Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Im Vorfeld der eigentlichen Umbauarbeiten sind umfangreiche Abbrucharbeiten notwendig, um das Waldfreibad Steinbachtalsperre der neuen Betriebsform anzupassen. So werden insbesondere das Nichtschwimmerbecken, das Kinderbecken, der Sprungturm, die Durchschreitebecken, der umlaufende Beckenkopf und die ehemalige Aufbereitungstechnik, bestehend aus Stahlfilterkesseln und einem Rückhaltebecken, abgebrochen. Daneben ist im Zuge der Reduzierung der Beckentiefe eine anteilige Beckenverfüllung des Schwimmerbeckens und im Zuge der Ausgestaltung als Rasenhügellandschaft eine Verfüllung des ehemaligen Nichtschwimmerbeckens erforderlich. Die einzelnen Abbruchpositionen und -elemente ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches in den Vergabeunterlagen zu finden ist. Die Abbruch- und Verfüllungsarbeiten sind Grundlage dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-12-13.
Auftragsbekanntmachung (2024-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wiederaufbau und Neuausstattung Waldfreibad Steinbachtalsperre, Abbruch- und Verfüllungsarbeiten
Referenznummer: 05-3001-24
Kurze Beschreibung:
“Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom...”
Kurze Beschreibung
Das Waldfreibad Steinbachtalsperre soll zu einem Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung umgebaut werden. Dieses unterliegt seit der Flutkatastrophe vom 14./15.07.2021 keiner Nutzung, da es in wesentlichen Teilen zerstört oder beschädigt wurde. Zudem entfiel aufgrund der Trockenlegung der Talsperre die Option der für den Badebetrieb notwendigen Wasserentnahme. Im Vorfeld der eigentlichen Umbauarbeiten sind umfangreiche Abbrucharbeiten notwendig, um das Waldfreibad Steinbachtalsperre der neuen Betriebsform anzupassen. So werden insbesondere das Nichtschwimmerbecken, das Kinderbecken, der Sprungturm, die Durchschreitebecken, der umlaufende Beckenkopf und die ehemalige Aufbereitungstechnik, bestehend aus Stahlfilterkesseln und einem Rückhaltebecken, abgebrochen. Daneben ist im Zuge der Reduzierung der Beckentiefe eine anteilige Beckenverfüllung des Schwimmerbeckens und im Zuge der Ausgestaltung als Rasenhügellandschaft eine Verfüllung des ehemaligen Nichtschwimmerbeckens erforderlich. Die einzelnen Abbruchpositionen und -elemente ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, welches in den Vergabeunterlagen zu finden ist. Die Abbruch- und Verfüllungsarbeiten sind Grundlage dieser Ausschreibung.
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Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 080 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Positionen: 01 Vorbereitende Arbeiten, Abbruch 02 Teilverfüllung der Becken 03 Stundenlohnarbeiten 04 Maschinen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Leistungsverzeichnis umfasst folgende Positionen: 01 Vorbereitende Arbeiten, Abbruch 02 Teilverfüllung der Becken 03 Stundenlohnarbeiten 04 Maschinen und Geräte Mit der Leistung ist im Februar 2025 zu beginnen und diese ist im April 2025 fertigzustellen. Nähere Informationen zu den Ausführungsfristen können dem Bauzeitenplan in den Vergabeunterlagen entnommen werden. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Arbeiten sind am Waldfreibad Steinbachtalsperre im Außenbereich des Euskirchener Ortsteils Kirchheim, Talsperrenstraße 125, 53881 Euskirchen durchzuführen.”
Ort der Leistung: Euskirchen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-21 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Euskirchen Zentrale Vergabestelle (ZVS) Altes Rathaus Baumstraße 2 53879 Euskirchen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Beim Öffnungstermin sind Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur Eignung: siehe Vordruck 124 Eigenerklärung zur Eignung in den Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärungen - ...zur Eignung - Formblatt 124 - ...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU - ...über Informationen zum Bieter - Formblatt Weiterhin ist die Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 sowie die Sachkunde in kontaminierten Bereichen (DGUV-REgel 101-004) mit Angebotsabgabe nachzuweisen. VERPFLICHTENDE ORTSBESICHTIGUNG Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe des Angebotes über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Die Örtlichkeit ist vor Angebotsabgabe vom Bieter im Beisein der Fachbauleitung des AG zu besichtigen. Hierzu ist über das Vergabeportal ein Termin mit der Verwaltung abzustimmen. Das Begehungsprotokoll wird Bestandteil der Auftragsvergabe. Der Bieter muss sich über den Umfang der Leistungen, die genaue Lage, Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen, Park- und Haltemöglichkeiten sowie deren Befahr- und Belastbarkeit vor Angebotskalkulation informieren. Gleiches gilt für die sonstigen wesentlichen preisbildenden Faktoren, die zu beachten sind.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung...”
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYLYP20
Der Auftraggeber korrespondiert ausschließlich über diese Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter in den Vergabeunterlagen möglich. Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß über die genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bieter sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: DE812110859
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 20
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 244-769088 (2024-12-13)