Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung, dass keine zwingenden
Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124
GWB vorliegen
Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierungsverfahren erworben
wurden, sind zugelassen. Die
Präqualifizierungsnummer ist dann
zwingend anzugeben. Die Eignung kann
auch durch die Vorlage einer Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE)
nachgewiesen werden. Das Formular der
EEE ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weiterhin kann die Eignung auch durch
Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 LD VHB Bund "Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen" nachgewiesen werden. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der EEE oder im Formblatt 124 LD VHB Bund angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Soweit sich am Vergabeverfahren mehrere
Unternehmen als Bietergemeinschaft
beteiligen müssen für jedes der beteiligten
Unternehmen durch
Präqualifizierungsverfahren erworbenen
Eignungsnachweise oder eine separate
EEE
oder das Formblatt 124 LD VHB Bund
vorgelegt werden. Die in der EEE oder im Formblatt 124 LD VHB Bund angegebenen Bescheinigungen sind nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen.
Formblatt 236 VHB Bund-
Verpflichtungserklärung anderer
Unternehmen
Nachweis einer
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Bieter hat eine Bestätigung seines Versicherungsunternehmens zu seiner Versicherungspolice für Personen-,Sach-und Vermögensschäden einzureichen.
Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall zur Betriebshaftpflichtversicherung:
mindestens 5.000.000 EUR pauschal für Personen-,Sach-und Vermögensschäden, mitversichert sind hier auch Abwasser-,Leitungs-, Mietsach-,Tätigkeits-und Schlüsselschäden.
Nachweis einer Umwelt-Haftpflicht-
Versicherung
Der Bieter hat eine Bestätigung seines Versicherungsunternehmens zu seiner Versicherungspolice für Personen-,Sach-und Vermögensschäden einzureichen.
Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall zur Umweltshaftpflichtversicherung:
mindestens 5.000.000 EUR pauschal für Personen-,Sach-und Vermögensschäden,