Auftragsbekanntmachung (2024-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal
Referenznummer: 2024 / ZBL / Z.24-0028
Kurze Beschreibung:
“Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zahnärztliche Versorgung der Gefangenen in der Justizvollzugseinrichtung Frankenthal”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Zahnarztpraxen und zugehörige Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Zahnarztpraxen📦
Ort der Leistung: Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024.
Der...”
Beschreibung der Optionen
Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoption:
Der zu schließende Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab dem 01.09.2024.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch einmalig um zwei weitere Jahre, es sei denn, eine der Vertragsparteien kündigt 9 Monate vor Ablauf der Mindestver-tragslaufzeit schriftlich.
Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt sechs Jahre und endet somit spätestens zum 31.08.2030.
Preisgleitklausel:
siehe hierzu Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer 3.5
Notfallversorgung:
siehe hierzu Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.14
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-07-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-07-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf bei sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU die Laufzeit einer...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf bei sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung maximal sechs Jahre betragen. Bei der Vergabe der Zahnarztdienstleistung liegt dieser Sonderfall vor.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit folgenden Deckungssummen je Schadenfall, mindestens 2fach maximiert, besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird:
- Personen- und Sachschäden mindestens jeweils 3.000.000 EUR je Schadensfall
- Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR je Schadensfall
Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Approbation gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eignung zur Berufsausübung: Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen.
Mit dem Angebot hat der Bieter für die ausführenden Personen (Anbieter und Vertreter) einen Nachweis über die Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (Nachweis in einfacher Fotokopie genügt) vorzulegen.
Kommt der Bieter für die Vertragserfüllung in Betracht, hat er vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die ausschreibende Stelle, den Nachweis in beglaubigter Fotokopie zu erbringen, dieser darf nicht älter als 6 Monate sein).
Mit dem Angebot sind darüber hinaus folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Im Rahmen der Eignungsprüfung wird anhand der in Teil A - Anbieterprofil und Teil A - Vertreterprofil zunächst...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Im Rahmen der Eignungsprüfung wird anhand der in Teil A - Anbieterprofil und Teil A - Vertreterprofil zunächst in Form einer Eigenerklärung anzugebenden beruflichen Qualifikationen (Studien- und Ausbildungsnachweise) geprüft, ob der Bieter (und sein Vertreter) über die notwendige berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den ausgeschriebenen Auftrag zur Zufriedenheit des Auftraggebers auszuführen. Dies erfolgt insbesondere anhand der Angaben zu:
- Studium der Zahnmedizin, ggfls. Facharztausbildung
- Bisheriger beruflicher Werdegang
- Durchschnittliche Gesamtanzahl der festangestellten Mitarbeiter/ -innen
- Angaben zu Schulungen und Fortbildungen
Weiterhin hat der Bieter und sein Vertreter im Rahmen der Eignungsprüfung jeweils seine Approbation gemäß des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) in der derzeit gültigen Fassung vorzulegen.
Der/die für die Auftragsausführung vorgesehene Zahnarzt/Zahnärztin muss über Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens der folgenden Niveaustufen nach dem Gemeinsamen europäische Referenzrahmen für Sprachen (GER) verfügen:
a) in Bezug auf das allgemeine Sprachniveau: Niveaustufe B2
b) in Bezug auf das Fachsprachenniveau: Niveaustufen C1
Dies ist mit dem Angebot in der Teil A - Eigenerklärungen verbindlich zuzusichern und nach Aufforderung durch die Vergabestelle nachzuweisen.
Hinweis:
Für den Fall, dass ein Bieter aus einem anderen Staat für die Vertragserfüllung in Betracht kommt, behält sich die Vergabestelle vor, entsprechende Nachweise über die vorhandenen deutschen Sprachkenntnisse in beglaubigter Fotokopie (nicht älter als 6 Monate) vor Zuschlagserteilung anzufordern. Der Bieter verpflichtet sich, die Nachweise fristgemäß auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung"...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1X6F49QT
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter...”
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1X6F49QT
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494179 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Nationale Registrierungsnummer: t:065194940
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@add.rlp.de📧
Telefon: +49 65194940📞
Fax: +49 6519494179 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 096-294277 (2024-05-15)