Zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teningen „Brückenschlag“

Gemeinde Teningen

Gegenstand des Wettbewerbes ist die gestalterische und konzeptionelle Überplanung der bisher gewerblichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes. Zudem soll ein „Brückenschlag“ zwischen den Ortsteilen Köndringen und Teningen entstehen und das Gebiet zentrale Versorgungsfunktionen (Nahversorgung Dienstleistungs- und Freizeitangebote) übernehmen. Gleichzeitig soll ein lebenswertes und sozial ausgewogenes Baugebiet mit einer flexiblen Grundstruktur und Dichte entwickelt werden. Erwünscht ist eine nachhaltige, klimagerechte und energieeffiziente Quartiers- und Städtebauplanung. Um eine große Planungsvielfalt und hohe Entwurfsqualität zu erhalten, hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Teningen für die Durchführung eines offenen zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs entschieden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2024-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2024-09-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2024-09-24 Auftragsbekanntmachung
2025-11-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2024-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zweiphasiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb Teningen „Brückenschlag“
Referenznummer: 2011
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die gestalterische und konzeptionelle Überplanung der bisher gewerblichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes. Zudem soll ein „Brückenschlag“ zwischen den Ortsteilen Köndringen und Teningen entstehen und das Gebiet zentrale Versorgungsfunktionen (Nahversorgung Dienstleistungs- und Freizeitangebote) übernehmen. Gleichzeitig soll ein lebenswertes und sozial ausgewogenes Baugebiet mit einer flexiblen Grundstruktur und Dichte entwickelt werden. Erwünscht ist eine nachhaltige, klimagerechte und energieeffiziente Quartiers- und Städtebauplanung. Um eine große Planungsvielfalt und hohe Entwurfsqualität zu erhalten, hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Teningen für die Durchführung eines offenen zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs entschieden.
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Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2011
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Teningen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emmendingen 🏙️
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 8
Maximale Anzahl: 10
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): - Städtebauliche und gestalterische Qualität sowie Angemessenheit des Bebauungskonzepts - Maßstäblichkeit der Bebauung, Gliederung und Orientierung - Einbindung und Vernetzung mit der Umgebung; Umgang mit dem Siedlungsrändern - Qualität des freiräumlichen Konzeptes und des öffentlichen Raums - Mischung von Bau- und Wohnformen, Dichte, innovative Wohnformen - Verkehrliche Erschließung und Stellplatzkonzept, Innovation des Mobilitätskonzeptes - Ökologie, Energie und Nachhaltigkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2024-11-29 16:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Die freistgerechte Abgaber der Unterlagen ist erforderlich.
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Mitglieder der Jury:
Fachpreisrichter: - Gregor Bäumle, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt - Thorsten Erl, Architekt und Stadtplaner, Heidelberg/Siegen - Fred Gresens, Architekt, Hohberg - Mathias Hähnig, Architekt und Stadtplaner, Tübingen - Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen - Dr. Annette Rudolph-Cleff, Architektin und Stadtplanerin, Mannheim
Sachpreisrichter: - Bürgermeister Heinz-Rudolf Hagenacker - Britta Endres, Gemeinderätin SPD - Michael Kefer, Gemeinderat UB/ÖDP - Reinhold Kopfmann, Gemeinderat FWV - Dr. Peter Schalk, Gemeinderat CDU
Stellvertretende Fachpreisrichter: - Uwe Bellm, Architekt, Heidelberg - Almut Henne, Landschaftsarchitektin, Freiburg
Stellvertretende Sachpreisrichter: - Christian Bader, Gemeinderat CDU - Herbert Luckmann, Gemeinderat SPD - Annika Roser, Gemeinderätin UB/ÖDP - Martina Sexauer, Gemeinderätin FDP - Ralf Schmidt, Gemeinderat FWV
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 1
Zusätzliche Informationen:
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 60.000 € (netto) zur Verfügung. Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise sowie die Aufteilung des Gesamtbetrags ändern.
Platzierung des Preisempfängers in der Rangliste: 2
3
4

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Architekt/-in oder - Stadtplaner/-in oder - Landschaftsarchitekt/-in sind teilnahmeberechtigt in Bewerbergemeinschaften mit Vertretern der Fachrichtung Architekt/-in oder Stadtplaner/-in: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung - Architekt/-in oder - Stadtplaner/-in - Landschaftsarchitekt/-in sind teilnahmeberechtigt in Bewerbergemeinschaften mit Vertretern der Fachrichtung Architekt/-in oder Stadtplaner/-in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsricht- linie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Kopie des Mitgliedsausweises einer Kammer oder der Eintragungsurkunde als Architekt/-in, Stadtplaner/-in oder Landschaftsarchitekt/-in etc. Dokument ist hochzuladen)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung: online über Website der Verfahrensbetreuung
Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros: Bestätigung über die Führung eines eigenen Büros als Stadtplaner/in, Architekt/in und / oder Landschaftsarchitekt/in , alt. der Gründung eines eigenen Büros im Falle einer Beauftragung (Angaben online über Bewerbererklärung)
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Verknüpfung mit anderen Unternehmen: Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Angaben online über Bewerbererklä- rung)
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaf- ten können zum Ausschluss der Beteiligten führen. Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Gemeinde Teningen
Nationale Registrierungsnummer: Tel. 07641 5806 0
Postleitzahl: 79331
Postort: Teningen
Region: Emmendingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de 📧
Telefon: 000 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Name: Allgemeine Rückfragen zum Wettbewerbsverfahren bitte ausschließlich schriftlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse wettbewerb@architekturbuero-thiele.de senden. Die Anfragen werden schriftlich beantwortet.
Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721 926-8730 📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-09-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 187-575320 (2024-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: WB_Brückenschlag Teningen_Ergebnis Vergabe
Kurze Beschreibung:
Vergabeverfahren des zweiphasiger städtebaulichen Realisierungswettbewerbs Teningen "Brückenschlag"
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 218 108 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 218 108 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 122 110 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die gestalterische und konzeptionelle Überplanung der bisher gewerblichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen für die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebietes. Zudem soll ein "Brückenschlag" zwischen den Ortsteilen Köndringen und Teningen entstehen und das Gebiet zentrale Versorgungsfunktionen (Nahversorgung Dienstleistungs- und Freizeitangebote) übernehmen. Gleichzeitig soll ein lebenswertes und sozial ausgewogenes Baugebiet mit einer flexiblen Grundstruktur und Dichte entwickelt werden. Erwünscht ist eine nachhaltige, klimagerechte und energieeffiziente Quartiers- und Städtebauplanung. Um eine große Planungsvielfalt und hohe Entwurfsqualität zu erhalten, hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Teningen für die Durchführung eines offenen zweiphasigen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs entschieden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung 📦
Postleitzahl: 79331
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wettbewerbsergebnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungsstrategie / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Preis
Preis (Gewichtung): 10.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Im Ergebnis der Wettbewerbsbekanntmachung am 24.09.2024 wurden in der 1. Phase des offenen Wettbewerbs bis zum 29.11.2024 insgesamt 34 Arbeiten eingereicht. Aus den Teilnehmern der 1. Phase wurden 9 Teilnehmer im Rahmen einer ersten Preisgerichtssitzung am 13.02.2025 für die zweite Bearbeitungsphase benannt. Die Beurteilung der Arbeiten in Phase 2 erfolgte im Rahmen einer zweiten Preisgerichtsitzung am 22.07.2025 mit Vertretern der Gemeinde Teningen inkl. Vertretern des Gemeinderats und externen Fachleuten (Fachpreisrichter): 1. Preis: Thomas Schüler Architekten Stadtplaner, Düsseldorf Faktorgrün bdla, Freiburg 2. Preis: NUWELA Büro für Städtebau und Landschaftsarchitektur, München 3. Preis: Planschmiede Hansert + Partner mbb, Ortenberg
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 01
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-11 📅
Titel: Städtebaulicher Entwurf, Freiräumlicher Entwurf, Bebauungsplan Teningen "Brückenschlag"
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 218 108 💰
Niedrigstes Angebot: 122 110 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 218 108 EUR 💰
Kennung des Angebots: 01
Leiter der anbietenden Partei
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert ohne MwSt., der voraussichtlich an Dritte weitervergeben wird: 69 804 EUR 💰
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Thomas Schüler Architekten Stadtplaner
Nationale Registrierungsnummer: 0211-9233900
Postleitzahl: 40233
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.schueler-architekten.de 🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Name: faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB
Nationale Registrierungsnummer: 0761 707 647-0
Postleitzahl: 79100
Postort: Freiburg im Breisgau
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
URL: https://faktorgruen.de/ 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
E-Mail: info@teningen.de 📧
Telefon: 07641 5806 0 📞
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 575320-2024

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3WMD8D#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721926-8730 📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 222-765032 (2025-11-17)