Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten

AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.

Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. plant die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Rahmen der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Insbesondere soll der Zugang von maschinell beatmeten und/oder tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild zur prolongierten Beatmungsentwöhnung verbessert werden. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Hierzu werden Verträge nach § 110a SGB V geschlossen. Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 110a SGB V angeboten. Auf Grund des begrenzten Zeitraums für die Interventionsmessung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist der letztmögliche Vertragsabschluss zum 01.12.2025 möglich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-04-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-04-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-04-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zulassungsverfahren zum Qualitätsvertrag gemäß § 110a SGB V zur Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten
Referenznummer: ST601_01
Kurze Beschreibung:
Die AOK Nordost. Die Gesundheitskasse. plant die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung im Rahmen der Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten. Insbesondere soll der Zugang von maschinell beatmeten und/oder tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild zur prolongierten Beatmungsentwöhnung verbessert werden. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Hierzu werden Verträge nach § 110a SGB V geschlossen. Zulassungsverfahren im Sinne des Erwägungsgrundes (4) der EU-Richtlinie (2014/24/EG) vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe. Jeder geeignete Interessent kann Vertragspartner werden. Unter Vorgabe einheitlicher Eignungsanforderungen und unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes (SGB V §§ 4 IV, 12, 70) wird allen geeigneten Leistungserbringern der Abschluss eines Vertrages nach § 110a SGB V angeboten. Auf Grund des begrenzten Zeitraums für die Interventionsmessung des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) ist der letztmögliche Vertragsabschluss zum 01.12.2025 möglich.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: ST601_01
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel von Qualitätsverträgen gemäß § 110a SGB V ist die Förderung einer qualitativ hochwertigen stationären Versorgung. Insbesondere soll erprobt werden, inwieweit sich eine weitere Verbesserung der Versorgung mit stationären Behandlungsleistungen, insbesondere durch die Vereinbarung von Anreizen sowie höherwertigen Qualitätsanforderungen erreichen lässt. Ziel des Vertrages ist die vollständige Ausschöpfung des Weaning- und/oder Dekanülierungspotentials von maschinell beatmeten bzw. tracheotomierten Patienten mit einem überwiegend pneumologischen Krankheitsbild durch die Behandlung in einem zertifizierten Weaningzentrum. Dabei soll die Nachhaltigkeit des Weaningerfolges bzw. der Dekanülierung durch eine fachärztliche sowie therapeutische Nachbetreuung gewährleistet werden. 1. Gegenstand des Vertrages sind die Regelungen gemäß § 110a SGB V für den Leistungsbereich "Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten" nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V (vgl. Beschluss der Leistungsbereiche). 2. Grundlage ist die Vereinbarung über die verbindlichen Rahmenvorgaben nach § 110a Abs. 2 SGB V für den Inhalt der Qualitätsverträge gemäß § 110a SGB V (Rahmenvereinbarung für Qualitätsverträge in der stationären Versorgung vom 16.07.2018 geändert durch 2. Änderungsvereinbarung vom 22.02.2023). Voraussetzungen zur Teilnahme: 1. Vertragspartner sind nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, die bei Vertragsabschluss und während der gesamten Vertragslaufzeit ununterbrochen über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (fortan Weaningzentrum) verfügen. 2. Teilnehmer am Qualitätsvertrag können Versicherte der Krankenkasse ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sein, die zum Zeitpunkt der Teilnahme: a) dem "prolongierten Weaning" im Rahmen einer akutstationären Behandlung unterliegen und gemäß den Regelungen der "Deutschen Kodierrichtlinien" i. d. a. F. (Abschnitt 1001s Maschinelle Beatmung) mehr als 350 Stunden maschinell beatmet wurden oder intensivpflegerisch im Rahmen der durch die Krankenkasse bereits genehmigten Folgeverordnung der außerklinischen Intensivpflege gem. § 37c SGB V (fortan AKI) stets in Verbindung mit einer maschinellen Dauerbeatmung und/oder angelegtem Tracheostoma versorgt werden b) eine ärztlich gesicherte Diagnose mindestens einer der unten aufgeführten ICD-10-Codes und folgende Indikationen bzw. Einschlusskriterien erfüllen: - Vorhandensein eines Tracheostomas (ICD-10: Z93.0) - Versorgung eines Tracheostomas (ICD-10: Z43.0) - chronische respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert (ICD-10: J96.1) - respiratorische Insuffizienz, nicht näher bezeichnet (ICD-10: J96.9) 3. Die Teilnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen für Versicherte, a) die innerhalb der letzten 12 Monate vor der Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 in einem DGP oder DGNR-zertifizierten Weaningzentrum pneumologisch bzw. neurologisch behandelt wurden bzw. bei denen in diesem Zeitraum eine Fallkonferenz gem. § 5 Abs. 1 bis 4 ohne anschließende stationäre Krankenhausaufnahme durch den Vertragspartner durchgeführt wurde oder b) bei denen aufgrund folgender Grunderkrankungen ein erfolgreiches Weaning im Rahmen einer akutstationären Behandlung in den nächsten 6 Monaten nicht zu erwarten ist: - onkologische Erkrankungen und System- sowie Organerkrankungen, ohne Aussicht auf Stabilisierung und Entwöhnung z. B. unweigerlich progrediente neurologische Grunderkrankungen, die ausnahmslos mit einem Versagen der Atemmuskulatur einhergehen, z. B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Muskeldystrophien oder - unweigerlich progrediente pneumologische Erkrankungen, bei denen der natürliche Krankheitsverlauf ohne Akutereignis zur langfristigen Abhängigkeit vom Respirator geführt hat, z. B. COPD mit Beatmungspflichtigkeit.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
Den Teilnahmeantrag inklusive der erforderlichen Formblätter sind nach Registrierung im Portal verfügbar. Der Bewerber muss einreichen: die Interessensbekundung zur Teilnahme am Verfahren, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Vordruck) sowie die Nachweise zu den angegebenen Eignungsanforderungen. Fragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich über das Vergabeportal zu kommunizieren. Etwaige mündliche Auskünfte sind unverbindlich, gleich durch wen sie erteilt werden.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-30 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-30 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen: siehe "Vergabeunterlagen"
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Handelsregisterauszug: Es ist ein Handelsregisterauszug einzureichen, der nicht älter als 2 Jahre ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Betriebshaftpflichtversicherung: Der Bewerber hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von insgesamt mindestens 3 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 300.000 EUR für Vermögensschäden inklusive Schäden durch Datenschutzverletzungen vorzulegen, oder für den Fall des Vertragsschlusses den Abschluss einer solchen Versicherung zuzusagen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Vertragspartner nach § 108 SGB V: Der Bewerber erfüllt die Versorgungsvoraussetzungen an einen Vertragspartner nach § 108 SGB V.
Zertifizierung: Der Bewerber verfügt über eine gültige Zertifizierung zum Weaningzentrum von der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) oder der Deutschen Gesellschaft für Neurorehabilitation e. V. (DGNR).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind im Qualitätsvertrag enthalten, der bei den "Vergabeunterlagen" heruntergeladen werden kann. Jeder geeignete Interessent, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der geforderten Erklärungen und Unterlagen dokumentiert, kann Vertragspartner werden. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.
Nationale Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: ST/6/0/1
E-Mail: vergabestelle@nordost.aok.de 📧
Telefon: +49 800265080-32116 📞
Fax: +49 800265080-32082 📠
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6MHFTK 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6MHFTK
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Rein vorsorglich, dass das Kartellrecht für anwendbar gehalten wird, wird außerdem hingewiesen auf: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) (...) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. (...). (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)."
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-04-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 087-264671 (2024-04-30)