ZV - CEB - Außenanlagen Güterbahnhof Coburg - Straßen-, Tief- und Landschaftsbau (ohne Vegetationsarbeiten)

Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb

Straßen-, Tief- und Landschaftsbau (ohne Vegetationsarbeiten)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-06-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-05-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-05-14 Auftragsbekanntmachung
2024-06-10 Auftragsbekanntmachung
2024-09-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - CEB - Außenanlagen Güterbahnhof Coburg - Straßen-, Tief- und Landschaftsbau (ohne Vegetationsarbeiten)
Referenznummer: 1200-0452-2024/000665
Kurze Beschreibung: Straßen-, Tief- und Landschaftsbau (ohne Vegetationsarbeiten)
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Tief- und Straßenbau inkl. Einbau vom Anschlussleitungen Großflächiger Einbau von Natursteinpflaster in gebundener und ungebundener Bauweise Landschaftsbauarbeiten inkl. Eingriff in Itz-Böschung Theaterbetrieb im Globe wird während der Bauzeit (Sommerpause: August - September) weitergeführt. Erreichbarkeit kann in Abstimmung mit dem Landestheater Coburg eingeschränkt, jedoch nicht unterbrochen, werden. Leitungsbau ca. 71 m Regenwasserkanal DN 200 herstellen ca. 60 m Schmutzwasserkanal DN 150 herstellen 7 Fertigteilschächte setzen ca. 845 m Leitungsgraben Straßenbeleuchtung ca. 32 Straßenabläufe inkl. Anschlussleitungen und Anschluss an Hauptsammler herstellen Unterbau ca. 3.100 m3 Frostschutzschicht (BK 0,3 / BK 1,0 / BK 1,8) herstellen ca. 4.640 m2 Asphalttragschicht WDA herstellen ca. 2.800 m2 Asphalttragschicht herstellen Deckschichten ca. 2.300 m2 Asphaltdeckschicht herstellen Mauerbau Ca. 75 lfm Trockenmauer aus bestehenden Granitpflastersteinen Betonfertigteile als Sonderanferigung 35 lfm gebogene Wandscheibe aus Einzelteilen, Höhe 200cm 11 lfm gebogene Wandscheibe mit aufsteigender Oberkante 155-200cm Eckteile und Sonderhöhen als Sonderanfertigungen 51 lfm Radien-Blockstufen als Sonderanfertigungen 8 gerade Blockstufen 63 Sitzbetonfertigteile als Sonderanfertigung Ca. 45 L-Steine Höhe 80cm - 105 cm, Länge 100cm Entwässerung Ca. 25 lfm Fassadenrinnen aus Faserbeton mit Edelstahl-Gitterrostabdeckung 2 Rinnen vor der Eingangstür als Sonderanfertigung Ca. 55 lfm Fassadenrinne aus verzinktem Stahl inkl. Abdeckung Ca. 55 lfm Rinnen schwerlastbefahrbar Klasse E inkl. Abdeckung 10 Stk Straßenabläufe Belagsflächen Ca. 1.565 lfm Bordsteine aus Granit ca. 330 lfm Entwässerungsrinne Naturstein Granit Ca. 185 lfm Traufstreifen aus Rollkies mit Granit-Bordstein als Einfassung Ca. 450 lfm Stahlkante als Einfassung Ca. 135 lfm Plattenzeiler aus Epprechtsteiner Granit Stärke 30cm Ca. 65 lfm Plattenzeiler aus Epprechtsteiner Granit Stärke 12cm Ca. 100 lfm Plattenzeiler aus Epprechtsteiner Granit Stärke 8cm Ca. 1.780 m² Natursteinpflaster aus 12cm starkem Epprechtsteiner Granit herstellen gemäß vorgegebenem Verlegemuster: ungerichteter Verband Ca. 2.420 m² Natursteinpflaster aus 12cm starkem Epprechtsteiner Granit herstellen gemäß vorgegebenem Verlegemuster: in Reihen Ca. 115 m² Natursteinpflaster aus 8cm starkem Epprechtsteiner Granit herstellen gemäß vorgegebenem Verlegemuster: in Reihen Ca. 40 Stk Trittplatten 120x50x8cm Ca. 75 lfm taktiles Leitsystem aus Naturstein Ca. 170 m² Betonplatten-Belag Ca. 22 m² Holzdeck Ausstattung 47 Sitzauflagen aus Holz, 14 davon mit Lehne 2 Mülleinhausungen 2 Überpflasterbare Unterflurbaumroste mit Anfahrschutz 36 m Handlauf aus Edelstahl-Rundrohre 6 Absperrpoller
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 02.06.2024
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Straßenbauarbeiten 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2024-09-13 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): frühster Baubeginn / Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-12 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-06-12 09:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Coburg - Beschaffungsamt Steingasse 18 96450 Coburg Deutschland
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb
Nationale Registrierungsnummer: DE239179715
Postanschrift: Bamberger Straße 2 - 6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
URL: https://www.coburg.de/Vergabeseite 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18f722f36ce-51d105a8d2186a76 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber durch: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb Bamberger Str. 2-6 96450 Coburg
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Telefon: +49 98153-1277 📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91522 Ansbach Deutschland Telefon: +49 98153-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-14+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 095-288275 (2024-05-14)
Auftragsbekanntmachung (2024-06-10)
Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-06-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-06-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2024-06-17 09:00:00 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Postanschrift: Steingasse 18

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-10+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: ORG-7001
Andere zusätzliche Informationen
Neue Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 26d50d2d-1392-4fff-ba21-64cdc74e36b9-01
Quelle: OJS 2024/S 112-343480 (2024-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 4035934.03 EUR 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 02.06.2024
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Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4035934.03 EUR 💰
Leiter der anbietenden Partei
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STL Sonneberg GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 244389401
Postanschrift: Ernst-Moritz-Arndt-Str. 20
Postleitzahl: 96515
Postort: Sonneberg
Region: Sonneberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@stl-son.de 📧
Telefon: +49 367573010 📞
Fax: +49 3675730199 📠
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 343480-2024

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber durch: Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb Bamberger Str. 2-6 96450 Coburg Stadt Coburg Steingasse 18 96450 Coburg SÜC GmbH Bamberger Straße 2 - 6 96450 Coburg
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Deutschland Telefon: +49 98153-1277 E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de Fax: +49 98153-1837 Internet-Adresse:http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 180-552681 (2024-09-13)