Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind. Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik. *** Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist: Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2024-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wegekostengutachten 2028-2032
Referenznummer: 2490/StV10
Kurze Beschreibung:
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind.
Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
***
Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist:
Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung
Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose
Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung
Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten
Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten
Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind.
Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
***
Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist:
Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung
Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose
Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung
Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten
Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten
Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind.
Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
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Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist:
Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung
Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose
Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung
Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten
Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten
Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).
Das Wegekostengutachten ist ein regelmäßiges Gutachten mit einem Prognosezeitraum von fünf Jahren. Es wird für die europarechtskonforme (Wegekostenrichtlinie bzw. Eurovignetten-RL 1999/62/EG - zuletzt geändert durch die RL (EU) 2022/362) sowie gebührenrechtlich valide Bestimmung der Lkw-Mautsätze benötigt. Das aktuelle Gutachten umfasst den Prognosezeitraum 2023 bis 2027. Für den Zeitraum 2028 bis 2032 wird dementsprechend ein weiteres Gutachten benötigt, um die Mautsätze hinsichtlich der Infrastrukturgebühren und der angelasteten externen Kosten überprüfen und ggf. anpassen zu können. Hierbei sind ggf. auch zukünftige Anpassungen der Eurovignetten-RL zu berücksichtigen, die bis Ende 2032 umzusetzen sind.
Das Wegekostengutachten 2023 bis 2027 ist in seiner Grundkonzeption fortzuschreiben und, wo notwendig, an die derzeitige sowie geplante Mautgesetzgebung und/oder an weitere neue Erkenntnisse, die auch die Entwicklungen im europäischen Raum umfassen, anzupassen. Die Ausschreibung umfasst neben der eigentlichen Gutachtenerstellung auch die Erbringung von Beratungsleistungen zur Gesamtthematik.
****
Der Auftragnehmer (AN) hat ein Wegekostengutachten zu erstellen, das in folgende Arbeitspakete (1-6) untergliedert ist:
Arbeitspaket 1 (AP 1): Wegekostenrechnung
Arbeitspaket 2 (AP 2): Fahrleistungsprognose
Arbeitspaket 3 (AP 3): Allokationsrechnung
Arbeitspaket 4 (AP 4): Luftverschmutzungskosten
Arbeitspaket 5 (AP 5): Lärmkosten
Arbeitspaket 6 (AP 6): Kosten der verkehrsbedingten Kohlenstoffdioxid-Emissionen
Innerhalb der o.a. Arbeitspakete können nach Aufforderung durch den Auftraggeber (AG) Zusatzleistungen anfallen, wie z.B. Variantenberechnungen. Nach Vorlage des Gutachtens beim AG können weitere Leistungen anfallen (AP7).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2032-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 10 Abs. 5 dieses Vertrages.
b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
d) Auf Pauschalfestpreise finden diese Regelungen keine Anwendung.
e) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis dieses Vertrages.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Bewerbungsbedingungen und Tabelle Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
20
15
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-11-05 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-29 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur" (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung)
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich "Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur" (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung) belegt.****Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur" (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung)
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, das Erfahrungen im Bereich "Monetäre Bewertung von Straßenverkehrsinfrastruktur" (z. B. Vermögensbewertung, Lebenszyklusrechnung) belegt.****Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)" ***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)" (z. B. Erstellung und/oder Auswertung von Verkehrsstatistiken, Modellrechnungen zum Verkehrsfluss und/oder zu Verkehrsverlagerungen) belegen.***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)" ***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.***: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Verkehrsmengenanalysen und -prognosen (Straße)" (z. B. Erstellung und/oder Auswertung von Verkehrsstatistiken, Modellrechnungen zum Verkehrsfluss und/oder zu Verkehrsverlagerungen) belegen.***
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.2):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.3 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen***
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich (Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung, Lärmbelastung, CO2-Emissionen vgl. Art. 2 der RL 1999/62/EG)"
***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind je mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich mit den Schwerpunkten
- Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung
- Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung
- Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen vgl. Art. 2 der RL 1999/62/EG belegen.***
Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden. Mit einem Referenzprojekt können Erfahrungen in der Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich in mehreren Schwerpunkten nachgewiesen werden.***Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.3 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen***
Bereich/ Themenschwerpunkt:
"Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich (Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung, Lärmbelastung, CO2-Emissionen vgl. Art. 2 der RL 1999/62/EG)"
***
Der AG berücksichtigt auch Referenzen aus den letzten 5 Jahren.: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.***
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind je mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich "Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich mit den Schwerpunkten
- Kosten verkehrsbedingter Luftverschmutzung
- Kosten verkehrsbedingter Lärmbelastung
- Kosten verkehrsbedingter CO2-Emissionen vgl. Art. 2 der RL 1999/62/EG belegen.***
Alle Schwerpunkte müssen nachgewiesen werden. Mit einem Referenzprojekt können Erfahrungen in der Berechnung von externen Kosten im Verkehrsbereich in mehreren Schwerpunkten nachgewiesen werden.***Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamt- / Teil-volumen des Referenzprojektes in Personentage
1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
*****
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
*****
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
3.4 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters einschließlich des Unterauftragnehmers (s. Formblatt F-EK3.4), ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt oder erbringen wird, die mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).***
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen, erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
***
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
3.4 Interessenkonflikten / Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters einschließlich des Unterauftragnehmers (s. Formblatt F-EK3.4), ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs-/ Unterstützungsleistungen für Dritte erbringt oder erbringen wird, die mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).***
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen, der Berechnung der LKW Mautsätze in Deutschland, in Verbindung stehen, erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
***
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum
Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied
die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch
Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die
Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer -
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen
sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
„Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des
Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Ausschlusskriterium Nr. 2: Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576.
***** Der Bieter hat mittels des Formblattes F-EK1 „Erklärung zum
Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied
die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch
Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die
Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer -
spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen
sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA
„Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.***
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, H14/
Servicestelle-Vergabe
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de📧
Telefon: 000📞
Fax: +4930183008071490 📠 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=718951🌏
Teilnahme-URL: www.e-vergabe-online.de🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-
Plattform des Bundes (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von
Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der
Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-
Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.
evergabe-online.info . Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des
Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen
veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen,
sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e- Vergabe-Plattform (als
registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden
gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht
bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter
Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der
Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe- Plattform keinen Gebrauch
machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder
Vergabeunterlagen geändert wurden. Sollte sich aus den Bieterfragen und deren
Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt
eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere
Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Im Fall von inhaltlichen
Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen
Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement
zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. Die Verwendung
der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend.
Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen -
unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen. Im Übrigen gelten die
Anforderungen in den Vergabeunterlagen. Bei der Erarbeitung und Übersendung des
Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: a) Die Bieter haben unter Beachtung des
genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes
einzureichen, b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei
beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage
vonOriginalen oder weiteren Unterlagen verlangen, c) Die geforderten Eignungsnachweise
beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher
darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende
Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister,
Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 49228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 193-595536 (2024-10-01)