West - Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn

Contargo GmbH & Co. KG

Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: West - Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Los 2
Titel: West – Erweiterung Emmelsum (WEE) Los 2: Flächenerschließung inkl. Kranbahn
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend die Flächener-schließung inkl. Kranbahn als Los 2 im Zuge der Terminalerweiterung am Standort Emmelsum europaweit aus. Die Auftraggeberin beabsichtigt in diesem Zusammenhang im Verbund mit der DeltaPort GmbH & Co. KG, als Hafenverbund der drei ehemals eigenständigen öffentlichen Rheinhäfen Hafen Emmelsum, Rhein-Lippe-Hafen und Stadthafen Wesel, das Containerterminal im südwestlichen Teil des Hafens Emmelsum zu erweitern. Das bestehende Terminal wird von der Contargo Rhein-Waal-Lippe GmbH, mit ihren Standorten in Emmerich sowie in Emmelsum, als Hinterlandanbindung der ARA-Häfen zum Containerumschlag betrieben. Hierzu ist die rd. 300 m lange Kaianlage mittels einer Containerbrücke ausgestattet. Das nordwestlich des bestehenden Terminals liegende geböschte Ufer soll daher zu einem senkrechten Ufer in Spundwandbauweise umgestaltet werden und die bisherige Terminalfläche inklusive Kranbahn erweitern. Diese gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ (alle Lose) umfasst: • Rückbaumaßnahmen • Errichtung einer Kaianlage als senkrechtes Ufer inklusive einer Flügelwand • Hinterfüllung der Kaianlage sowie der Flügelwand zur Erstellung der Ha-fenbetriebsflächen • Tiefenbaggerung zur Anpassung der vorhandenen Hafensohle am nordwestlichen Ende des geplanten Liegeplatzes, Herstellung einer wasserseitigen Sohlsicherung • Errichtung von zwei tiefgegründeten Kranbahnbalken über ca. 140 m Länge als Verlängerung vorhandener Infrastruktur • Verlängern einer vorhandenen Spurschienengleises um ca. 130 m • Erschließen und Befestigen einer Terminalfläche auf ca. 11.300 m² inkl. Regenwasserentwässerung, eines Leckage- und Löschwasser-rückhaltebeckens, Löschwasserversorgung und Elektroversorgungseinrichtungen Die gesamte Maßnahme „Terminalerweiterung“ wurde wiederum in insgesamt vier Lose aufgeteilt, welche nach dem jetzigen Planungsstand in vier un-terschiedlichen europaweiten Ausschreibungen vergeben werden sollen: • Los 1: Wasserbau (bereits in Ausführung) • Los 2: Flächenerschließung/Kranbahn • Los 3: Elektrotechnik • Los 4: Gleisbau • Los 5: Portalkran Das hier ausgeschriebene Los 2 „Flächenerschließung inkl. Kranbahn“ umfasst die folgenden Leistungen: • Kaikopf • Kranbahnbalken inkl. Tiefgründung • Kampfmittelsondierung, • Bodenauf- und Abtrag • Entwässerung • Leerrohrsystem • LW- Versorgung • Oberflächenbefestigung Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll sind der Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung Teil A „Baubeschreibung“ nebst Anlagen, Anlage 03) und dem Leistungsverzeichnis (Leistungsbeschrei-bung Teil B „Leistungsverzeichnis“ nebst Anlagen, Anlage 04a) zu entnehmen. Es wird den Bietern dringend empfohlen, sich vor Abgabe des Angebotes von den örtlichen Gegebenheiten und den auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbesichtigung ein genaues Bild zu machen, um Fehleinschätzungen bei der Preisbildung zu vermeiden. Sollte sich der bezuschlagte Bieter später auf Umstände berufen, welche bei einer Ortsbesichtigung erkennbar gewesen wären, ist er mit diesem Vorbringen präkludiert. Die Anmeldung für eine entsprechende Ortsbesichtigung erfolgt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals. Bei der Gesamtmaßnahme „Terminalerweiterung“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Förder-mittel durch den Zuwendungsgeber. Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Februar 2025 und Ende Juni 2026 liegen. • Das genaue Leistungssoll ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil A „Baubeschreibung“ Anlage 03 u. Teil B „Leistungsverzeichnis“ Anlage 04a) nebst den entsprechenden Anlagen sowie den Besonderen Vertragsbe-dingungen (BVB - Einheitspreisvertrag) (Anlage 10). Zudem sind die fol-genden Unterlagen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen: -Rahmenterminplan Ausschreibung Los 2 (Anlage 05) -Ausschreibungspläne (Anlage 06 – ZIP-Ordner) -Baugrundgutachten (Anlage 07) -Kranlast (Anlage 08) -Leitfaden-Kampfmittelverordnung (Anlage 09) • Die im Leistungsbeschreibung genannten Qualitäten als Grundlage der vor-liegenden Planungsinhalte sind als Mindestanforderungen zu verstehen. • Vertragliche Einzelheiten sind den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB – Einheitspreisvertrag - Anlage 10) zu entnehmen. • Die Bieter müssen mit dem Angebot auch die jeweilige Urkalkulation einreichen. Zur Form der Einreichung der Urkalkulation verweisen wir auf Punkt 8. dieses Aufforderungsschreibens. • In Bezug auf die Kalkulation der Angebotspreise wird auf Punkt 5.1 der Leistungsbeschreibung (Teil A., Anlage 03) verwiesen. • Die Formulare VHB Bund 221 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 222 „Preisermittlung über die Endsumme“ werden ggf. im Rah-men der Angebotsprüfung durch die Vergabestelle angefordert. Die vorge-nannten Formulare müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden. • Die Bieter müssen mit dem Angebot einen an dem Rahmenterminplan (Anlage 05) und an den Punkten 4. und 8.5 der Baubeschreibung (Teil A, Anlage 03) orientierten Bauzeitenplan einreichen. ACHTUNG: Ein eingereichter Bauzeitenplan, welcher die im Rahmenterminplan benannten Abhängigkeiten (auch Zwischenfristen nach § 8 Abs. 1 BVB und nach der Baubeschreibung Teil A, Punkt 4.3) nicht berücksichtigt und damit die Umsetzung der Maßnahme in der vertraglich vorgegebenen Zeit nicht gewährleistet, führt zu einer Nichtberücksichtig des gesamten Angebotes.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Emmelsum
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wesel 🏙️
Dauer: 17 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 90.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Projektabwicklung (10 % der Gesamtwertung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 3 Nr. 1 VOB/A-EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-12-16 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mindestkriterium: Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder an-derweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung sowie Nachweis über die Berechtigung oder Mitgliedschaft, die zur Ausführung des Auftrags notwendig sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestkriterien: • Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 10 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen je-weilige Qualifikation (Nachweis von mindestens 6 Jahren Berufserfah-rung in der Bauausführung von Ingenieurbauwerken). • zwingender Nachweis der Zertifizierung als Fachbetrieb in dem folgenden Bereich (für AN und ggf. seine Nachunternehmer, die mit der Herstellung der WHG-Flächen und dem Löschwasser- und Leckagerückhaltebecken beauf-tragt werden.): - Zertifizierung als Fachbetrieb nach dem WHG (Wasserhaushaltsge-setz) gemäß § 62 AwSV für Arbeiten an LAU-Anlagen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 1, 2) • zwingender Nachweis des Gütezeichens Kanalbau AK 1 (für AN und ggf. seine Nachunternehmer) Es wird darauf hingewiesen, dass diese Nachweise MINDESTKRITERIEN sind. Der Nachweis hierüber ist dem AG mit dem Angebot vorzulegen. Gleichwertige (ausländische) Zertifizierungen werden ebenfalls akzeptiert. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen. Für den Fall des Einsatzes eines Nachunter-nehmers in diesem Bereich wird auf die Notwendigkeit der wirksamen Eignungslei-he hingewiesen.
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Mindestkriterien: • Vorlage von mindestens drei (3) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Gründung“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts der Einsatz von Ortbetonbohrpfähle mit einer Läge von mindestens 20 m Länge sowie der Einsatz von geneigten Pfählen und der Einsatz von Zug- und Druckpfähle durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 300.000. netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Stahlbeton“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines fugenlosen Stahlbetonbalkens auf einer Länge von mindestens 100 m durchgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 1.800.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibili-siert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) wurde. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. • Vorlage von mindestens einem (1) vergleichbaren Referenzobjekt für das Gewerk „Ortbetonbauwerke nach DAfStb“: Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn im Rahmen des Referenzobjekts die Ausführung eines Ortbetonbauwerks nach Anforderungen der DAfStb inkl. Einsatz von FD-Beton ausgeführt wurde, das Projektvolumen des Referenzobjekts mindestens EUR 150.000 netto beträgt und das Volumen durch geeignete Angaben plausibilisiert ist und das Projekt in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) • Vorlage von mindestens zwei (2) vergleichbaren Referenzobjekten für das Gewerk „Flächenbau“: Mindestens ein Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebsflächen, ausgelegt für Schwerlastverkehr von mindestens SLW 60 auf einer Fläche von mind. 5.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 1.0 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Mindestens ein weiteres Referenzobjekt „Flächenbau“ muss die folgenden Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen: Im Rahmen des Referenzobjekts muss die Ausführung von Betriebs-flächen auf einer Fläche von mind. 2.000 m² in beliebiger Bauweise (Beton oder Asphalt) durchgeführt worden sein, das Projektvolumen des Referenzobjekts muss mindestens EUR 0,5 Mio. netto betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden und das Projekt muss in den letzten zehn Jahren (Stichtag: Bekanntmachung am 18.10.2024) fertiggestellt (abgenommen) worden sein. Im Rahmen der beiden Mindestreferenzen zum Flächenbau sind sowohl Erfahrungen in der Herstellung von Beton- als auch Asphaltflächen mit oben genannten Rahmenbedingungen nachzuweisen. Sofern nur eine von beiden Bauweisen (Beton oder Asphalt) im ersten Referenzobjekt „Flächenbau“ enthalten ist, ist die zweite Bauweise zwingend über die zweite Mindestreferenz zum Flächenbau nachzuweisen. Auch wenn beide Bauweisen durch ein Referenzobjekt abgedeckt werden, sind zwingend die beiden angefragten Mindestreferenzen zum Flächenbau nachzuweisen. Insgesamt sind somit mindestens acht (8) vergleichbare Referenzobjekte mit dem Angebot einzureichen. Die vorgenannten Mindestreferenzen können auch innerhalb von einer oder mehrerer gewerkeübergreifender Projektreferenzen erbracht werden. Die jeweilige Projektreferenz wird dann für jede dort inkludierte Mindestreferenz, welche die obigen Anforderungen erbringt, gewertet. Hinweis: Der Bieter muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann. Der Bieter hat die Anforderungen der Referenzen unmissverständlich nachzuweisen. Ansonsten kann die Nachweisbarkeit der Referenz nicht gewertet werden. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen. Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann im Wege der Eignungs-leihe auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (Anla-ge 17) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestkriterien: • Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäfts-jahren in Höhe von jeweils mindestens 15.000.000,00 €. • Nachweis der folgenden Versicherungen: -Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Ver-sicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Ver-sicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abde-cken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen. -Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. min-destens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE). • Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bieters. Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis zur allgemeinen Eignung müssen die Bieter die folgenden Nachweise erbringen bzw. Erklärungen abgeben: • Eigenerklärung zur Eignung (Formular). • Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung (Formular) abzugeben, in der: o die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, o alle Mitgliederaufgeführt sind, o ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und o die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Formular Verpflichtungserklärung).
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Contargo GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE813870828
Postanschrift: Rheinkaistr. 2
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@contargo.net 📧
Telefon: 062117825252 📞
URL: http://www.contargo.net 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E91293276 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E91293276 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie bei Abgabe des Angebots unbedingt folgende formalen Anforderungen. Wir möchten darauf hinweisen, dass allein ein Verstoß gegen die hier genannten Voraussetzungen unter Umständen zu einem Ausschluss des Angebots führen muss. VORSICHT: Sämtliche mögliche Vorbehalte in einem Begleitschreiben wie z.B. „unser Angebot steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch ***“ oder „bzgl. *** gehen wird davon aus, dass ***“ oder „unser Angebot beinhaltet nicht ***“ oder „es gelten unsere AGB“ etc. führen wegen Änderung in den Vergabeunterlagen zwingend zum Ausschluss. Hier hat die Vergabestelle keinerlei Ermessen! Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann. Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“), • mit Ziffer 4a („bepreistes Leistungsverzeichnis“), (bitte auch im GAEB-Format (Ziffer 04b)), • mit der Ziffer 11 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), • mit der Ziffer 12 („Anlage Referenzen“), • mit der Ziffer 13 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird), • mit der Ziffer 14 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft), • mmit der Ziffer 15 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunterneh-mer eingesetzt werden sollen), • mit der Ziffer 16 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit ande-rer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“) • mit der Ziffer 17 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unterneh-men“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückge-griffen wird; „Eignungsleihe“), • mit der Ziffer 18 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) in elektronischer Form beigefügt werden. Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden. Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen: • Urkalkulation: kein Vordruck • Bauzeitenplan: kein Vordruck • Bearbeitungskonzept im Sinne von Punkt 6.2 dieses Aufforderungsschreibens: kein Vordruck Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden. Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern. Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständig-keit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfah-ren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden aus-geschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ab-lauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen. Zudem wird die Übersendung der Urkalkulation von den Bietern eingefordert. Ein vertrauenswürdiger Umgang mit den jeweiligen Daten wird von der Vergabestelle garantiert. Der Bieter hat demnach, in einem separat einzureichenden und verschlossenen Umschlag oder digital, eine detaillierte Angebotskalkulation (Urkalkulation) dem Angebot beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt den Umschlag oder die Datei zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet. Es steht den Bietern frei, die Urkalkulation als PDF-Datei mit dem Angebot über das Vergabeportal einzureichen, ggf. auch passwortgeschützt (Dann muss das Passwort in einem separaten Umschlag per Post eingereicht werden). Auch hier sichert die Vergabestelle absolute Vertraulichkeit zu. Kommt eine elektronische Übertragung der Urkalkulation für den Bieter gar nicht oder nur passwortgeschützt in Betracht, ist die Urkalkulation bzw. das Passwort für das geschützte PDF-Dokument in einem verschlossenen Umschlag in Papierform unter Wahrung der Angebotsfrist (16.12.2024 - 12:00 Uhr) an die folgende Adresse Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB RA Dr. Elmar Loer Gustav-Heinemann-Ufer 88 50968 Köln einzureichen. Die Urkalkulation bzw. das Passwort sind mit der deutlichen Kennzeichnung ACHTUNG: NICHT ÖFFNEN! Contargo Emmelsum Los 2 Flächenerschließung ABSENDER: Firma *** in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis einzureichen. !!!Besonders wichtig ist hierbei die Angabe des Absenders auf dem Umschlag!!! Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) ver-wiesen: Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Contargo GmbH & Co. KG August-Hirsch-Straße 3 47119 Duisburg (Deutschland) Freecall 00800 CONTARGO www.contargo.net info@contargo.net Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Rhenus Office Systems GmbH Rhenus Platz 1 59439 Holzwickede Deutschland E-Mail: datenschutz@de.rhenus.com Website: www.office-systems.de Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen wer-den. Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen. Empfänger von personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelas-sen ist: Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregis-tergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbe-werbsregistergesetz an. Unterhalb von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermes-sen der Vergabestelle. Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung. Recht auf Auskunft: Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Recht auf Berichtigung: Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betref-fenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden. Recht auf Löschung: Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung). Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Be-werbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln). Recht auf Widerspruch: Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens). Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde: Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
Fax: 07219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auf-lagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestel-le weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen. Die Vergabestelle weist dennoch ergänzend auf folgende Regelungen hin: Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziff. I.1 genannte Vergabestelle zu richten. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Baden-Württemberg. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 205-635289 (2024-10-17)