In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern und Unternehmen im Internet unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de eine kostenfreie Recherchemöglichkeit bietet. Ziel des Vergabeverfahrens ist nunmehr die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice). Im juristischen Auskunftssystem werden der Allgemeinheit die Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie die veröffentlichten Beschlüsse der Landesregierung und die veröffentlichte Rechtsprechung der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01.01.2010 (ausgenommen Landesverfassungsgericht) kostenlos und in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt. Die fachlichen Anforderungen an das juristische Auskunftssystem ergeben sich aus § 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrages und der Leistungsbeschreibung sowie den Kriterienkatalogen A und B (Anlage 3) für das juristische Auskunftssystem, welche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) enthalten. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters oder der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren. Die A-Kriterien sind wie die B-Kriterien fortlaufend nummeriert (z. B. A 1.1.1 bzw. B 1.1.1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-04.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Webbasiertes juristisches Auskunftssystem für das Land Sachsen-Anhalt
Reference number: 151 E1 -ZBS- J 90/2024
Kurze Beschreibung:
“In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern...”
Kurze Beschreibung
In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern und Unternehmen im Internet unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de eine kostenfreie Recherchemöglichkeit bietet.
Ziel des Vergabeverfahrens ist nunmehr die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice).
Im juristischen Auskunftssystem werden der Allgemeinheit die Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie die veröffentlichten Beschlüsse der Landesregierung und die veröffentlichte Rechtsprechung der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01.01.2010 (ausgenommen Landesverfassungsgericht) kostenlos und in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt.
Die fachlichen Anforderungen an das juristische Auskunftssystem ergeben sich aus § 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrages und der Leistungsbeschreibung sowie den Kriterienkatalogen A und B (Anlage 3) für das juristische Auskunftssystem, welche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) enthalten. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters oder der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren. Die A-Kriterien sind wie die B-Kriterien fortlaufend nummeriert (z. B. A 1.1.1 bzw. B 1.1.1).
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Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern...”
Beschreibung der Beschaffung
In Sachsen-Anhalt wird z.Zt. ein webbasiertes juristisches Auskunftssystem eingesetzt, das der Allgemeinheit und damit insbesondere interessierten Bürgern und Unternehmen im Internet unter https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de eine kostenfreie Recherchemöglichkeit bietet.
Ziel des Vergabeverfahrens ist nunmehr die zentrale und wirtschaftliche Bereitstellung eines webbasierten juristischen Auskunftssystems für die Allgemeinheit (Bürgerservice).
Im juristischen Auskunftssystem werden der Allgemeinheit die Rechtsvorschriften (Gesetze und Verordnungen) und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie die veröffentlichten Beschlüsse der Landesregierung und die veröffentlichte Rechtsprechung der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt ab dem 01.01.2010 (ausgenommen Landesverfassungsgericht) kostenlos und in durchsuchbarer Form zur Verfügung gestellt.
Die fachlichen Anforderungen an das juristische Auskunftssystem ergeben sich aus § 2 des den Vergabeunterlagen beigefügten Vertrages und der Leistungsbeschreibung sowie den Kriterienkatalogen A und B (Anlage 3) für das juristische Auskunftssystem, welche Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und Bewertungskriterien (B-Kriterien) enthalten. Die Nichterfüllung von A-Kriterien führt zum Ausschluss des Bieters oder der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren. Die A-Kriterien sind wie die B-Kriterien fortlaufend nummeriert (z. B. A 1.1.1 bzw. B 1.1.1).
Im Einzelnen wird auf die Inhalte der Leistungsbeschreibung und des Vertrages verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 31.12.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kriterium:
“Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots stellt die Vergabestelle auf zwei...”
Kriterium
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots stellt die Vergabestelle auf zwei Zuschlagskriterien ab:
- Preis und
- Qualität.
Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen V (UfAB V), Version 2.0, (http://www.cio.bund.de/, http://bescha.bund.de) ermittelt.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-07 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Angaben zum (Einzel-)Unternehmen (Formular "B2 -Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB (Formular "B2 -
Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung in Kopie, nicht älter als zwölf Monate (bezogen auf die Angebotsfrist)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Angaben zu Umsätzen bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den
Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Eigenerklärung über die Beschäftigung ausreichend qualifizierten Personals (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die Verfügung von notwendigen Materialien /Maschinen u. ä. (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl der letzten drei Jahre (Formular "B2 - Bieterauskunft")
- Eigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in
den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe
--> des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber und
Ansprechperson mit Tel.Nr.),
--> des Ausführungsortes,
--> des Leistungszeitraums.
Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit.
“(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in Ziff. 7 der Vorbemerkungen ("A1...”
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt
(2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind in Ziff. 7 der Vorbemerkungen ("A1 Vorbemerkung zur Vergabe.pdf") abschließend aufgeführt.
(3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 30.09.2024, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des
Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.
(4) Der Bieter hat aufgrund des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt – TVergG LSA) vom 07.12.2022 verschiedene Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Entsprechende Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Diese betreffen im Einzelnen:
- die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsbedingungen zur Tariftreue und
Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA),
- den Nachunternehmereinsatz (§ 14 TVergG LSA) und
- die ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 13, 14, 17 und 18 TVergG LSA.
(5) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung "Eigenerklärung Russland" (Anlage 8) auszufüllen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t03455141536
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu
beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der
Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 173-533720 (2024-09-04)