Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Weiterentwicklung des BBZ Ettlingen Beethovenstr. 1 in 76275 Ettlingen wird in einem 2. BA ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude. Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstr., im Süden durch die alte u. die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. BA), im Osten von der Beethovenstr. u. im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale u. von der Karl-Friedrich-Str. begrenzt.
Der Neubau wird an drei Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden.
Der Neubau besteht aus drei dreigeschossigen (1.OG-3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG+EG) stehen.
Die drei Türme sind im 1.OG, 2.OG u. 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden.
Neben Klassenräumen u. Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant.
Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen u. tragende Wände. Die tragenden Wände u. Stützen werden in Stahlbeton hergestellt.
Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "RLT Anlagen" folgenden wesentlichen Leistungsumfang:
-5 RLT Anlagen v. 7.000-51.000 m³/h mit Adiabahtik
-3 RLT-Anlagen v. 23-31.000 m³/h Dachausführung mit Adiabahtik
-1 Schweißgasbasaugung mit Filternalage bis 11.000 m³/h
-1 Entrauchung 400°C/90Min. 23.000 m³/h
-7400qm Luftkanal gerade
-3700qm Luftkanal Formteile
-2300m Luftleitungen und Formteile rund DN 100-400
-Auftsellkonstruktionen a. d. Dach f. Luftkanäle
-Aufstellkonstruktionen a. d. Dach f. RLT-Geräte
-6 Schachteinhausungen f. Luftkanäle Sandwichbauweise
-Deflektor u. Dachhauben
-Luftauslässe standard
-Textilauslässe i.d. Klassen&Werkstätten
-600 Volumentstromkonstandregler mit Dämmschale u. SD
-270 Brandschutzkappen Wand-,Decke-, Mauerwerk- und Trockenbaueinbau mit u. ohne Federrücklauf
-VA-Lüftungsdecke f. Koch- u. Spülküche
Von folgenden Terminen ist auszugehen:
- 20.01.2025-14.04.2026
Anforderungen für die Anwendung des NBBW-Systems
Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg,
www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte u. insbes. Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- u. emissionsarm sein. Die genauen Anforderungen werden in den folgenden Abschn. beschrieben.
Die nachfolgenden ökologischen Materialanforderungen an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar. Diese hat der AN bei der Angebotserstellung u. -kalkulation u. Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird.
1. Materialanforderungen an Bauprodukte
Die Vorgaben der im LV enthaltenen Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanforderungen müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden. Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anforderungen an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen.
2. Spezielle Materialanforderungen an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- u. der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen u. einzuhaltenden Grenzwerte betragen:
TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³
Formaldehydgehalt: 100 µg/m³
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschn. 1 beschriebenen Materialanforderungen sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.
3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise
Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, o. (oder) durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC o. nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT-Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.
4. Organisation u. Durchführung der Materialbewertung
Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindliche Material- u. Produktdeklaration durchzuführen u. vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den Abschn. 1., 2. u. 3. beschriebenen Anforderungen nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen.
Der Nachweis erfolgt durch eine materialbezogene Doku, Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.
Auf dieser Grundlage wird die Unbedenklichkeit der Materialien durch d. NBBW-Koordinatorin bewertet. Erst bei positiver Bewertung u. erfolgter Freigabe darf das Material verwendet u. auf die Baustelle gebracht werden.
Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen. Bei der Vergabe von Leistungen an Nachunternehmer hat der AN sicherzustellen, dass auch die von ihm beauftragten Nachunternehmer dieser Verpflichtung unterliegen. Diese sind auf die bestehenden Anforderungen hinzuweisen. Der Prozess der Materialbewertung wird auch bei Nachunternehmern entsprechend diesem Abschnitt durchgeführt.
5. Abweichungsmöglichkeiten
Ist aus vom AN nachzuweisenden techn. o. funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes o. einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen o. aus Gründen (höherer Gewalt), eine der genannten Anforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen zugelassen. Einzelheiten sind dem LV zu entnehmen.