Auftragsbekanntmachung (2024-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Verein Sonderpädagogik - Energielieferung für private Förderzentren - Erdgaslieferung
Referenznummer: 1200-0452-2024/001175
Kurze Beschreibung:
“Erdgaslieferung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verein für Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas für die beiden privaten Förderzentren...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verein für Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. schreibt die Lieferung von Erdgas für die beiden privaten Förderzentren Heinrich-Schaumberger-Schule, Judenberg 44, 96450 Coburg und Glockenbergschule, Glockenberg 1, 96465 Neustadt bei Coburg sowie Glockenbergschule - ehemaliges Pfarrhaus, Marktplatz 12a, 96465 Neustadt bei Coburg Lieferbegin ab 01.01.2025 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr in einem offenen Verfahren europaweit aus.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024”
Ort der Leistung: Coburg, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“zweimalige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-09-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2024-09-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1915575d0bb-32d3011a624ebd25”
“Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger...”
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2024/S 162-500561 (2024-08-19)
Auftragsbekanntmachung (2024-08-27) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 1: 500.530 kWh je Lieferjahr,...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 1: 500.530 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 2.002.120 kWh
Höchstmenge Los 1: 3.003.180 kWh (für 4 Jahre)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders geeignet für:selbst#
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 2: 214.416 kWh je Lieferjahr,...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders geeignet für:selbst#
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 2: 214.416 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 857.664 kWh
Höchstmenge Los 2: 1.286.496 kWh (für 4 Jahre)
Verfahren
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Die Rahmenvereinbarung beginnt ab 01.01.2025 für einen Lieferzeitraum von 2 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um ein Jahr.”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Coburg
Postanschrift: Steingasse 18
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Zusätzliche Information bei beiden Losen ergänzt (Schätzmenge/ Höchstmenge)”
Quelle: OJS 2024/S 167-516262 (2024-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-12-04) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 1: 500.530 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 2.002.120...”
Zusätzliche Informationen
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 1: 500.530 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 2.002.120 kWh
Höchstmenge Los 1: 3.003.180 kWh (für 4 Jahre)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 2: 214.416 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 857.664...”
Zusätzliche Informationen
Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 09.09.2024
Schätzmenge Los 2: 214.416 kWh je Lieferjahr, für 4 Jahre: 857.664 kWh
Höchstmenge Los 2: 1.286.496 kWh (für 4 Jahre)
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SÜC Energie und H2O GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 197190842
Postanschrift: Bamberger Str. 2-6
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Region: Coburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb-kam@suec.de📧
Telefon: +49 9561749-1501📞
Fax: +49 9561749-1906 📠
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: t: 0981531277
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2024/S 238-748657 (2024-12-04)