Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=288089
Kriterium lautet Korrekt: Eignung zur Berufsausübung Die Eignung ist durch
Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem.
Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot
nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl,
sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6
Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des
Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem
Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und
beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich
sind. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 6e EU
VOB/A ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den
Eigenerklärungen gem. § 16a EU VOB/A binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind: -
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen - Referenzbescheinigung für 3 Referenzen - Die Zahl der in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Eintragung in das
Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes - Angabe zu Insolvenzverfahren
und Liquidation. - Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer -
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der
Industrie- und Handelskammer. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. -
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Für Bietergemeinschaften gilt § 13 EU Abs. 5 VOB/A: Bietergemeinschaften haben im
Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter
für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dieser ist der
Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens =
rechtswirksame Auftragsvergabe. Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren
und Teilwiederholung von Verfahrensschritten. Davon unberührt ist die Befugnis zur
Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer. Die Forderung nach
einer bestimmten Rechtsform gem. §6 EU Abs. 3 Nr. 2 VOB/A bleibt für den Auftragsfall
vorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu
unterschreiben. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als
einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in
potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben. Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft
kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§ 132 und 133 GWB). Hinweis: Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem
sie niedergelassen sind, nachweise oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung
nachweisen (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). Anwendung dieses Kriteriums: verwendet.