054 21 334 Quartiersentwicklung, Sanierungsberatung und Immobillienberatung im Städtebauförderungsgebiet Soziale Stadt Eschweiler-West

Stadt Eschweiler

Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst. Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab. Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK) Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind. Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 054 21 334 Quartiersentwicklung, Sanierungsberatung und Immobillienberatung im Städtebauförderungsgebiet Soziale Stadt Eschweiler-West
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Eschweiler hat ca. 58.500 Einwohner*innen und liegt in der StädteRegion Aachen. Westlich der Eschweiler Innenstadt liegt das Städtebauförderungsprojekt „Soziale Stadt Eschweiler-West“ (Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt), welches eine Fläche von ca. 98 ha mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 4.720 Personen umfasst. Durch umfangreiche Untersuchungen, die seit 2011 durchgeführt wurden, hat die Stadt Eschweiler in diesem Gebiet erhebliche städtebauliche, verkehrliche und sozialräumliche Defizite festgestellt, aus denen sich ein dringender Handlungsbedarf ergab. Zur Übernahme der Dienstleistungen für dieses Ziel sucht die Stadt Eschweiler geeignete Auftragnehmer. Die Leistungen werden in 2 Lose aufgeteilt: Los 1: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK) Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungsbeauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) sind für diese Ausschreibung in einem Los zusammengefasst worden, da sich der ursprünglich vorgesehene (Stunden-) Umfang aus den oben erläuterten Gründen deutlich reduziert hat und einige der anvisierten Aufgaben der beiden Maßnahmen in dieser fortgeschrittenen Phase des Förderprogramms nicht mehr in dem ursprünglich kalkulierten Umfang erforderlich sind. Los 2: Aktivierendes Immobilienmanagement (Maßnahme Nr. 2.5.03 Aktivierende Immobilienberatung des ISTEK)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Verwaltung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 054 21 334
Titel: Quartiersentwicklung (Maßnahmen Nr. 2.5.01 Sanierungsbeauftragte*r und 2.5.02 Quartiersmanager/Quartiersbüro des ISTEK)
Beschreibung der Beschaffung:
Die beiden im ISTEK beschriebenen Maßnahmen der/des Sanierungs- und Modernisierungs-beauftragten (M 2.5.01) sowie des Quartiersmanagements (M 2.5.02) werden in dieser Ausschreibung zu einem Los „Quartiersentwicklung“ zusammengefasst. Vorrangige Aufgabe der Quartiersentwicklung ist die Begleitung der Maßnahmen von der Planung bis zur Umsetzung unter Beteiligung der Bürgerschaft und relevanter Akteure des Quartiers. Dazu gehört insbesondere die aktivierende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten der Bewohner*innen-Beteiligung und zur Stärkung der sozialen Integration, aber auch die Unterstützung der Verwaltung im Zusammenhang mit der Städtebauförderung Eschweiler-West. Die Quartiersentwicklung soll vor Ort einen großen Teil der organisatorischen und motivierenden Arbeit leisten. Dazu gehören auch Anmietung und Einrichtung eines durch Stadt vermittelten Quartiersbüros. Die Aufgaben der Quartiersentwicklung sollen möglichst niedrigschwellig erfolgen. Das Quartiersbüro wirkt bei der Vernetzung der Akteure mit. Zu den weiteren Aufgaben der Quartiersentwicklung zählt auch die Betreuung und Beratung im Rahmen der Umsetzung des Verfügungsfonds. Die Quartiersentwicklung fungiert als Schnittstelle zwischen Einwohner*innen und Verwaltung, als Ansprechpartner für individuelle Anliegen und Unterstützungsbedarfe und als erste Anlaufstelle der Bewohnerschaft im sozialen Erneuerungsprozess. Sie unterstützt und berät die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen im Quartier.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Städteregion Aachen 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-07 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Das Angebot muss vollständig sein; Angebote, die auch nach Nachforderung unvollständig sind, sind gemäß § 57 Abs. 1 VgV von der Wertung auszuschließen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angebotsschreiben (mit Angaben zur Mitarbeitendenzahl) In Bezug auf die geforderten Angaben zur Mitarbeitendenzahl gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen: - Beschäftigung von mindestens 5 Mitarbeitenden (Festanstellung, Voll-, oder Teilzeit) unter Versicherung einer Vertretungsregelung.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Referenzformulare In Bezug auf die geforderten Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss des Bewerbers führen: - Mindestens drei ausgefüllte Referenzformulare über den Abschluss von Projekten des Quartiersmanagements oder vergleichbarem Management (z.B. Innenstadtmanagement/Ortskernmanagement) in den letzten 5 Jahren mit näheren Ausführungen zur Tätigkeit des Managements zur jeweiligen Referenz. - Das vergleichbare Managementprojekt muss in Zusammenhang mit Städtebauförderung stehen. - Das vergleichbare Managementprojekt muss in Zusammenhang mit Moderation und/oder aktivierender Beteiligung im Bereich Stadtplanung stehen. - Um einen ausreichenden Wettbewerb sicher zu stellen, wurde hier die Frist nach § 46 Abs. 3 Nr.1 VgV auf fünf Jahre erweitert. Maßgeblich ist hierbei der Schlusstag für die Abgabe des Angebotes einerseits und der Abschluss des Projekts des Quartiersmanagements bzw. einem vergleichbaren Management andererseits. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in den letzten 5 Jahren liegt. Es dürfen auch laufende Projekte eingereicht werden, sofern diese die Mindestanforderungen erfüllen und (auch) innerhalb der letzten 5 Jahre erbracht wurden.
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Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Sanktionen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung Haftpflichtversicherung Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro für Sach- und über 1.000.000 Euro für Personenschäden je Schadensfall
Eigenerklärung Subventionen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: vgl. §§ 123. 124 GWB, Angaben sind per Eigenerklärung zu machen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Eschweiler
Nationale Registrierungsnummer: 053340012012-31001-29
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Postleitzahl: 52249
Postort: Eschweiler
Region: Städteregion Aachen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadtverwaltung@eschweiler.de 📧
Telefon: +49 2403 71-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E36746232 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E36746232 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-371302 (2025-06-05)