Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 1/DLII6/PN002 - ImplantatreinigungsGer_dental
Referenznummer: 6002822589-BAIUDBw DL II 6.1 NVG
Kurze Beschreibung:
“1/DLII6/PN002 ImplantatreinigungsGer_dental”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Dentalgeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die geforderte leistung wird als Gesamtmenge ausgeschrieben, da eine Nutzerweinweisung nur durch den Bieter erfolgen kann, der auch die Geräte...”
Beschreibung der Beschaffung
Die geforderte leistung wird als Gesamtmenge ausgeschrieben, da eine Nutzerweinweisung nur durch den Bieter erfolgen kann, der auch die Geräte liefert.
Darüber hinaus ist die Anzahl von 35 Geräten so gering, dass sie auch durch mittelständische Unternehmen leistbar ist.
Ein Mengenlos mit nur bspw. 15 Geräten wäre vermutlich auch für potentielle Bieter nicht lukrativ, da der Aufwand zur Erstellung des Angebotes vergleichsweise hoch wäre im Verhältnis zum Gewinn bei einer solchen kleinen Stückzahl.
Auch würde der Aufwand auf Seiten der Bundeswehr (doppelte Materialstammanlage inkl. IH-Struktur, doppelte Kosten für Einweisungen des Personals und der Medizintechniker, doppelter Zeitaufwand sowie doppelte Personalkosten
bei der Bestellabwicklung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Extra-Regio NUTS 3🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wertung anhand der Preisquotientenmethode
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Aus-schlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/06.2023)
- Eigenerklärung RUS...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Aus-schlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/06.2023)
- Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 3/2024)
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) (BAAINBw-B-V 045/02.2019)” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemein-schaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019)
- Sofern zutreffend: Erklärung bevorzugte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemein-schaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019)
- Sofern zutreffend: Erklärung bevorzugte Berücksichtigung (B-V044)
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:+49 22894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-0 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 9499-0📞
Fax: +49 228 9499-0 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 059-190104 (2025-03-24)