Los 1: Pos. 1 = 12.000 Liter in 600 CN - Kanne (Can) 20 Liter Schaumlöschmittel AFFF
Los 2: Pos. 2 = 210.000 Liter in 1.050 BL - Fass (Barrel) 200 Liter Schaumlöschmittel AFFF
Mengen und Lieferadressen gem. Material und Leistungsverzeichnis.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschschaum oder ähnliche Verbindungen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“12.000 Liter in 600 CN - Kanne (Can) 20 Liter Schaumlöschmittel AFFF”
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-06 📅
Datum des Endes: 2025-11-07 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“210.000 Liter in 1.050 BL - Fass (Barrel) 200 Liter Schaumlöschmittel AFFF” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“§ 15 Abs. 3 VgV - Aufgrund nicht absehbarer Erforderlichkeit einer Zertifizierung, des hierfür erforderlichen Zeitansatzes und der erforderlichen...”
Beschleunigtes Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV - Aufgrund nicht absehbarer Erforderlichkeit einer Zertifizierung, des hierfür erforderlichen Zeitansatzes und der erforderlichen Flexibilität im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Laborkapazitäten ist eine hinreichend begründete Dringlichkeit zur Sicherstellung des Einsatzfähigkeit der Marine gegeben.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-02 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-02 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 3/2024)
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 3/2024)
- Ggf. Erklärung zur Gründung einer
Bietergemeinschaft
- Ggf. Erklärung wegen bevorzugter Berücksichtigung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in
Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Proben müssen dem Auftraggeber erst nach expliziter Aufforderung innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung gestellt werden (Lieferadresse gem. TL 4210-0112)....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Proben müssen dem Auftraggeber erst nach expliziter Aufforderung innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung gestellt werden (Lieferadresse gem. TL 4210-0112). Hierbei sind 100 L Schaumlöschmittel zu Prüfzwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen und die gem. TL 4210-0112 unter 3.1.1 geforderten Nach-weise zu liefern. Die Anlieferung erfolgt an einem Werktag (montags bis frei-tags). Die Probe muss sämtliche Forderungen der TL erfüllen. Für den Zuschlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Probe ist auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von einer Woche wieder abzuholen.
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0228949900
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 115-392131 (2025-06-16)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 08:01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 122-418998 (2025-06-27)