Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten in den Nebenbereichen der Elbe (Unterhaltungsbaggerung) und zeitweise in der Hauptelbe (tiefe Rinne) im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2025 bis 2027. Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2027. Während der Vertragsdauer werden voraussichtlich 8.000 Baggereinsatzstunden und 3.000 Leer-km beauftragt. Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen. Es ist beabsichtigt, die v.g. Bauleistungen für weitere 12 Monate und gemäß § 3 EU Abs. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, dem der Zuschlag für diesen Auftrag erteilt worden ist. Unter dem Vorbehalt der Beauftragung der Wiederholungsleistungen endet der Leistungszeitraum spätestens am 31.01.2028. Die beabsichtigten Wiederholungsaufträge mit der Bezeichnung: - Wiederholungsauftrag Nr. 1 für weitere 12 Monate umfassen bei im Übrigen gleichbleibenden Ausführungsbedingungen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Wiederholung des Bauvertrags besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Absicht des Auftraggebers für eine Vertragswiederholung zurückzuweisen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-08-05.
Auftragsbekanntmachung (2024-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: WI - Baggerungen 2025-2027 NB
Referenznummer: 3803W-233.02/0001/072/7
Kurze Beschreibung:
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten in den Nebenbereichen der Elbe (Unterhaltungsbaggerung) und zeitweise in der Hauptelbe (tiefe Rinne) im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2025 bis 2027.
Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2027.
Während der Vertragsdauer werden voraussichtlich 8.000 Baggereinsatzstunden und 3.000 Leer-km beauftragt.
Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die v.g. Bauleistungen für weitere 12 Monate und gemäß § 3 EU Abs. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, dem der Zuschlag für diesen Auftrag erteilt worden ist.
Unter dem Vorbehalt der Beauftragung der Wiederholungsleistungen endet der Leistungszeitraum spätestens am 31.01.2028.
Die beabsichtigten Wiederholungsaufträge mit der Bezeichnung:
- Wiederholungsauftrag Nr. 1 für weitere 12 Monate umfassen bei im Übrigen gleichbleibenden Ausführungsbedingungen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Wiederholung des Bauvertrags besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Absicht des Auftraggebers für eine Vertragswiederholung zurückzuweisen.
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten in den Nebenbereichen der Elbe (Unterhaltungsbaggerung) und zeitweise in der Hauptelbe (tiefe Rinne) im Wasserinjektionsverfahren in den Jahren 2025 bis 2027.
Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate vom 01.02.2025 bis zum 31.01.2027.
Während der Vertragsdauer werden voraussichtlich 8.000 Baggereinsatzstunden und 3.000 Leer-km beauftragt.
Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, die v.g. Bauleistungen für weitere 12 Monate und gemäß § 3 EU Abs. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A im Rahmen von Verhandlungsverfahren ohne Teilnehmerwettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben, dem der Zuschlag für diesen Auftrag erteilt worden ist.
Unter dem Vorbehalt der Beauftragung der Wiederholungsleistungen endet der Leistungszeitraum spätestens am 31.01.2028.
Die beabsichtigten Wiederholungsaufträge mit der Bezeichnung:
- Wiederholungsauftrag Nr. 1 für weitere 12 Monate umfassen bei im Übrigen gleichbleibenden Ausführungsbedingungen.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Wiederholung des Bauvertrags besteht nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Absicht des Auftraggebers für eine Vertragswiederholung zurückzuweisen.
Produkte/Dienstleistungen: Wasserbauarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: 3803W-233.02/0001/072/7
Art des Vertrags: Bauleistung
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung derBerufsgenossenschaft
(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist aufVerlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung inder Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (
https://www.evergabe-online.de/start.html?3)
beider
entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereit gestellt.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. Eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung derBerufsgenossenschaft
(sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen ist aufVerlangen vorzulegen.
2. Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung inder Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer sind auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ wird auf der e-Vergabeplattform des Bundes (
https://www.evergabe-online.de/start.html?3)
beider
entsprechenden Bekanntmachung über den Button ‚Ausschreibungsunterlagen einsehen‘ ausfüllbar bereit gestellt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für alle Einsätze sind nur WI-Geräte zugelassen. Durch das festgelegt Einsatzgebiet sind ausschließlich Seeschiffe zugelassen. Koppelverbände sind ausgeschlossen. Es sind nur WI-Geräte einsetzbar, die über eine für die benannten Wellenhöhen ausgelegte Technik zur Seegangskompensation verfügen.
Weiterhin werden nur WI-Bagger mit Seegangskompensation eingesetzt, die vergleichbare Baggerarbeiten mit dem Gerät bis zu einer Wellenhöhe von 1,5 m nachweislich sicher erbracht haben. Die eingesetzten WI-Geräte müssen mindestens 1.000 Betriebsstunden als WI-Bagger nachweisen.
Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Ggf. ist ein rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan auf Verlangen vorzulegen.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt wurde bzw. entsprechende Zahlungen zwischenzeitlich vorgenommen wurden oder eine Verpflichtung eingegangen wurde.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist auf Verlangen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für alle Einsätze sind nur WI-Geräte zugelassen. Durch das festgelegt Einsatzgebiet sind ausschließlich Seeschiffe zugelassen. Koppelverbände sind ausgeschlossen. Es sind nur WI-Geräte einsetzbar, die über eine für die benannten Wellenhöhen ausgelegte Technik zur Seegangskompensation verfügen.
Weiterhin werden nur WI-Bagger mit Seegangskompensation eingesetzt, die vergleichbare Baggerarbeiten mit dem Gerät bis zu einer Wellenhöhe von 1,5 m nachweislich sicher erbracht haben. Die eingesetzten WI-Geräte müssen mindestens 1.000 Betriebsstunden als WI-Bagger nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3 Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘: 1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren [ggf. kann unter Beachtung von § 6a € Nr. 3 Buchst. a) VOB/A ein längerer Zeitraum angegeben werden] Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Auftraggeber; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung
Hauptauftragunternehmen, ARGE-Partner, Unterauftragunternehmen); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
2. Erklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Erklärung entsprechend § 123 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt. Diese Angaben beziehen sich nur auf Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Straftaten eingetragen sind (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in
leitender Stellung. Die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Absatz 5 BZRG kann auf Verlangen gefordert werden.
4. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtkräftig festgesetzt worden ist: Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit Abfällen (§ 326 StGB).
5. Erklärung entsprechend § 124 Abs. 1 Nrn. 1, 3 bis 9 und Abs. 2 GWB i.V.m. § 6e EU VOB/A bezogen auf die letzten zwei Jahre: Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Erklärung, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung vorliegen, die einen Ausschluss z. B. nach § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz rechtfertigen. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Erklärung, bezogen auf die letzten zwei Jahre, dass außerdem kein wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), kein wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), keine wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), kein Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt der Justiz anfordern.
Formblatt ‚Eigenerklärung zur Eignung‘ s. Ziff. III.1.1.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestzahl der Referenzen siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der oben genannte Ausschlussgrund ist lediglich ein Beispiel.
Es gelten sämtliche in der Eigenerklärung zur Eignung benannten Ausschlussgründe.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee
Nationale Registrierungsnummer: 991-00541-80
Postleitzahl: 27472
Postort: Cuxhaven
Region: Cuxhaven🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: melanie.wiegmann@wsv.bund.de📧
Telefon: 04721-567-178📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=706191🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Bauleistung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 152-473979 (2024-08-05)