Auftragsbekanntmachung (2024-11-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zustandserfassung für Landesstraßen 2025
Referenznummer: 524351
Kurze Beschreibung:
“Zustandserfassung auf Landesstraßen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 mit schnellfahrenden Messsystemen für die Teilprojekte (TP) 1 - 3”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 284 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zustandserfassung auf Landesstraßen des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 mit schnellfahrenden Messsystemen für die Teilprojekte (TP) 1 - 3”
Ort der Leistung: Landkreis Rostock🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-04-22 📅
Datum des Endes: 2025-10-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-01-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-01-07 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio € gegeben ist.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80.
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-5880📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: 13-L51010001000-80-
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: 0385-588 0📞
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
GWB § 160 Abs. 3: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vegabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens nach Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 227-711726 (2024-11-20)