ZV - Neustadt bei Coburg - Objektplanung Gebäude für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage

Stadt Neustadt bei Coburg

Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-07-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2024-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Neustadt bei Coburg - Objektplanung Gebäude für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage
Referenznummer: 1200-0452-2024/001020
Kurze Beschreibung: Objektplanung Gebäude (LPH 3-9 HOAI)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 61567.58 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021 Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (89 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI) Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI) Honorarzone III Anrechenbare Kosten: 462.150,00 EUR (netto) Terminplanung: Bauliche Ausführung der Altlastensanierung: ab August 2024 Baubeginn für die Sanierung und Ertüchtigung der Freisportanlage: Frühjahr 2025 Fertigstellung der Baumaßnahme (Fixtermin nach Vorgabe der Förderstelle): 31.12.2025 Die Stadt Neustadt bei Coburg beabsichtigt die Freisportanlage an der Wildenheider Straße einschließlich des vorhandenen Sportfunktionsgebäudes grundlegend zu sanieren und zu modernisieren. Dabei gelten die folgenden Inhalte als Schwerpunkte für die weitere Bearbeitung: - Sanierung und Ertüchtigung der für die gesamte Region wesentlichen "Wettkampfanlage Typ B", einschließlich zugehöriger Nebenbereiche; - Sanierung des Tennenplatzes und Ertüchtigung zum Kunstrasenspielfeld; - Das vorhandene Betriebsgebäude ist unter Abwägung baulicher, funktionaler und energetischer Aspekte instand zu setzen, zu ertüchtigen oder ggf. auch zu erneuern. Insbesondere ist zu prüfen, ob eine Sanierung mit evtl. erforderlichen Umbaumaßnahmen angeraten ist, oder ob ein Neubau in der Gesamtsicht möglich und gesamtwirtschaftlich sinnvoller ist. - Was die Lager- und Geräteräume angeht, wird seitens des Betreibers Erweiterungsbedarf gesehen, der beispielsweise in Form einer zusätzlichen 3-fach-Garage abgedeckt werden könnte. - Prüfung der vorhandenen technischen Anlagen (Bewässerungsanlage, Flutlichtanlage etc.) und deren Sanierung, Ertüchtigung oder Erneuerung; - Die Belange der Barrierefreiheit und Inklusion sowohl im Außenbereich als auch in den Innenräumen sind soweit möglich und erforderlich zu berücksichtigen und im Gesamtprojekt darzustellen; - Beitrag zu den Umwelt- und Klimaschutzzielen des Bundes durch Reduzierung des Energieverbrauchs und, soweit erforderlich und sinnvoll möglich, Nutzung von erneuerbaren Energien; Ziel der nachfolgend beschriebenen Planungsleistung ist es, den Neubau bzw. die Sanierung der gesamten Sportanlage durchzuführen, die in der Kostenschätzung benannten Investitionskosten nicht zu überschreitet, jedoch aber die Förderschwerpunkte bzw. -ziele zu erfüllen. Dazu gilt es gemeinsam mit dem Auftraggeber und in Abstimmung mit den beteiligten Fachplanern, der vorliegenden Vorplanung sowie ggf. mit dem Fördermittelgeber und landessportlichen Fachverbänden, verschiedenen Aspekte der Planung intensiver als bei der Vorplanung bzw. bereits frühzeitig im Detail zu klären und technische Alternativen gegeneinander abzuwägen. Priorität bei der Maßnahme hat die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit (inkl. Laufbahnzeugnis) der Wettkampfanlage Typ B. Die Planung der mit dem Objekt verbundenen technischen Ausrüstung (sowohl im Bereich des Hochbaus als auch der Freianlagen) und sonstigen Fachplanung wie etwa der Bauphysik, Tragwerksplanung sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen Leistung und werden vom Auftraggeber separat beauftragt.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Postleitzahl: 96465
Stadt: Neusadt bei Coburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis 🏙️
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Aufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Kostenkriterium (Name): Honorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kostenkriterium (Gewichtung): 25.00
Kostenkriterium (Name): Honorar für Besondere Leistungen und Stundensätze
Kostenkriterium (Gewichtung): 5.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-08-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-08-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote sind weder Bieter noch Bevollmächtigte zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2024-08-05 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote sind weder Bieter noch Bevollmächtigte zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister hat den aktuellen Stand wiederzugeben und soll zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nicht älter als 12 Monate sein. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung: - keine -
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bieter zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 0,5 Mio. EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen. Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bieter oder ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 125.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2014). Es erfolgt eine Beschränkung auf Projekte, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (mindestens die letzte beauftragte Leistungsphase) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2014 - Ablauf Angebotsfrist) abgeschlossen wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz mit mindestens den LPH 1-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 1-4 HOAI + Referenz B: LPH 5-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bieter verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und / oder Mitglieder der Bietergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Eine technische Fachkraft oder technische Stelle (Vollzeitäquivalente ohne Büroinhaber) im zu vergebenden Leistungsbild Angabe der Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (insb. Hard- und Software). Mindestanforderung: Computer Aided Design, AVA-Software
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Neustadt bei Coburg
Nationale Registrierungsnummer: t:09568810
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Postleitzahl: 96465
Postort: Neusadt bei Coburg
Region: Coburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@neustadt-bei-coburg.de 📧
Telefon: +49 9568810 📞
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19078a46fff-397046f15b26c41 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Stadt Neustadt b. Coburg Referat 4 - Hochbauabteilung Georg-Langbein-Straße 1 96465 Neustadt b. Coburg Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Die Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: t:0981531277
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/ 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 130-401555 (2024-07-03)