Auftragsbekanntmachung (2024-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Winterdienst Hauptcampus an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (4 Jahre)
Referenznummer: 2024/0429/K13
Kurze Beschreibung:
“Winterdienst Hauptcampus an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (4 Jahre)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 266 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dem Ziel, den Campus für die Öffentlichkeit ein vom Eis, Schnee und Glätte beräumtes Umfeld gewährleisten zu können sowie zur Gewährleistung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dem Ziel, den Campus für die Öffentlichkeit ein vom Eis, Schnee und Glätte beräumtes Umfeld gewährleisten zu können sowie zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, beabsichtigt die OVGU mit dieser Ausschreibung den Winterdienst für diverse Flächen der OVGU zu vergeben. Weitere Anforderungen entnehmen Siew bitte dem Leistungsverzeichnis. Leistung in 39106 Magdeburg. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 266.000 EUR - netto für 4 Jahre.
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Zusätzliche Informationen:
“Weitere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten. Diese können unter folgendem Link eingesehen werden...”
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Betriebsablauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Selbstanalyse zur Arbeitssicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 78.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-04 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer-...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis (soweit beabsichtigt)
Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender
Einzelnachweis:
Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1.Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA:
-Eigenerklärung zum TVergG-LSA...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1.Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA:
-Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit
-Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen
-Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher
-Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber
(Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") (https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf)
2. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist,
gilt entsprechend:
Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 13,38 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr.
3. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA)
4.Hinweis zum Datenschutz:
Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen.
Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis.
https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
5. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (gem. § 55 Abs. 2 VGV)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 1. und 2. Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: 03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle / Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 03455141536📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 172-530336 (2024-09-03)