Auftragsbekanntmachung (2025-11-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII4/PV671 - Diverse Flaggen
Referenznummer: 6002944621-BAIUDBw DL II 4.1
Kurze Beschreibung:
“Diverse Flaggen:
Bundesdienst-, Landes-, National-, Europa-, NATO- und UN-Flaggen.”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Flaggen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bundesdienstflaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 80 x 135 cm (470 EA)
- 80 x 135 cm zu Kondolenzzwecken (1.000...”
Beschreibung der Beschaffung
Bundesdienstflaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 80 x 135 cm (470 EA)
- 80 x 135 cm zu Kondolenzzwecken (1.000 EA)
- 120 x 200 cm (345 EA)
- 150 x 250 cm (50 EA)
- 200 x 335 cm (570 EA)
- 240 x 400 cm (140 EA)
- 300 x 500 cm (45 EA)
- 330 x 220 cm als Sargdecken (490 EA)
Landesflaggen aller deutschen Bundesländer
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 80 x 120 cm (37 EA)
- 200 x 335 cm (2 EA)
Die spezifische Aufteilung der Bedarfsmengen ist der Material- und Leistungsliste zu entnehmen.
Nationalflaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 80 x 120 cm (128 EA)
- 120 x 200 cm (159 EA)
- 150 x 250 cm (95 EA)
- 155 x 155 cm (6 EA)
- 175 x 175 cm (1 EA)
- 200 x 335 cm (264 EA)
- 240 x 400 cm (30 EA)
- 260 x 260 cm (11 EA)
- 300 x 500 cm (45 EA)
Die spezifische Aufteilung der Bedarfsmengen ist der Material- und Leistungsliste zu entnehmen.
Europa-Flaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 120 x 200 cm (20 EA)
- 150 x 250 cm (20 EA)
- 200 x 335 cm (20 EA)
NATO-Flaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 120 x 200 cm (30 EA)
- 200 x 335 cm (45 EA)
- 240 x 400 cm (20 EA)
- 300 x 500 cm (45 EA)
UN-Flaggen
in folgenden Ausführungen (Höhe x Länge) mit der jeweiligen Stückzahl:
- 80 x 120 cm (30 EA)
- 120 x 200 cm (20 EA)
- 200 x 335 cm (50 EA)
Allen aufgelisteten Flaggen liegen die Bestimmungen der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu Grunde.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“§ 15 Abs. 4 VgV: die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabeplattform angenommen. Somit gilt eine verkürzte Angebotsfrist von 30 Tagen nach dem...”
Beschleunigtes Verfahren
§ 15 Abs. 4 VgV: die Angebote werden elektronisch über die e-Vergabeplattform angenommen. Somit gilt eine verkürzte Angebotsfrist von 30 Tagen nach dem Versendungstag.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Muster zu liefern.
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Muster zu liefern.
Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und
nur auf ausdrückliche Aufforderung erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Referenzen:
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung Referenzen:
Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art
und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe
des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich
der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Vergleichbar ist
eine Referenzleistung mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser
soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Teilnehmers für die ausgeschriebene Leistung eröffnet.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber
geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zu jeder Flaggenvariante:
Zertifikat "Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse III", ausgestellt
von einem unabhängigen, akkreditierten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zu jeder Flaggenvariante:
Zertifikat "Standard 100 by OEKO-TEX, mind. Produktklasse III", ausgestellt
von einem unabhängigen, akkreditierten Prüfinstitut.
Die entsprechenden vollständigen Nachweise und Zertifikate (inkl. der dazugehörigen Prüfberichte und Anhänge) sind dem Auftraggeber in deutscher oder englischer Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welchen Hersteller und auf welches Produkt sich der jeweilige Nachweis bezieht.
Einzelheiten sind der Rubrik "Nachhaltigkeit" der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung "RUS-Sanktionen".”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)”
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:0228949900
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 213-733064 (2025-11-03)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-17 08:00:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 232-799150 (2025-12-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-04) Objekt Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-18 📅
Datum des Endes: 2026-05-19 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Anpassung des Liefertermins, gemäß veröffentlichtem 2. Hinweisblatt vom 02.12.2025.”
Quelle: OJS 2025/S 235-810049 (2025-12-04)