ZV - CEB - Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer

Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb

Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-02-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-02-06 Auftragsbekanntmachung
2024-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-02-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - CEB - Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer
Referenznummer: 1200-0452-2024/000234
Kurze Beschreibung:
Abrollmuldenkipper mit Winterdienstausrüstung, Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: LKW-Fahrgestell mit Abrollmuldenkipper und Asphaltthermoabrollbehälter, Abrollcontainer
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
LKW mit 15 t zulässigen Gesamtgewicht und zwei Achsen und einem Abrollkipper aufgebaut, mit Winterdienst vorbereitet und dazu das passende Winterdienststreugerät auf Abrollmuldenrahmen und mit Schneepflug und ein Asphalt-Thermoabrollbehälter und Abrollcontainer.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 02.03.2024
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrgestelle 📦
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der technischen Vorgaben und Funktion (z.B. Erfüllung des Lastenheftes, Bedienbarkeit, Ergonomie und Fahrverhalten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konformität und Kompatibilität mit dem bestehenden Fuhrpark des CEB hin-sichtlich bestehender Vorräte an spezifischen Ersatzteilen, Sonderwerkzeu-gen und Prüfgeräten sowie Ausbildungsstand bzw. Ausbildungsbedarf des vorhandenen Fachpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienstsystem, schnelle Hilfe vor Ort, räumliche Nähe der Vertrags-werkstatt für Fahrgestell oder Aufbau, Schulungsprogramm für Kunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilwesen, Ersatzteilpreise und -versorgung sowie deren längerfristige Sicherstellung für mindestens 15 Jahre
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): verbindliche Liefer- und Ausführungsfrist
Preis
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Winterdienststreugerät, Schneepflug
Postleitzahl: Coburg
Stadt: 96450
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-03-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-03-12 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-03-12 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund: Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb
Nationale Registrierungsnummer: DE239179715
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Herr Stefan Schreiner
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18d7890ce1f-10ffc8a77f24703e 🌏
Teilnahme-URL: https://tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber durch: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb Bamberger Straße 2-6 96450 Coburg
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/ abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91522 Ansbach Deutschland Telefon: +49 98153-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 028-081566 (2024-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-05-03)
Objekt
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 02.03.2024
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
umweltbezogene Kriterien in der Leistungsbeschreibung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Klimaschutz

Auftragsvergabe

1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-04-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck und Bus Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811125407
Postanschrift: Madridstrasse 15
Postleitzahl: 97424
Postort: Schweinfurt
Region: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: armin.menninger@man.eu 📧
Telefon: +49 1603376414 📞
Fax: +49 9312001990 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Österreich 🇦🇹
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Harald Drutzel GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE128669819
Postanschrift: Im Wang 15
Postleitzahl: 87634
Postort: Obergünzburg
Region: Ostallgäu 🏙️
E-Mail: info@drutzel.de 📧
Telefon: +49 8372923990 📞
Fax: +49 83729239929 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 81566-2024

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91522 Ansbach Deutschland Telefon: +49 98153-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 088-267951 (2024-05-03)