Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern,
Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Referenznummer: 2024000279
Kurze Beschreibung:
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 1936e1d1-42c3-4dc6-8816-86b3689cd3c9
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Dauer
Datum des Beginns: 2024-12-02 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Augsburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-18 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-11 23:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/suitabilitycriteria
Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich.
Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betreuung ist eine Person für die Projektleitung zu benennen. Sie fungiert als Hauptansprechpartner/-in für vertragliche Belange und führt die Erfahrungen der einzelnen Betreuungspersonen in den Berichten zusammen.
Hinreichende Kenntnisse des eingesetzten Personals im Umgang mit FinView bzw. ArcGis sowie Karla.Natur müssen vorhanden sein.
Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Für die eigentliche NFK-Betreuung sind insgesamt mindestens zwei bis maximal vier Bearbeiter bzw. Bearbeiterinnen vorzusehen, von denen eine Person auch die Projektleitung innehaben kann. Weitere Mitarbeiter für rein technische Arbeiten sind möglich.
Für die Durchführung der wissenschaftlichen Betreuung ist eine Person für die Projektleitung zu benennen. Sie fungiert als Hauptansprechpartner/-in für vertragliche Belange und führt die Erfahrungen der einzelnen Betreuungspersonen in den Berichten zusammen.
Hinreichende Kenntnisse des eingesetzten Personals im Umgang mit FinView bzw. ArcGis sowie Karla.Natur müssen vorhanden sein.
Die gesamte schriftliche und mündliche Projektkommunikation erfolgt in deutscher Sprache.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 182-560695 (2024-09-17)