Aufgrund der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstand zwischen Gablenberg, Gaisburg und Berg mit „Ostheim“ eine neue Siedlung. Der „Verein zum Wohl der arbeitenden Klasse“, setzte sich unter anderem für die Wohnungsfürsorge einer rasch wachsenden Bevölkerung ein, was zum Bau von über 380 „Arbeitervillen“ im Stuttgarter Osten führte. Bis heute ist ein Großteil dieser Siedlung rund um den Eduard Pfeiffer Platz erhalten geblieben und steht unter Denkmalschutz. Mit dem Ostendplatz beherbergt Ostheim auch das Stadtteilzentrum, wo sich der Wochenmarkt, zahlreiche Nahversorgungsmöglichkeiten, Gewerbeeinrichtungen, das Bürgerzentrum, die Stadtteilbibliothek sowie das Leo-Vetter-Bad befinden. Der Stadtbezirk Stuttgart Ost bietet ein abwechslungsreiches Stadtbild. Stadtteile mit dörflichem Charakter reihen sich an planmäßig angelegte Arbeitersiedlungen und weitläufige Industrieflächen Richtung Neckartal. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) planen die Umgestaltung und Verbesserung des Ostendareals, im Bereich zwischen Landhaus-, Ostend- und Schönbühlstraße bis zum Leo-Vetter-Bad. Der Abschluss der Quartiersentwicklung soll mit der Bebauung der beiden letzten Baufelder und der Neugestaltung der dazu gehörenden Freiflächen vollzogen werden. Im März 2022 sind die Vorbereitungen für den Architekturwettbewerb gestartet, in dem die beste Lösung für das Areal gefunden werden soll. Eine wichtige Grundlage für die Auslobung waren die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vom Juni 2022, in welcher die Anlieger zahlreiche Ideen und Wünsche eingebracht haben. Seit August 2022 sind die Auslobungsunterlagen vollständig erstellt. Im September startete das Auslobungsverfahren. Die 30 Mitglieder starke Jury begutachtete in ihrer ersten Sitzung am 22. Februar 2023 15 anonym eingereichte Architekturentwürfe. Die drei besten Entwürfe wurden ausgewählt und deren Planer anonym aufgefordert, konkrete Aspekte ihrer eingereichten Vorschläge zu überarbeiten. Am 15. Juni 2023 tagte die Jury zum zweiten Mal. Sie diskutierte in dieser Sitzung die drei überarbeiten Entwürfe und kürte den Entwurf des Architekturbüros Fink + Jocher zum Sieger. Dieser Entwurf wird Grundlage eines neuen Bebauungsplans sowie Grundlage für die nachfolgende bauliche Realisierung des SSB-Ostendareals. Weitere Informationen unter: https://www.ssbag. de/unternehmen/projekte/architekturwettbewerbe/architekturwettbewerbentwicklung- ostendareal/
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung Ostendareal mit Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten in Stuttgart - Leistungen zum bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstand zwischen
Gablenberg, Gaisburg und Berg mit „Ostheim“ eine neue Siedlung. Der „Verein zum
Wohl der arbeitenden Klasse“, setzte sich unter anderem für die Wohnungsfürsorge
einer rasch wachsenden Bevölkerung ein, was zum Bau von über 380 „Arbeitervillen“
im Stuttgarter Osten führte. Bis heute ist ein Großteil dieser Siedlung rund um den
Eduard Pfeiffer Platz erhalten geblieben und steht unter Denkmalschutz. Mit dem
Ostendplatz beherbergt Ostheim auch das Stadtteilzentrum, wo sich der Wochenmarkt,
zahlreiche Nahversorgungsmöglichkeiten, Gewerbeeinrichtungen, das Bürgerzentrum,
die Stadtteilbibliothek sowie das Leo-Vetter-Bad befinden. Der Stadtbezirk Stuttgart Ost
bietet ein abwechslungsreiches Stadtbild. Stadtteile mit dörflichem Charakter reihen sich
an planmäßig angelegte Arbeitersiedlungen und weitläufige Industrieflächen Richtung
Neckartal. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) planen die Umgestaltung und
Verbesserung des Ostendareals, im Bereich zwischen Landhaus-, Ostend- und
Schönbühlstraße bis zum Leo-Vetter-Bad. Der Abschluss der Quartiersentwicklung soll
mit der Bebauung der beiden letzten Baufelder und der Neugestaltung der dazu
gehörenden Freiflächen vollzogen werden. Im März 2022 sind die Vorbereitungen für
den Architekturwettbewerb gestartet, in dem die beste Lösung für das Areal gefunden
werden soll. Eine wichtige Grundlage für die Auslobung waren die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung vom Juni 2022, in welcher die Anlieger zahlreiche Ideen und
Wünsche eingebracht haben. Seit August 2022 sind die Auslobungsunterlagen
vollständig erstellt. Im September startete das Auslobungsverfahren. Die 30 Mitglieder
starke Jury begutachtete in ihrer ersten Sitzung am 22. Februar 2023 15 anonym
eingereichte Architekturentwürfe. Die drei besten Entwürfe wurden ausgewählt und
deren Planer anonym aufgefordert, konkrete Aspekte ihrer eingereichten Vorschläge zu
überarbeiten. Am 15. Juni 2023 tagte die Jury zum zweiten Mal. Sie diskutierte in dieser
Sitzung die drei überarbeiten Entwürfe und kürte den Entwurf des Architekturbüros Fink
+ Jocher zum Sieger. Dieser Entwurf wird Grundlage eines neuen Bebauungsplans
sowie Grundlage für die nachfolgende bauliche Realisierung des SSB-Ostendareals.
Weitere Informationen unter: https://www.ssbag.
de/unternehmen/projekte/architekturwettbewerbe/architekturwettbewerbentwicklung-
ostendareal/
Aufgrund der Industrialisierung im 19. Jahrhundert entstand zwischen
Gablenberg, Gaisburg und Berg mit „Ostheim“ eine neue Siedlung. Der „Verein zum
Wohl der arbeitenden Klasse“, setzte sich unter anderem für die Wohnungsfürsorge
einer rasch wachsenden Bevölkerung ein, was zum Bau von über 380 „Arbeitervillen“
im Stuttgarter Osten führte. Bis heute ist ein Großteil dieser Siedlung rund um den
Eduard Pfeiffer Platz erhalten geblieben und steht unter Denkmalschutz. Mit dem
Ostendplatz beherbergt Ostheim auch das Stadtteilzentrum, wo sich der Wochenmarkt,
zahlreiche Nahversorgungsmöglichkeiten, Gewerbeeinrichtungen, das Bürgerzentrum,
die Stadtteilbibliothek sowie das Leo-Vetter-Bad befinden. Der Stadtbezirk Stuttgart Ost
bietet ein abwechslungsreiches Stadtbild. Stadtteile mit dörflichem Charakter reihen sich
an planmäßig angelegte Arbeitersiedlungen und weitläufige Industrieflächen Richtung
Neckartal. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) planen die Umgestaltung und
Verbesserung des Ostendareals, im Bereich zwischen Landhaus-, Ostend- und
Schönbühlstraße bis zum Leo-Vetter-Bad. Der Abschluss der Quartiersentwicklung soll
mit der Bebauung der beiden letzten Baufelder und der Neugestaltung der dazu
gehörenden Freiflächen vollzogen werden. Im März 2022 sind die Vorbereitungen für
den Architekturwettbewerb gestartet, in dem die beste Lösung für das Areal gefunden
werden soll. Eine wichtige Grundlage für die Auslobung waren die Ergebnisse der
Bürgerbeteiligung vom Juni 2022, in welcher die Anlieger zahlreiche Ideen und
Wünsche eingebracht haben. Seit August 2022 sind die Auslobungsunterlagen
vollständig erstellt. Im September startete das Auslobungsverfahren. Die 30 Mitglieder
starke Jury begutachtete in ihrer ersten Sitzung am 22. Februar 2023 15 anonym
eingereichte Architekturentwürfe. Die drei besten Entwürfe wurden ausgewählt und
deren Planer anonym aufgefordert, konkrete Aspekte ihrer eingereichten Vorschläge zu
überarbeiten. Am 15. Juni 2023 tagte die Jury zum zweiten Mal. Sie diskutierte in dieser
Sitzung die drei überarbeiten Entwürfe und kürte den Entwurf des Architekturbüros Fink
+ Jocher zum Sieger. Dieser Entwurf wird Grundlage eines neuen Bebauungsplans
sowie Grundlage für die nachfolgende bauliche Realisierung des SSB-Ostendareals.
Weitere Informationen unter: https://www.ssbag.
de/unternehmen/projekte/architekturwettbewerbe/architekturwettbewerbentwicklung-
ostendareal/
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2329.7
Beschreibung der Beschaffung:
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, Ziffer 1.3 und 1.4, LPH 1 + 2, optional LPH 3 - 5 + 8 stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, Ziffer 1.3 und 1.4, LPH 1 + 2, optional LPH 3 - 5 + 8 stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Produkte/Dienstleistungen: Brandverhütung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Straßenbahnen SSB planen im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt
Stuttgart den Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie eine
Stadtteilbibliothek auf dem Ostendareal. Das Projekt wird bis einschließlich
zur Vorplanung der Objekt- und Fachplanungen ein Projekt der SSB sein.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist noch nicht abschließend
geklärt, ob das Projekt nach Abschluss der Vorplanung bei der SSB
verbleibt, oder ob ein Auftraggeberwechsel stattfindet und das Projekt an
einen Dritten übergeht. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über
eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer
Leistungen besteht nicht.
Straßenbahnen SSB planen im Einvernehmen mit der Landeshauptstadt
Stuttgart den Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie eine
Stadtteilbibliothek auf dem Ostendareal. Das Projekt wird bis einschließlich
zur Vorplanung der Objekt- und Fachplanungen ein Projekt der SSB sein.
Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist noch nicht abschließend
geklärt, ob das Projekt nach Abschluss der Vorplanung bei der SSB
verbleibt, oder ob ein Auftraggeberwechsel stattfindet und das Projekt an
einen Dritten übergeht. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über
eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer
Leistungen besteht nicht.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenz Projektleiter - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 1050.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 700.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-18 14:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-18 14:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-07-18 14:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Konkretisierung zur Nachforderung von Unterlagen/Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist.
Fehlende Angaben zu den eingereichten Referenzen werden entsprechend § 56 VgV ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert (insb. also etwaige
fehlende Angaben zum Leistungszeitraum). Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der
Bieter Angaben zu den in den Anlagen D.2 und E.1 aufgeführten Projektmerkmalen fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich n i c h t nachgefordert. Alle Bieter sind daher im eigenen Interesse angehalten, in den eingereichten Referenzpräsentationen vollständige Erläuterungen zu den einzelnen
Mindestbedingungen und Projektmerkmalen zu machen. Da Referenzbestätigungen ehemaliger Auftraggeber in aller Regel nicht alle in dieser Angebotsunterlage geforderten Informationen zu den Referenzprojekten enthalten, sollten derartige Bestätigungen durch entsprechnde Referenzpräsentationen ergänzt werden.
Konkretisierung zur Nachforderung von Unterlagen/Informationen: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 56 Abs 3 VgV die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist.
Fehlende Angaben zu den eingereichten Referenzen werden entsprechend § 56 VgV ausschließlich hinsichtlich der zu erfüllenden Mindestbedingungen nachgefordert (insb. also etwaige
fehlende Angaben zum Leistungszeitraum). Soweit und sofern in den Referenzpräsentationen der
Bieter Angaben zu den in den Anlagen D.2 und E.1 aufgeführten Projektmerkmalen fehlen, werden diese jedoch ausdrücklich n i c h t nachgefordert. Alle Bieter sind daher im eigenen Interesse angehalten, in den eingereichten Referenzpräsentationen vollständige Erläuterungen zu den einzelnen
Mindestbedingungen und Projektmerkmalen zu machen. Da Referenzbestätigungen ehemaliger Auftraggeber in aller Regel nicht alle in dieser Angebotsunterlage geforderten Informationen zu den Referenzprojekten enthalten, sollten derartige Bestätigungen durch entsprechnde Referenzpräsentationen ergänzt werden.
Beschreibung: Ab 30.000 € Auftragswert: Abfrage über Eintragungen in das Wettbewerbsregister.
Bei der Zahl handelt sich um eine Gewichtung: Gewichtung (Punkte, genau)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung - Ausschlusskriterium: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV:
Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des
Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt. Mindestbedingung: Nachweisberechtigter vorbeugender Brandschutz mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebnen Leistungen. Die Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen
verankert sein.
Befähigung zur Berufsausübung - Ausschlusskriterium: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV:
Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des
Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt. Mindestbedingung: Nachweisberechtigter vorbeugender Brandschutz mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebnen Leistungen. Die Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen
verankert sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung - Ausschlusskriterium: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand
einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine
Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der
Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro
Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des
Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im
Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende
Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Berufshaftpflichtversicherung - Ausschlusskriterium: § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand
einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine
Berufshaftpflichtversicherung mit 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR
Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der
Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro
Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des
Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im
Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende
Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Anzahl Beschäftigte - Mindestbedingung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §
46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Durchschnittliche Zahl der
angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3
Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen;
Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3
Beschäftigte = geeignet / < 3 Beschäftigte = Ausschluss.
Anzahl Beschäftigte - Mindestbedingung: § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §
46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte: Durchschnittliche Zahl der
angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3
Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen;
Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden
(Bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): >= 3
Beschäftigte = geeignet / < 3 Beschäftigte = Ausschluss.
Referenzprojekte Unternehmen: Eigenerklärungen zu 2 Unternehmensreferenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, 1.4 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen.
Bewertungsgrundlage sind die in der Angebotsunterlage zu machenden Angaben sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen.
Hinweis:
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
*Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.
Mindestbedingungen je Referenzprojekt:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist der Angebotsunterlage.
Projektmerkmale Referenzen 1 + 2:
- Gebäudeklasse gemäß LBO Baden-Württemberg Gebäudeklasse 5 = 100 Punkte / Gebäudeklasse 4 = 50 Punkte.
- Vorherrschende Nutzung "Wohnen" = 100 Punkte.
- zusätzliche Nutzungen zur vorherrschenden Nutzung >= 2 = 100 Punkte / < 2 = 50 Punkte.
- BGF der vorherrschenden Nutzung "Wohnen" >= 1.500 qm = 100 Punkte / < 1.500 qm und >= 750 qm = 50 Punkte / < 750 qm = 0 Punkte.
- Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 5 + 8 gemäß Ziffer 1.4, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 1 Punkte / LPH 2: 15 Punkte / LPH 3: 19 Punkte / LPH 4: 15 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 8: 32 Punkte).
- *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 50 Punkte.
Geeignet ist ein Bieter, wenn er 2/3 (= 700 Punkte) der o. g. maximal erreichbaren Punkte des Eignungskriteriums „Unternehmensreferenzen“ erreicht.
Referenzprojekte Unternehmen: Eigenerklärungen zu 2 Unternehmensreferenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17, Stand 12/2022, 1.4 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen.
Bewertungsgrundlage sind die in der Angebotsunterlage zu machenden Angaben sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen.
Hinweis:
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
*Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.
Mindestbedingungen je Referenzprojekt:
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist der Angebotsunterlage.
Projektmerkmale Referenzen 1 + 2:
- Gebäudeklasse gemäß LBO Baden-Württemberg Gebäudeklasse 5 = 100 Punkte / Gebäudeklasse 4 = 50 Punkte.
- Vorherrschende Nutzung "Wohnen" = 100 Punkte.
- zusätzliche Nutzungen zur vorherrschenden Nutzung >= 2 = 100 Punkte / < 2 = 50 Punkte.
- BGF der vorherrschenden Nutzung "Wohnen" >= 1.500 qm = 100 Punkte / < 1.500 qm und >= 750 qm = 50 Punkte / < 750 qm = 0 Punkte.
- Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 1 - 5 + 8 gemäß Ziffer 1.4, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 1: 1 Punkte / LPH 2: 15 Punkte / LPH 3: 19 Punkte / LPH 4: 15 Punkte / LPH 5: 18 Punkte / LPH 8: 32 Punkte).
- *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 50 Punkte.
Geeignet ist ein Bieter, wenn er 2/3 (= 700 Punkte) der o. g. maximal erreichbaren Punkte des Eignungskriteriums „Unternehmensreferenzen“ erreicht.
Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften
sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle
der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird
im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als
bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
§ 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften
sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle
der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird
im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit
gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle
Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als
bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß
§ 123 GWB; - Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß §
124 GWB; - § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der
freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen. -
Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG). - Eigenerklärung zu den
Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022). - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß §
6 VgV
- Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß
§ 123 GWB; - Eigenerklärung über Nichtvorliegen Ausschlussgründe gemäß §
124 GWB; - § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung über die Durchführung der
freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen. -
Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG). - Eigenerklärung zu den
Russlandsanktionen (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022). - Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß §
6 VgV
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: SSB Stuttgarter Straßenbahnen AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 812 884 131
Postanschrift: Schockenriedstraße 50
Postleitzahl: 70565
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH - Frau Daniela Hesslinger-Rupp
E-Mail: hesslinger@klotzundpartner.de📧
Telefon: +49 7 1118744-20📞
URL: https://www.ssb-ag.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E68126466🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E68126466🌏
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen ✅
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://www.rp-karlsruhe.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen
für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB
verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes
Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote
für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag
gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde,
bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 118-362006 (2024-06-17)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung Ostendareal mit Neubau von Wohn- und Gewerbeeinheiten in Stuttgart - Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik
Beschreibung
Interne Kennung: 2329.6
Beschreibung der Beschaffung:
- Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021, LPH 1 +2, optional 3 - 7 stufenweise für
-- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
-- Bauakustik (Schallschutz)
-- Raumakustik
- Besondere Leistungen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
- Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021, LPH 1 +2, optional 3 - 7 stufenweise für
-- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
-- Bauakustik (Schallschutz)
-- Raumakustik
- Besondere Leistungen.
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021, LPH 3 - 7 stufenweise für
-- Wärmeschutz und Energiebilanzierung
-- Bauakustik (Schallschutz)
-- Raumakustik
- Besondere Leistungen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzen Projektleiter - Leistungen für Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021
Qualitätskriterium (Gewichtung): 600.0
Preis (Gewichtung): 400.0
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-15 14:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-25 14:00:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-07-25 14:00:00.000 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung zur Berufsausübung - Ausschlusskriterium: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV:
Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des
Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt. Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbares mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung. Die Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen
verankert sein.
Befähigung zur Berufsausübung - Ausschlusskriterium: § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 Abs. 1 VgV:
Nachweis, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des
Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende
Qualifikation besitzt. Mindestbedingung: Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Bauingenieurwesen oder vergleichbares mit mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung. Die Berechtigung
zur Führung der Berufsbezeichnung muss dauerhaft im Unternehmen
verankert sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Referenzprojekte Unternehmen: Eigenerklärungen zu 2 Unternehmensreferenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik und Wärmeschutz) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen.
Bewertungsgrundlage sind die in der Angebotsunterlage zu machenden Angaben sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen.
Hinweis:
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
*Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.
Mindestbedingungen je Referenzprojekt:
- Die Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 müssen Leistungen zur Raumakustik, Bauakustik und Wärmeschutz umfasst haben.
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
Projektmerkmale Referenzen 1 + 2:
- Baukosten der KG300+400 netto >= 20 Mio. € = 100 Punkte / < 20 Mio. € und >= 15 Mio. € = 75 Punkte / < 15 Mio. € und >= 10 Mio. € = 50 Punkte / < 10 Mio. € und >= 5 Mio. € = 25 Punkte / < 5 Mio. € = 0 Punkte.
- Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 7 gemäß Ziffer 1.2.2, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 41 Punkte / LPH 4: 6 Punkte / LPH 5: 28 Punkte / LPH 6: 2 Punkte / LPH 7: 2 Punkte).
- *Referenz 1 ODER 2: Referenzprojekt umfasste die Erbringung von Planungsleistungen bei einem Hochbauprojekt in Holz-, Holzhybrid-Bauweise oder vergleichbare alternative Baumaterialien mit einem Bauvolumen in den KG 300-400 ≥ EUR 10 Mio. = 100 Punkte.
- *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 100 Punkte.
Geeignet ist ein Bieter, wenn er 2/3 (= 400 Punkte) der o. g. maximal erreichbaren Punkte des Eignungskriteriums „Unternehmensreferenzen“ erreicht.
Referenzprojekte Unternehmen: Eigenerklärungen zu 2 Unternehmensreferenzprojekten im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik (Raumakustik, Bauakustik und Wärmeschutz) gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurden.
Vergleichbar sind in diesem Fall Projekte mit den unten genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen.
Bewertungsgrundlage sind die in der Angebotsunterlage zu machenden Angaben sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
Fehlen Angaben zu den im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen, ist die Referenzpräsentation unvollständig. Die somit nicht prüfbaren Angaben zu den im Folgenden genannten Projektmerkmalen aus werden aus der Wertung gestrichen.
Hinweis:
Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann.
*Die Projektmerkmale, die für Referenzen 1 ODER 2 angegeben werden können, gehen jeweils nur einmal in die Wertung ein.
Mindestbedingungen je Referenzprojekt:
- Die Fachplanungs- und Beratungsleistungen zur Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI 2021 müssen Leistungen zur Raumakustik, Bauakustik und Wärmeschutz umfasst haben.
- Abschluss der letzten beauftragten und vollständig erbrachten Leistungsphase der Projekte jeweils ab dem 01.01.2019 und vor Einreichungsfrist dieser Angebotsunterlage.
Projektmerkmale Referenzen 1 + 2:
- Baukosten der KG300+400 netto >= 20 Mio. € = 100 Punkte / < 20 Mio. € und >= 15 Mio. € = 75 Punkte / < 15 Mio. € und >= 10 Mio. € = 50 Punkte / < 10 Mio. € und >= 5 Mio. € = 25 Punkte / < 5 Mio. € = 0 Punkte.
- Jeweils beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen 2 - 7 gemäß Ziffer 1.2.2, AHO =100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte je Leistung um die Punkte wie folgt reduziert: LPH 2: 21 Punkte / LPH 3: 41 Punkte / LPH 4: 6 Punkte / LPH 5: 28 Punkte / LPH 6: 2 Punkte / LPH 7: 2 Punkte).
- *Referenz 1 ODER 2: Referenzprojekt umfasste die Erbringung von Planungsleistungen bei einem Hochbauprojekt in Holz-, Holzhybrid-Bauweise oder vergleichbare alternative Baumaterialien mit einem Bauvolumen in den KG 300-400 ≥ EUR 10 Mio. = 100 Punkte.
- *Referenz 1 ODER 2: Das Referenzprojekt war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Vergaberechts = 100 Punkte.
Geeignet ist ein Bieter, wenn er 2/3 (= 400 Punkte) der o. g. maximal erreichbaren Punkte des Eignungskriteriums „Unternehmensreferenzen“ erreicht.