszulegen. Neben Erdgas soll als Brennstoff Wasserstoff zum Einsatz kommen. Das Brennersystem ist daher für die Verbrennung von Erdgas-Wasserstoffmischungen auszulegen. Die Zusammensetzung soll stufenlos zwischen 0 % bis 100 % Wasserstoff variiert werden können. Die Versorgung erfolgt am IKTS über eine 90 mbar Erdgasleitung. Für Wasserstoff steht ein Tank zur Verfügung, an der Entnahmestelle liegen 9 bar an.
Für die korrosive Beanspruchung der Proben sind erhöhte Wasserdampfgehalte bis 0,3 atm notwendig, d.h. es ist eine Wasserzugabe in den Heißgasstrom erforderlich. Durch ein vorgeschaltetes Gebläse sind Gasgeschwindigkeiten bis 100 m/s zu realisieren. Der Versuchsstand muss automatisch überwacht werden, ohne dass Bedienpersonal vor Ort sein muss. Probentemperatur, Strömungsgeschwindigkeit und Wassergehalt müssen automatisch überwacht, geregelt und für die Versuchsauswertung aufgezeichnet werden. Eine hohe Flexibilität hinsichtlich möglicher Testkörpergeometrien ist wichtig. Probenkammer und Zubehör für die Halterung der Proben sind so zu gestalten, dass sowohl Werkstoff-proben, in Form von Biegebruchstäben, als auch größere Probekörper, wie beispielsweise Schaumkeramiken mit einer Querschnittsfläche bis max. 100 mm x 100 mm und Bauteile getestet werden können. Details entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Beachten Sie bitte die Budget- und Angebotspreisobergrenze: Das zur Verfügung stehende Budget ist gedeckelt und daher werden Angebote, welche einen Auftragswert von 800 000,00 Euro (netto) überschreiten, von der Wertung ausgeschlossen und können nicht für die Auftragserteilung berücksichtigt werden.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 609 Tage Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Ausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-09 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): identisch mit Datum der Angebotsfrist, 14:00 Uhr
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-08-09 14:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: identisch mit Datum der Angebotsfrist, 14:00 Uhr
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird.
- folgende Daten des Wirtschaftlich Berechtigten des Auftragnehmers sind uns zu übermitteln: a)Vorname, b)Nachname, c) Geburtsdatum und d) Steuer-Identifikationsnummer
Der Wirtschaftlich Berechtigte ist in § 3 Geldwäschegesetz definiert. Bei den Wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich stets um natürliche Personen.
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 23 und 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
-Sofern Sie Subunternehmen (Unterauftragnehmer) für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beauftragen, sind folgende Daten zu übermitteln:
a) Name des Unterauftragnehmers, b) Datum des Vertrags, c) Bezugsnummer, d) Vertragswert, e) Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
geforderte Mindeststandards:
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot von:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird
- folgende Daten des Wirtschaftlich Berechtigten des Auftragnehmers sind uns zu übermitteln: a)Vorname, b)Nachname, c) Geburtsdatum und d) Steuer-Identifikationsnummer
Der Wirtschaftlich Berechtigte ist in § 3 Geldwäschegesetz definiert. Bei den Wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich stets um natürliche Personen.
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 23 und 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
-Sofern Sie Subunternehmen (Unterauftragnehmer) für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beauftragen, sind folgende Daten zu übermitteln:
a) Name des Unterauftragnehmers, b) Datum des Vertrags, c) Bezugsnummer, d) Vertragswert, e) Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird.
- folgende Daten des Wirtschaftlich Berechtigten des Auftragnehmers sind uns zu übermitteln: a)Vorname, b)Nachname, c) Geburtsdatum und d) Steuer-Identifikationsnummer
Der Wirtschaftlich Berechtigte ist in § 3 Geldwäschegesetz definiert. Bei den Wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich stets um natürliche Personen.
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 23 und 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
-Sofern Sie Subunternehmen (Unterauftragnehmer) für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beauftragen, sind folgende Daten zu übermitteln:
a) Name des Unterauftragnehmers, b) Datum des Vertrags, c) Bezugsnummer, d) Vertragswert, e) Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
geforderte Mindeststandards:
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot von:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (02_Eigenerklärungen-Selfdeclaration_2023-01-01.pdf)
- Eigenerklärung zur Export-Klassifizierung (03_Export Classification Request Form.pdf)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktion EU Nr.833-2014 (07_Eigenerklärung-Selfdeclaration - (EU) Nr. 833-2014.pdf)
- Schriftliche Erklärung der Bank, dass nach Zuschlagserteilung, eine Bankbürgschaft gemäß Ausschreibungsmuster Dokument 007_BankbürgschaftBankguarantee.pdf, ausgestellt wird
- folgende Daten des Wirtschaftlich Berechtigten des Auftragnehmers sind uns zu übermitteln: a)Vorname, b)Nachname, c) Geburtsdatum und d) Steuer-Identifikationsnummer
Der Wirtschaftlich Berechtigte ist in § 3 Geldwäschegesetz definiert. Bei den Wirtschaftlich Berechtigten handelt es sich stets um natürliche Personen.
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 23 und 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
-Sofern Sie Subunternehmen (Unterauftragnehmer) für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beauftragen, sind folgende Daten zu übermitteln:
a) Name des Unterauftragnehmers, b) Datum des Vertrags, c) Bezugsnummer, d) Vertragswert, e) Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
(Die Verpflichtung zur Erhebung und Verarbeitung o. g. Daten ergibt sich aus Artikel 69 Absatz 2 Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Feld 24, 84 Anhang XVII der Verordnung (EU) 2021/1060.)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
Gefordert ist mindestens eine vergleichbare Referenz (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenz nicht älter als aus dem Jahr 2019
geforderte Mindeststandards:
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot, gefordert ist:
Gefordert ist mindestens eine vergleichbare Referenz (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenz nicht älter als aus dem Jahr 2019
Die Übersicht der einzureichenden Nachweise und Erklärungen zur Bietereignung entnehmen Sie den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf":
Gefordert ist mindestens eine vergleichbare Referenz (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenz nicht älter als aus dem Jahr 2019
geforderte Mindeststandards:
vollständig ausgefüllte Unterlagen gemäß Dokument "04_Fragebogen_zur_Eignungspruefung.pdf", Einreichung mit dem Angebot, gefordert ist:
Gefordert ist mindestens eine vergleichbare Referenz (vergleichbare Leistungen/vergleichbare Projekte) mit Kurzbeschreibung des Leistungsgegenstandes, Benennung des Auftraggebers (Kunden), Referenz nicht älter als aus dem Jahr 2019
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Vergabeunterlangen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 21 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Insolvenz
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Bildung krimineller Vereinigungen
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug oder Subventionsbetrug
Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung
Zahlungsunfähigkeit
Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Rein nationale Ausschlussgründe
Interessenkonflikt
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Schwere Verfehlung
Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags
Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der beruflichen Tätigkeit
Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Beachten Sie die Budget- und Angebotspreisobergrenze: Das zur Verfügung stehende Budget ist gedeckelt und daher werden Angebote, welche einen Auftragswert von 800 000,00 Euro (netto) überschreiten, von der Wertung ausgeschlossen und können nicht für die Auftragserteilung berücksichtigt werden.
Beachten Sie die Budget- und Angebotspreisobergrenze: Das zur Verfügung stehende Budget ist gedeckelt und daher werden Angebote, welche einen Auftragswert von 800 000,00 Euro (netto) überschreiten, von der Wertung ausgeschlossen und können nicht für die Auftragserteilung berücksichtigt werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: b8e95d53-4f26-4514-838b-1a6706ae71b3
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen) zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen) zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen) zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen) zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-28+00:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 126-389179 (2024-06-28)