Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Im Zuge des ABK strebt die Stadt Bergisch Gladbach eine möglichst umfassende Umsetzung verschiedener Maßnahmen an. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach betreibt im nördlichen Stadtteil Schildgen, an der Schlebuscher Straße, das Schmutzwasserpumpwerk Hummelsheim. Das Pumpwerk liegt in einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Aufgabe des Pumpwerkes ist es, die über den Freispiegelkanal DN 300 zufließenden Abwassermengen kontinuierlich anzuheben und über eine Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) in den Übergabeschacht Nittumer Weg zu fördern. Das Schmutzwasser wird anschließend über das nachfolgende Kanalnetz der Abwasserreinigung zugeleitet. Das Pumpwerk Hummelsheim (Teilprojekt 01.01.427) entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll neu aufgebaut werden. Die Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) soll aufgrund des Alters und unzureichender Strömungsgeschwindigkeiten ebenfalls erneuert werden. Für beide Maßnahmen liegen bereits die Ergebnisse aus den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Zu lokal durchzuführenden Grundwasserabsenkungen liegen noch keine dezidierten Planungsergebnisse vor; die Leistungsphasen 1 bis 3 sind in diesem Punkt vom AN zu vervollständigen. Die bisherigen Planungsergebnisse zu den Maßnahmen 01.01.427 (PW Hummelsheim, Stand 07/2020) und 01.01.428 (Druckrohleitung, Stand 06/2021) werden dem AN für seine Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 01.01.427/428 PW Hummelsheim IngVergabe
Reference number: 8-30_25_7-68_26
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Bergisch Gladbach strebt in den kommenden Jahren die möglichst umfassende Umsetzung von Maßnahmen des städtischen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an. Im Zuge des ABK strebt die Stadt Bergisch Gladbach eine möglichst umfassende Umsetzung verschiedener Maßnahmen an. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach betreibt im nördlichen Stadtteil Schildgen, an der Schlebuscher Straße, das Schmutzwasserpumpwerk Hummelsheim. Das Pumpwerk liegt in einem FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Gebiet). Aufgabe des Pumpwerkes ist es, die über den Freispiegelkanal DN 300 zufließenden Abwassermengen kontinuierlich anzuheben und über eine Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) in den Übergabeschacht Nittumer Weg zu fördern. Das Schmutzwasser wird anschließend über das nachfolgende Kanalnetz der Abwasserreinigung zugeleitet. Das Pumpwerk Hummelsheim (Teilprojekt 01.01.427) entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und soll neu aufgebaut werden. Die Druckrohrleitung DN 300 (Teilprojekt 01.01.428) soll aufgrund des Alters und unzureichender Strömungsgeschwindigkeiten ebenfalls erneuert werden. Für beide Maßnahmen liegen bereits die Ergebnisse aus den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 vor. Diese sind vom AN im Zuge der weiterführenden Planung zu prüfen, weiterzuentwickeln und umzusetzen. Zu lokal durchzuführenden Grundwasserabsenkungen liegen noch keine dezidierten Planungsergebnisse vor; die Leistungsphasen 1 bis 3 sind in diesem Punkt vom AN zu vervollständigen. Die bisherigen Planungsergebnisse zu den Maßnahmen 01.01.427 (PW Hummelsheim, Stand 07/2020) und 01.01.428 (Druckrohleitung, Stand 06/2021) werden dem AN für seine Angebotskalkulation zur Verfügung gestellt.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen werden in die nachfolgenden Honorarzonen nach Objektlisten der HOAI 2021 eingeordnet: - Los 1: Teilprojekt 01.01.427 / 428 - Pumpwerk...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen werden in die nachfolgenden Honorarzonen nach Objektlisten der HOAI 2021 eingeordnet: - Los 1: Teilprojekt 01.01.427 / 428 - Pumpwerk Hummelheim Neubau PW und Druckleitung Ingenieurbauwerke gemäß Anlage 12, Nr. 12.2: Honorarzone III - Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung. - Los 2: Teilprojekt 01.01.427 / 428 - Pumpwerk Hummelheim Neubau PW und Druckleitung Tragwerksplanung gemäß Anlage 14, Nr. 14.2: Honorarzone II - Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad - Los 3: Teilprojekt 01.01.427 - Pumpwerk Hummelheim Neubau PW Technische Ausrüstung gemäß Anlage 15, Nr. 15.2: Honorarzone II - ALG 7.2 einfache technische Anlagen der Abwasserableitung
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen....”
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Im Rahmen des Vergabeverfahrens dürfen eingereichte Referenzen nicht korrigiert werden, wenn sie nicht den festgelegten Anforderungen entsprechen. Es wird dringend empfohlen, die im Präqualifizierungsverzeichnis hinterlegten Referenzen sorgfältig mit den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Vergabeverfahrens abzugleichen. Nur vollständige und zutreffende Referenzen können bei der Bewertung berücksichtigt werden. Angebote sind ausschließlich digital über den Vergabemarktplatz abzugeben: https://www.vmp-rheinland.de Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Entgegen der vorangegangenen Eintragung zum Erfüllungsort handelt es sich bzgl. der hier zu beschaffenden Leistungen bei dem Erfüllungsort im Sinne des §...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Entgegen der vorangegangenen Eintragung zum Erfüllungsort handelt es sich bzgl. der hier zu beschaffenden Leistungen bei dem Erfüllungsort im Sinne des § 269 BGB um den Sitz des Auftragnehmers.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-22 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Konrad-Adenauer-Platz 9 51465 Bergisch Gladbach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Keine Bieteröffentlichkeit zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“-Los 1: Drei Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestanforderungen an alle drei Referenzen: -Vergleichbare Leistung für den Bereich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
-Los 1: Drei Referenzen in den letzten drei Geschäftsjahren: Mindestanforderungen an alle drei Referenzen: -Vergleichbare Leistung für den Bereich "Ingenieurbauwerke für Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung" gem. Anlage 12.2 Objektliste HOAI 2021; -mit Erbringung von mindestens 5 LPH im Bereich 1 bis 9; -Baukosten (KG 200 bis 500) >= 434.000 EUR netto
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Sämtliche Rechnungen sind bei der Auftraggeberin in einfacher...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wesentliche Zahlungsbedingungen: Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Sämtliche Rechnungen sind bei der Auftraggeberin in einfacher Ausfertigung als Original sowie zugleich digital über AWARO einzureichen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDJMW#
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYDFDJMW#
Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern/innen finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abgegeben wird, in der die Bildung einer Gemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der der/ die für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, die die Verpflichtung enthält, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt, und die festlegt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. In der Bietergemeinschaftserklärung sind zudem in nachvollziehbarer Weise die Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft darzulegen. Bei der Angebotsabgabe sind Art und Umfang der gegebenenfalls durch Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen auszuführen den (Teil-)Leistungen anzugeben; die Namen der Nachunternehmer- bzw. Unterauftragnehmer/innen sind für den Fall einer beabsichtigten Beauftragung auf Verlangen der Vergabestelle zum gegebenen Zeitpunkt zu benennen. Ebenfalls auf Verlangen sind im Falle beabsichtigter Beauftragung Angaben/ Erklärungen/ Nachweise für die Nach- bzw. Unterauftragnehmer/innen zu erbringen. Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nach- bzw. Untertauftragnehmer/innen zur Ausführung der betreffenden (Teil-)Leistungen vorzulegen. Hinweis: Die Stadtverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ist vom 20.12.2025 bis zum 04.01.2026 aufgrund von Betriebsferien nicht besetzt. Fragen können in dieser Zeit nicht bearbeitet werden.
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Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung einer Nachprüfverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 235-808685 (2025-12-04)