Wirtschaftsdatenbank

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ausschreibung einer Wirtschaftsdatenbank zur Einbindung in die Bearbeitung von Ausfuhran-trägen sowie zur Unterstützung der Mitarbeitenden der Abteilung 7 des BAFA, um dem ge-setzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG nachzukommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-03-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-03-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wirtschaftsdatenbank
Referenznummer: Ref. Z23 Beschaffung / Ref. 211
Kurze Beschreibung:
Ausschreibung einer Wirtschaftsdatenbank zur Einbindung in die Bearbeitung von Ausfuhran-trägen sowie zur Unterstützung der Mitarbeitenden der Abteilung 7 des BAFA, um dem ge-setzlichen Auftrag zur Kontrolle der Einhaltung des LkSG nachzukommen.
Produkte/Dienstleistungen: Datenbankdienste 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 000 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Ref. Z23 Beschaffung / Ref. 211
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Frankfurter Straße 29 - 35
Postleitzahl: Eschborn
Stadt: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-05-02 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Vergabekriterien
Kriterium: siehe Anlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: 65760
Stadt: Eschborn

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-04-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-04-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-04-08 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärungen
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Anlagen: siehe Anlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Fehlende Eigenerklärungen - siehe Anlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Nationale Registrierungsnummer: DE811541332
Postanschrift: Frankfurter Straße 29-35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Christian Freyer
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de 📧
Telefon: +49 6196 9082422 📞
URL: http://www.bafa.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=603208 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-01692-22
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 228 94990 📞
Fax: +49 228 3499163 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-03-11+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 051-148158 (2024-03-11)
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