Auftragsbekanntmachung (2024-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - CEB - Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer
Reference number: 1200-0452-2024/000234
Kurze Beschreibung:
“Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“LKW mit 15 t zulässigen Gesamtgewicht und zwei Achsen und einem Abrollkipper aufgebaut, mit Winterdienst vorbereitet und dazu das passende...”
Beschreibung der Beschaffung
LKW mit 15 t zulässigen Gesamtgewicht und zwei Achsen und einem Abrollkipper aufgebaut, mit Winterdienst vorbereitet und dazu das passende Winterdienststreugerät auf Abrollmuldenrahmen und mit Schneepflug und ein Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung
der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung
nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht
berücksichtigt.
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
02.03.2024
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle📦
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der technischen Vorgaben und Funktion (z.B. Erfüllung des Lastenheftes, Bedienbarkeit, Ergonomie und Fahrverhalten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konformität und Kompatibilität mit dem bestehenden Fuhrpark des CEB hin-sichtlich bestehender Vorräte an spezifischen Ersatzteilen, Sonderwerkzeu-gen und Prüfgeräten sowie Ausbildungsstand bzw. Ausbildungsbedarf des vorhandenen Fachpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienstsystem, schnelle Hilfe vor Ort, räumliche Nähe der Vertrags-werkstatt für Fahrgestell oder Aufbau, Schulungsprogramm für Kunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilwesen, Ersatzteilpreise und -versorgung sowie deren längerfristige Sicherstellung für mindestens 15 Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): verbindliche Liefer- und Ausführungsfrist
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18d7890ce1f-10ffc8a77f24703e”
“Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das
Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber
durch:
Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb
Bamberger...”
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das
Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber
durch:
Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb
Bamberger Straße 2-6
96450 Coburg
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Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/ abt3Sg2101.htm 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49981531277📞
Fax: +49981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/ abt3Sg2101.htm 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 028-081566 (2024-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-03) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit...”
Zusätzliche Informationen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte
der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im
Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung
der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung
nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht
berücksichtigt.
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
02.03.2024
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck und Bus Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811125407
Postanschrift: Madridstrasse 15
Postleitzahl: 97424
Postort: Schweinfurt
Region: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: armin.menninger@man.eu📧
Telefon: +49 1603376414📞
Fax: +49 9312001990 📠
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harald Drutzel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE128669819
Postanschrift: Im Wang 15
Postleitzahl: 87634
Postort: Obergünzburg
Region: Ostallgäu🏙️
E-Mail: info@drutzel.de📧
Telefon: +49 8372923990📞
Fax: +49 83729239929 📠
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postfach 606
91522 Ansbach
Deutschland
Telefon: +49 98153-1277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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Quelle: OJS 2024/S 088-267951 (2024-05-03)