Auftragsbekanntmachung (2024-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zustandserfassung und Bewertung auf Landes- und Kreisstraßen incl. Radwege in SH 2025 mit schnellfahrenden Messsystemen - ZEB L 2025
Referenznummer: ZV-M1-24-1494000-412.01
Kurze Beschreibung:
“Zustandserfassung und Bewertung auf Landes- und Kreisstraßen incl. Radwege in SH 2025 mit schnellfahrenden Messsystemen ( ZEB L 2025 )”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Straßenbau📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Projekt : ZEB Zustandserfassung und - bewertung 2025
VE : ZEB ZEB- L- 2025
LV : Z EB_ 25_1 ZEB L_2025 Teillos 1 - FB”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Schleswig-Holstein”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 6 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Projekt : ZEB Zustandserfassung und - bewertung 2025
VE : ZEB ZEB- L- 2025
LV : Z EB_ 25_2 ZEB L_2025 Teillos 2 - FB” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-18 07:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-21 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Entfällt, da keine öffentliche Verlesung stattfindet.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers / der GMSH.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Angaben bzw. Vorlage von Unterlagen zu: § 44 (1) VgV: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht bei Vergaben im Namen oder im Auftrag des Bundes:
Vorlage der Verpflichtungserklärungen gemäß § 4 VGSH für den Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben bzw. Vorlage von Unterlagen zu:
§ 45 (1) Nr. 2 VgV: Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 2.500.000,00 €.
Der geforderte Mindestjahresumsatz...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben bzw. Vorlage von Unterlagen zu:
§ 45 (1) Nr. 2 VgV: Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt: 2.500.000,00 €.
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich beträgt: 2.500.000,00 €.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben bzw. Vorlage vun Unterlagen zu: ...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben bzw. Vorlage vun Unterlagen zu: § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der techn. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV: Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Qualitässicherung des Unternehmens
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Erklärung, aus der die durchschn. jährl. Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre des Unternehmens ersichtlich ist
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und techn. Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt wird
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Nationale Registrierungsnummer: t:04319884542
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.e-vergabe-sh.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Flensburg
Nationale Registrierungsnummer: t:0461903090
Postanschrift: Schleswiger Straße 55
Postleitzahl: 24941
Postort: Flensburg
Region: Flensburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle-fl@lbv-sh.landsh.de📧
Telefon: +49461-90309-0📞
URL: https://www.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2024/S 182-560251 (2024-09-17)