ZV - CEB - Lkw mit Ladekran und Dreiseitenkipper (NEU)

Coburg Entsorgungs- und Baubetrieb CEB

Lieferung eines LKW mit Ladekran und Dreiseitenkipper

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-10-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - CEB - Lkw mit Ladekran und Dreiseitenkipper (NEU)
Referenznummer: 1200-0452-2024/001291
Kurze Beschreibung: Lieferung eines LKW mit Ladekran und Dreiseitenkipper
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kranwagen und Muldenkipper 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Fahrgestell mit Dreiseitenkipper
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung: Beschaffung und Lieferung eines Lkw mit Ladekran Dreiseitenkipper
Zusätzliche Informationen:
#Besonders geeignet für:selbst# Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 07.10.2024
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Sämtliche im Produkt verwendeten Materialien sollten in Herstellung und Gebrauch schadstoffarm, umweltgerecht, nachhaltig und recyclebar sein.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Postanschrift: Bamberger Str. 2-6
Postleitzahl: 96450
Stadt: Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Endes: 2025-08-29 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der technischen Vorgaben und Funktion
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konformität und Kompatibilität mit dem bestehenden Fuhrpark
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienstsystem, schnelle Hilfe vor Ort, räumliche Nähe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilwesen, Ersatzpreise und -versorgung sowie deren läng.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): verbindliche Liefer- und Ausführungsfrist
Preis
Preis (Gewichtung): 35.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Ladekran
Beschreibung der Beschaffung: Aufbau siehe Leistungsbeschreibung
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Beschreibung
Postanschrift: Bamberger Str 2-6

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-10-17 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-10-17 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2024-10-17 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Eignung jedes anderen Unternehmens vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote, dass das Angebot in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise, für jedes andere Unternehmen, innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist, vorzulegen. Das Formblatt liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden: http://www.bayerisches-innenministerium.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/lieferunddienstleistungsauftraege/index.php Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden. Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß. Werden vom Bieter/von der Bietergemeinschaft oder vom Nachunternehmer Nachweise/Unterlagen gefordert, dürfen die geforderten Nachweise/Unterlagen nicht länger als 6 Monaten vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote ausgestellt worden sein. Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein. Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt. Weiterhin behält sich die zentrale Beschaffungsstelle vor, folgende Unterlagen nachzufordern (auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen): Unterlagen zur Eignungsleihe (Nutzung Kapazitäten anderer Unternehmer), Unterlagen zur Eignungsprüfung der Nachunternehmer/Unterauftragnehmer, Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bieters, Unterlagen zur Preisprüfung und Aufklärung des Angebotsinhalts in Schriftform.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage der geforderten Nachweise der Eignung siehe III.1.1. Weiterhin werden gefordert: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Grundsätzliche Regelungen zur Vorlage des geforderten Nachweises der Eignung siehe III.1.1. Weiterhin werden gefordert: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestangabe sind 5 Referenzprojekte. Für den Fall, dass entgegen der Forderung mehr als 5 Referenzprojekte benannt werden sollten, werden nur die ersten 5 in der Reihenfolge der Bewerbung genannten Referenzen gewertet. Weiterhin sind Ausführungszeiträume (bei vergleichbarer Auftragssumme) länger als die in dieser Bekanntmachung unter II.2.7. aufgeführten Zeiträume (in Wochen) nicht mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikation, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitäten in seinem Angebot, Teilnahmeantrag oder seiner Interessensbestätigung benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Der Bieter hat ein Unternehmen, das eine einschlägige Eignungsanforderung nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 123 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 5 VOB/A) vorliegen, zu ersetzen. Der Bieter hat auch ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe (gemäß § 124 GWB oder gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegen, zu ersetzt.
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Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß §§ 123 und 124 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Coburg Entsorgungs- und Baubetrieb CEB
Nationale Registrierungsnummer: DE239179715
Postanschrift: Bamberger Straße 2-6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: beschaffungsamt@coburg.de 📧
Telefon: +49 9561893155 📞
Fax: +49 95618963155 📠
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-191ebb4b899-5d2ad1772ac7f0b3 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggeber durch: Coburger Entsorgung- und Baubetrieb Bamberger Str. 2-6 96450 Coburg
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0049981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 182-560135 (2024-09-16)