Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Weiterentwicklung des BBZ Ettlingen Beethovenstraße 1 in 76275 Ettlingen wird in einem 2. Bauabschnitt ein Ersatzbau für die bestehende Albert-Einstein-Schule als Neubau erstellt. Auf dem Grundstück befinden sich mehrere Schul- und Sportgebäude.
Das Baugrundstück wird im Westen von der Haydenstraße, im Süden durch die alte und die neue Wilhelm-Röpke-Schule (1. Bauabschnitt), im Osten von der Beethovenstraße und im Norden durch die Sporthalle, die Quartiersheizzentrale und von der Karl-Friedrich-Straße begrenzt.
Der Neubau wird an drei Stellen an die Bestandsbauten aus den 60-er Jahren anbinden.
Der Neubau besteht aus drei dreigeschossigen (1.OG - 3.OG) Baukörpern (Türmen), die auf einer durchgehenden Basis (UG + EG) stehen.
Die drei Türme sind im 1.OG, 2.OG und 3.OG jeweils durch 2 Brückenbauwerke miteinander verbunden.
Neben Klassenräumen und Werkstätten sind Nutzungen, wie Cafeteria, Verwaltung, Bibliothek, Technik, Lager geplant.
Das Gebäude ist als Stahlbetonskelettkonstruktion in Massivbauweise geplant. Der vertikale Lastabtrag erfolgt über Stützen und tragende Wände. Die tragenden Wände und Stützen werden in Stahlbeton hergestellt.
Es ist hierbei von folgenden Terminen auszugehen:
- 30.09.2024 - 17.04.2026
Der Auftragsumfang beinhaltet für das Gewerk "Dachabdichtungsarbeiten" folgenden wesentlichen Leistungsumfang:
- 63 Waschbeckenanlagen
- 74 WC-Anlagen
- 44 Urinalanlagen
- 5 Behinderten WC-Anlagen
- 10 Ausgussbeckenanlagen
- 31 Duschanlagen
- 2 Schmutzwasserhebeanlagen
- 2 Tauchpumpenanlagen
- 1 Fettabscheideranlage innenliegend
- 1 Frischwasserstation WW Küche
- 1 VE-Wassererzegung (Umkehrosmose)
- 1 Druckerhöhung VE-Wassser
- 2 Druckluftkompaktanlagen
- 570 lfdm Druckluftleitung
- 4100 lfdmWasserleitung mit Armaturen
- 520 lfdm Regenwasserleitung
- 1320 lfm Schmutzwasserleitung
- 25 Entnahmeschrank Löschwasser trocken
- 3 Löschwassereinspeisung
- 420 lfdm Löschwasserleitung
Anforderungen für die Anwendung des NBBW-Systems
Bei diesem Bauvorhaben sind die Nachhaltigkeitskriterien des NBBW-Systems (Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg,
www.nbbw.de) anzuwenden. Dazu müssen alle eingesetzten Bauprodukte und insbesondere Holzwerkstoffe sehr schadstoff-, geruchs- und emissionsarm sein. Die genauen Anforderungen werden in den folgenden Abschnitten beschrieben.
Die nachfolgenden ökologischen Materialanforderungen an die Materialwahl stellen zusätzliche technische Vertragsbedingungen dar.
Diese hat der AN bei der Angebotserstellung und -kalkulation und Ausführung seiner Leistungen zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Ausführung des NBBW-Systems hat der Auftraggeber eine Fachplanung in Form einer NBBW-Koordination beauftragt, die im Zuge der Ausführung die Einhaltung der Materialwahl überwachen wird.
1. Materialanforderungen an Bauprodukte
Die in der nachstehenden Tabelle in Abhängigkeit der Anwendung angegebenen Materialanforderungen müssen bei der Auswahl der Bauprodukte beachtet werden.
Produkte von bauaufsichtlicher Bedeutung dürfen zudem nur mit gültigem Ü-Zeichen bzw. CE-Zeichen verwendet werden. Die Kategorisierung, die Anwendung und die Anforderungen an Bauprodukte sind dem LV zu entnehmen.
2. Spezielle Materialanforderungen an Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität
Nach Fertigstellung des Gebäudes wird zur Beurteilung der Innenraumluftqualität der TVOC- und der Formaldehydgehalt der Innenraumluft durch den AG gemessen. Die vorgegebenen und einzuhaltenden Grenzwerte betragen:
TVOC-Gehalt: 3000 µg/m³
Formaldehydgehalt:100 µg/m³
Zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte müssen alle Bauprodukte mit Einfluss auf die Innenraumluftqualität zusätzlich zu den in Abschnitt 1 beschriebenen Materialanforderungen sehr schadstoff- und emissionsarm sein. Für Produkte des Innenausbaus wie Bodenbeläge, Lacke, Beschichtungen, Wandfarben, Kleb- und Dichtstoffe, etc. kann der Nachweis über Gütesiegel wie das EMICODE-Zertifikat oder den Blauen Engel erfolgen.
Für Holzbauteile und Holzwerkstoffe darf zur Einhaltung der Formaldehydgrenzwerte eine Formaldehydemission von 0,05 ppm (60 µg/m³) nicht überschritten werden.
Der Nachweis erfolgt über Zertifikate wie die Gütezeichen RAL UZ 76 (Emissionsarme Holzwerkstoffplatten) und RAL UZ 176 (Emissionsarme Bodenbeläge, Paneele und Türen aus Holz und Holzwerkstoffen für Innenräume). Ist der Nachweis über ein Zertifikat nicht möglich, kann die Einhaltung der oben genannten Grenzwerte auch durch ein Prüfzeugnis, das bei der Messung von Formaldehydemissionen erstellt wird, nachgewiesen werden.
3. Nachhaltige Holzverwendung durch Herkunftsnachweise
Alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/ oder Holzwerkstoffe müssen aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist entweder durch Bestätigungen nachzuweisen, dass die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) angewendet wurde, oder durch CoC-Zertifikate nach den Standards des FSC, PEFC oder nach gleichartigen Standards anderer Organisationen (evtl. FLEGT-Genehmigungen oder CITES-Genehmigungen). Die Produktkette ist lückenlos bis zur Baustelle nachzuweisen. Bei der Nachweisführung sind die genannten Zertifikate durch die zu den verbauten Produkten gehörenden Lieferdokumenten (Lieferschein oder Rechnung) zu ergänzen. Dabei muss aus den Lieferdokumenten eindeutig die FSC- oder PEFC-Zertifizierung der betreffenden Positionen hervorgehen.
4. Organisation und Durchführung der Materialbewertung
Um die Konformität aller verwendeten Produkte sicherzustellen, wird der AN dazu verpflichtet, eine verbindliche Material- und Produktdeklaration durchzuführen und vorzulegen. Mit den eingereichten Unterlagen ist die Einhaltung der in den Abschnitten 1., 2. und 3. beschriebenen Anforderungen nachzuweisen. Die Vorlage der Unterlagen bzw. Nachweise hat mind. 10 Arbeitstage vor der Bestellung der Produkte bzw. bevor das Material auf die Baustelle gebracht werden soll, zu erfolgen.
Der Nachweis erfolgt durch folgend