Wiederherstellung des Grennigloher Wegs in Altena - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Stadt Altena (Westf.)

Bei den vorliegenden Leistungen handelt es sich um Planungsleistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“, im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena. Der Grennigloher Weg selbst befindet sich im städtischen Besitz und grenzt im Norden an das Landschaftsschutzgebiet („LSG“) „Märkischer Kreis“, im Osten an den Brachtenbecker Weg, im Süden an Privateigentum und nach Westen an die Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sowie ebenfalls das LSG an. Eine detaillierte Objektbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwässern entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen kommen. Die Leistungen der Tragwerksplanung und des SiGeKo wurden bereits ausgeschrieben. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind ausschließlich Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen. Die Leistungsbilder der Ingenieurbauwerke sowie der Verkehrsanlagen setzen sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach § 43 und § 47 der HOAI 2021 zusammen. Die Ingenieurbauwerke beziehen sich auf die Stützwände der Verkehrsstraße sowie auf die entwässerungstechnische Einrichtung (Regenwasser). Aufgrund der angestrebten Verbreiterung des Straßenraums (Stand der Technik) und der vorliegenden Anlagen der Grundstückseigentümer (Mauern, Treppenanlagen, Beete), sind besonders die Zuwegungen der jeweiligen Grundstücke bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 500 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu fassen und kontrolliert abzuleiten (z. B. durch erhöhte Bordsteine, Leitsysteme). Ebenso ist der nördliche Hangbereich zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Im oberen Bereich der Straße bildet sich ein Wendehammer aus, dieser sowie die angrenzenden Wirtschaftswege sind bei der Planung ebenfalls mit aufzunehmen. Zudem ist im Zuge der Variantenuntersuchung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wiederaufbaus Stellplätze angeordnet werden können. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-10-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-10-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wiederherstellung des Grennigloher Wegs in Altena - Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Referenznummer: HWSB21_AL_M14_V001_L1-2
Kurze Beschreibung:
Bei den vorliegenden Leistungen handelt es sich um Planungsleistungen der Maßnahme M14 – Grennigloher Weg Maßnahme 1. Diese bezieht sich auf den Straßenbereich „Grennigloher Weg“, im westlichen Teilgebiet der Stadt Altena. Der Grennigloher Weg selbst befindet sich im städtischen Besitz und grenzt im Norden an das Landschaftsschutzgebiet („LSG“) „Märkischer Kreis“, im Osten an den Brachtenbecker Weg, im Süden an Privateigentum und nach Westen an die Nachbargemeinde Nachrodt-Wiblingwerde sowie ebenfalls das LSG an. Eine detaillierte Objektbeschreibung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Das prioritäre Ziel ist die Planung der Verkehrsstraße und der anliegenden Bereiche unter Berücksichtigung des aktuellen, technischen Standes sowie die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Bei dem Grennigloher Weg handelt es sich um eine Anliegerstraße, welche in beide Richtungen befahrbar ist. Aufgrund des generellen stark beschädigten Zustandes, der beengten Straßenverhältnisse von etwa 2,20 m, des Begegnungsverkehrs und unter Beachtung der vorhandenen topographischen Verhältnisse sowie des geltenden Regelwerkes (Stand der Technik), wird eine Verbreiterung der Straße angestrebt. Bei der Variantenuntersuchung sind zwingend die Anschlüsse der Grundstückseinfahrten und angrenzenden Straßen/ Wege/ Treppenanlagen zu berücksichtigen, diese sind künftig beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Des Weiteren sind die Schleppkurven und Belastungsklassen der Rettungs- und Einsatzfahrzeuge zu berücksichtigen. Die abgängigen Böschungen, Stützmauern und Einbauelemente sind in das Gesamtkonzept einzuarbeiten, sodass die notwendigen Stützfunktion ausreichend dimensioniert und betrachtet werden. Um nachfolgenden Hochwässern entgegenzuwirken, ist zudem ein zukunftsorientiertes Regenwasserkonzept zu integrieren und in der Variantenuntersuchung sinnvoll darzustellen. Hierbei kann es unter anderem zu einer generellen Umverlegung/ Neuverlegung der Versorgungsleitungen und Medienanschlüssen kommen. Die Leistungen der Tragwerksplanung und des SiGeKo wurden bereits ausgeschrieben. Gegenstand der hiesigen Ausschreibung sind ausschließlich Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Objektplanung Verkehrsanlagen. Die Leistungsbilder der Ingenieurbauwerke sowie der Verkehrsanlagen setzen sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 und ausgewählten Besonderen Leistungen nach § 43 und § 47 der HOAI 2021 zusammen. Die Ingenieurbauwerke beziehen sich auf die Stützwände der Verkehrsstraße sowie auf die entwässerungstechnische Einrichtung (Regenwasser). Aufgrund der angestrebten Verbreiterung des Straßenraums (Stand der Technik) und der vorliegenden Anlagen der Grundstückseigentümer (Mauern, Treppenanlagen, Beete), sind besonders die Zuwegungen der jeweiligen Grundstücke bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verkehrsanlage umfasst einen etwa 500 m langen Straßenneubau unter Berücksichtigung des aktuellen technischen Regelwerks. Hierbei sind unter anderem die notwendigen Schleppkurven (PKW/ Einsatzfahrzeuge), die erforderlichen Belastungsklassen, notwendige Einbauten wie Leitelemente und Leuchten (inkl. Medienanschluss) sowie die Integration von Regenentwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist möglichst im Straßenkörper zu fassen und kontrolliert abzuleiten (z. B. durch erhöhte Bordsteine, Leitsysteme). Ebenso ist der nördliche Hangbereich zu prüfen und zu sichern, um die Gefahr von herabfallendem Gestein o. drgl. auszuschließen. Im oberen Bereich der Straße bildet sich ein Wendehammer aus, dieser sowie die angrenzenden Wirtschaftswege sind bei der Planung ebenfalls mit aufzunehmen. Zudem ist im Zuge der Variantenuntersuchung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des nachhaltigen Wiederaufbaus Stellplätze angeordnet werden können. Es handelt sich bei diesem Projekt um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: HWSB21_AL_M14_V001_L1-2
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis 🏙️
Dauer: 14 Monate
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-15 📅
Datum des Endes: 2026-01-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Fest beauftragt werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 (Stufe 1). Die Leistungen der Leistungsphasen 3-9 (Stufen 2-4) sowie die Besonderen Leistungen und die zusätzlichen Stundenarbeiten werden lediglich optional beauftragt.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzprojekte, die die gemeinsame Durchführung von Leistungen sowohl der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI als auch der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI nachweisen, wobei jeweils im Wesentlichen die Grundleistungen der LPH 2-8 erbracht worden sein müssen und die planerischen Anforderungen der Honorarzone III entsprechen (letzte 3 Jahre).
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Referenzprojekte, die die Erstellung von Entwässerungskonzepten umfassen (letzten 5 Jahre)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.0
12.0
8.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ideenkonzept zur Sicherstellung der Vor-Ort-Präsenz der Bauoberleitung/örtlichen Bauüberwachung bezüglich der Terminplanung inkl. Berücksichtigung der Beteiligung Dritter
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Erfüllungsort liegt im Stadtgebiet Altena. Detaillierte Angaben nebst Lageplan finden sich in den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-20 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-20 12:05:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-11-20 12:05:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Allgemeine Angaben zur Eignung: Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Im Hinblick auf die Eignung gilt Folgendes: Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe. Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist auf gesondertes Anfordern des öffentlichen Auftraggebers z.B. beizubringen: - Verpflichtungserklärung. Unterauftragnehmer/Eignungsleiher: Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/ der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die nachfolgenden Eignungskriterien und Ausschreibungsbedingungen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung). Der Bieter/ die Bietergemeinschaft, hat/ haben (wenn der Nachunternehmer bei Abgabe des Angebot noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den öffentlichen Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Nachweis Befähigung zur Berufsausübung gem. § 75 Abs. 1 oder 3 VgV - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig) - Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen gem. dem nachfolgenden Eignungskriterium - Angabe zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der für den Zuschlag in Betracht gezogen wird, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen.
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Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Teilnahmeberechtigung (Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/ Berufsqualifikation i. S. d. § 75 VgV): Eigenerklärung zur Teilnahmeberechtigung nach § 75 Abs. 1-3 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Erforderlich ist die Qualifikation des Auftragnehmers gem. § 75 Abs. 1-3 VgV. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Unterlage von der Bewerbergemeinschaft als solcher einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz. Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/ der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 280.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.
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Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: • mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie • mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) • die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. (jeweils Mindestanforderungen). Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährleistet ist (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Der AG behält sich vor, von demjenigen Bieter, er für den Zuschlag vorgesehen ist, die Eigenerklärung durch eine entsprechende Erklärung des Versicherers bestätigen zu lassen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften/ technischen Stellen: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Es sind mindestens 3 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.
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Eigenerklärung über erbrachte wesentliche Leistungen (geeignete Referenzen): Geeignete Referenzen des Bieters aufgegliedert nach folgenden Unterkriterien: • Referenz betreffend sowohl Planungsleistungen „Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41, 43 HOAI“ als auch „Objektplanung Verkehrsanlagen gem. §§ 45, 47 HOAI“ (kumulierte Leistungserbringung) der letzten bis zu drei Jahre mit jeweils mind. erbrachten Leistungsphasen 2-8 und jeweils Planungsanforderungen mindestens HZ III. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. • Referenz betreffend die Erstellung eines Regenwasserentwässerungskonzepts, welches mit der vorliegenden Leistung vergleichbar ist, der letzten bis zu fünf Jahre. Als Mindestanforderung gilt, dass mind. eine geeignete Referenz beigebracht werden muss. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Erstellung eines Entwässerungskonzepts auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der Bietergemeinschaft als solcher einzureichen. Es sind zwingend die Referenzdeckblätter nebst Referenzbeschreibungen einzureichen.
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Eigenerklärung zu Unteraufträgen: Angabe (Eigenerklärung), welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von der Bietergemeinschaft als solcher einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Erklärung zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Eigenerklärung entsprechend dem BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 über die Einhaltung der Sanktionen gegen die Russische Föderation: Erforderlich ist die Einreichung einer Eigenerklärung. Diese ist ausreichend. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung krimineller Vereinigungen)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder Subventionsbetrug)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung)
nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung)
nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben)
nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen Tätigkeit)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags)
nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens)
nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit)
nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein nationale Ausschlussgründe)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Altena (Westf.)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00009812
Postanschrift: Lüdenscheider Str. 22
Postleitzahl: 58762
Postort: Altena
Region: Märkischer Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@altena.de 📧
Telefon: 02352-20920 📞
URL: https://www.altena.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42346441 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E42346441 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: 0049-2514111691 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Absatz 1 - 3 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 205-637187 (2024-10-17)