Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei. Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen. Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären. Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an: 1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen? 2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2024-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wissenschaftsbasierte Leitlinien für gute digitale Beteiligung im Umweltressort (DigiLeit)
Referenznummer: BASE62214/4724E01400
Kurze Beschreibung:
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦 Beschreibung
Interne Kennung: BASE62214/4724E01400
Menge: 0
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Öffentlichkeitsbeteiligung, verstanden als formelle und informelle Beteiligungsprozesse, die sowohl Bürger:innen als auch weitere Stakeholder adressieren, ist für die Arbeit der Behörden des Umweltressorts von herausragender Bedeutung: Beteiligungsverfahren erweitern die Entscheidungsgrundlage der Akteure und erhöhen das Verständnis für politische Prozesse bei Bürger:innen. Sie stärken das Interesse und Engagement für Umweltpolitik in der Bevölkerung und tragen so zu einer lebendigen Demokratie bei.
Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren müssen heute von Anfang an (auch) online konzipiert werden, denn die vernetzte Gesellschaft kommuniziert und interagiert in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens digital. Digitale Öffentlichkeitsbeteiligung entspricht daher den Erwartungen der Bürger:innen. Vor diesem Hintergrund hat auch das Umweltressort in den letzten Jahren vermehrt digitale Beteiligungsangebote geschaffen.
Aktuell stellt die digitale Beteiligung im Umweltressort eine Querschnittsaufgabe dar, die jedoch meist behördenspezifisch gedacht und umgesetzt wird. Die beteiligenden Behörden des Ressorts stehen alle vor der Aufgabe, Kompetenzen, Prozesse, Strukturen und Standards digitaler Beteiligung zu etablieren und weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet beispielsweise eine bedarfsorientierte Planung zielgruppengerechter, an die jeweiligen Beteiligungsziele angepasster Beteiligungsangebote mit passender Beteiligungstiefe, die Beschaffung geeigneter Werkzeuge, die Umsetzung konkreter digitaler Beteiligungsprojekte, aber auch deren strategische Einbettung, Auswertung und Kommunikation. Hier begegnen den beteiligenden Behörden Herausforderungen, die u. a. rechtliche, prozessuale, technologische und soziale Aspekte betreffen. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, wo und wie ein ressortweiter Austausch, eine gemeinsame Koordinierung sowie die Schaffung geteilter Standards und Grundlagen hilfreich wären.
Hier beginnt die Arbeit dieses Forschungsvorhabens. Es setzt sich zum Ziel, ein ressortweites Verständnis digitaler Beteiligung zu entwickeln. Dieses Verständnis soll basierend auf einem geteilten Kenntnis- und Erfahrungsstand einzelner Behörden die Grundlage eines gemeinsam entwickelten Leitfadens sein. Dieses Ergebnis unterstützt in Zukunft die Behörden bei der Umsetzung digitaler Beteiligung. An die Zielstellung des Forschungsvorhabens schließen sich folgende zwei Forschungsfragen an:
1. Was benötigen die Behörden des Umweltressorts, um zu einem gemeinsamen Verständnis digitaler Beteiligung zu gelangen?
2. Wie müssen sich die Behörden des Umweltressorts aufstellen, um nutzer:innenzentrierte, bedarfsorientierte und zukunftsfähige Beteiligung anzubieten?
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 24 Monate Dauer
Datum des Beginns: 2025-02-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität:
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 2
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 3
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 4
- Schlüssiges/Angemessenes inhaltliches und methodisches Vorgehen bei AP 5
- Detaillierungsgrad und Nachvollziehbarkeit des Angebotes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-11-06 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 86 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2024-11-06 10:01:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2024-10-23 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs nachzufordern bzw. die betroffenen Bietenden aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterla-gen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann (bspw. bei feh-lenden wesentlichen Preisangaben). Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt würde. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Die Vergabestelle behält sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Umfang fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen und Angaben aller Art einschließlich fehlender Unterschriften unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs nachzufordern bzw. die betroffenen Bietenden aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterla-gen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Sie behält sich außerdem vor, bei Bedarf im vergaberechtlich zulässigen Umfang Aufklärungsgespräche zum Angebotsinhalt mit den Bietenden zu führen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum Ausschluss des betroffenen Angebots führen kann (bspw. bei feh-lenden wesentlichen Preisangaben). Die Berücksichtigung nachgereichter Unterlagen ist zudem ausgeschlossen, wenn dadurch die Wertungsreihenfolge beeinträchtigt würde. Die Bietenden haben daher sorgfältig darauf zu achten, dass ihre Angebote alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen enthalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Fachliche Leistungsfähigkeit: Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin zu Fragestellungen zum Thema der 1) Digitalisierung und/oder Verwaltungstransformation und/oder zum Thema 2) Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet wurden.
Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
• Projektname/-bezeichnung und Standort
• Bearbeitungszeitraum
• Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in)
• Anzahl der eingesetzten Personen
• Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte sowie der angewandten Methoden
• Ggf. Auftraggeber/in
• Ggf. Auftragsvolumen
a. 3 Referenzen zum Nachweis einschlägiger Projekterfahrung im Bereich Digitalisierung, Change-Management und Verwaltungstransformation
b. 1 Referenz zum Nachweis von Erfahrungen im Ausrichten von kokreativen Workshopformaten
c. 1 Referenz zum Nachweis der Fähigkeiten in der Konzeptionierung von kokreativen Workshopformaten (beispielsweise Design Thinking)
Hierzu ist Formblatt "A3 Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" auszufüllen.
Fachliche Leistungsfähigkeit: Es sind Nachweise über mindestens 2 umgesetzte Projekte in den letzten sieben Jahren ab Ausschreibungsbeginn einzureichen, die mit der vorliegenden Ausschreibung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Forschungsvorhaben, wenn darin zu Fragestellungen zum Thema der 1) Digitalisierung und/oder Verwaltungstransformation und/oder zum Thema 2) Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet wurden.
Als Nachweis dient eine Beschreibung des Vorhabens, die mindestens folgende Informationen umfassen muss:
• Projektname/-bezeichnung und Standort
• Bearbeitungszeitraum
• Funktion (z. B. Konsortialführer/in, Unterauftragnehmer/in)
• Anzahl der eingesetzten Personen
• Kurzbeschreibung der Auftragsinhalte sowie der angewandten Methoden
• Ggf. Auftraggeber/in
• Ggf. Auftragsvolumen
a. 3 Referenzen zum Nachweis einschlägiger Projekterfahrung im Bereich Digitalisierung, Change-Management und Verwaltungstransformation
b. 1 Referenz zum Nachweis von Erfahrungen im Ausrichten von kokreativen Workshopformaten
c. 1 Referenz zum Nachweis der Fähigkeiten in der Konzeptionierung von kokreativen Workshopformaten (beispielsweise Design Thinking)
Hierzu ist Formblatt "A3 Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens" auszufüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1 Bildung Krimineller Vereinigung
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
1 Bildung Krimineller Vereinigung
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 Bildung terroristischer Vereinigungen
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
2 Bildung terroristischer Vereinigungen
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
3 Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
4 Betrug oder Subventionsbetrug Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
4 Betrug oder Subventionsbetrug Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5 Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
5 Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
6 Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
7 Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
8 Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
7 Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
8 Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
9 Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
9 Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
10 Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
10 Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
11 Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
11 Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
12 Zahlungsunfähigkeit Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
12 Zahlungsunfähigkeit Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
13 Insolvenz Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i. V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
13 Insolvenz Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i. V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-iminternet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
14 Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
14 Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
15 Einstellung der beruflichen Tätigkeit Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
15 Einstellung der beruflichen Tätigkeit Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
16 Schwere Verfehlung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
16 Schwere Verfehlung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
17 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
17 Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
18 Interessenkonflikt Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
18 Interessenkonflikt Fakultativer Ausschlussgrund gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
19 Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
19 Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
20 Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
20 Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
21 Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
21 Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
22 EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Hierzu wird die Eigenerklärung (Formblatt A2 Erklärung nach Verordnung (EU) Nr. 833_2014) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
23 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
24 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004
/__98c.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
25 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe gemäß § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
26 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
27 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
22 EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576. Hierzu wird die Eigenerklärung (Formblatt A2 Erklärung nach Verordnung (EU) Nr. 833_2014) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen
ausgewertet.
23 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
24 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 98 c des Aufenthaltsgesetz – AufenthG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004
/__98c.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
25 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe gemäß § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
26 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB) gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
27 Rein nationale Ausschlussgründe Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG. Der Gesetzestext ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html. Hierzu wird die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Formblatt A1 Eigenerklärung nach § 42 VgV+§123,123 GWB)
gefordert. Die geforderte Unterlage wird entsprechend den Erläuterungen in den Bewerbungsbedingungen der Vergabeunterlagen ausgewertet.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Nationale Registrierungsnummer: 991-17472-18
Abteilung: Z6
Postanschrift: Wegelystraße 8
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: z6ressortforschung@base.bund.de📧
Telefon: 000📞
URL: http://www.base.bund.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=715743🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=715743🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Die Bietenden sind verpflichtet, erkannte Vergaberechtsverstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Auf § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Auftraggeberin kann erlangt werden bei:
Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach §§ 160f. GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist u.a. unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Ausschlussfrist).
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499 0📞
Fax: +49228 9499 163 📠
URL: https://bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-18+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 183-562715 (2024-09-18)