Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen. Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären. Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an: 1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen? 2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftsbasierte Leitlinien für gute digitale Beteiligung im Umweltressort (DigiLeit)
Referenznummer: BASE62214/4724E01400
Kurze Beschreibung:
“Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren,...”
Kurze Beschreibung
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
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Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren,...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität:
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 2
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 3
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 4
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 5
- Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-06 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fachliche Leistungsfähigkeit: Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachliche Leistungsfähigkeit: Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin zu Fragestellungen zum Thema der 1) Digitalisierung und/oder Verwaltungstransformation und/oder zum Thema 2) Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet wurden.
Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
• Projektname/-bezeichnung und Standort
• Bearbeitungszeitraum
• Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in)
• Anzahl der eingesetzten Personen
• Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte sowie der angewandten Methoden
• Ggf. Auftraggeber/in
• Ggf. Auftragsvolumen
a. 3 Referenzen zum Nachweis einschlägiger Projekterfahrung im Bereich Digitalisierung, Change-Management und Verwaltungstransformation
b. 1 Referenz zum Nachweis von Erfahrungen im Ausrichten von kokreativen Workshopformaten
c. 1 Referenz zum Nachweis der Fähigkeiten in der Konzeptionierung von kokreativen Workshopformaten (beispielsweise Design Thinking)
Hierzu ist Formblatt "A3 Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" auszufüllen.
“Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160...”
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 183-562715 (2024-09-18)