Liefern und Montieren einer Digitalen Schließanlage für den Kreishauscampus der Kreisverwaltung Pinneberg in Elmshorn und Aussenstellen (Tornesch und Moorrege). Die Innentüren der Büroeinheiten sollen eine digitale Schließanlage erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-14-25-068, Kreishauscampus des Kreises Pinneberg, Lieferung+Einbau einer digitalen Schließanlage
Referenznummer: 10-14-25-068
Kurze Beschreibung:
“Liefern und Montieren einer Digitalen Schließanlage für den Kreishauscampus der Kreisverwaltung Pinneberg in Elmshorn und Aussenstellen (Tornesch und...”
Kurze Beschreibung
Liefern und Montieren einer Digitalen Schließanlage für den Kreishauscampus der Kreisverwaltung Pinneberg in Elmshorn und Aussenstellen (Tornesch und Moorrege).
Die Innentüren der Büroeinheiten sollen eine digitale Schließanlage erhalten.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, den Kreishauscampus in Elmshorn mit einer digitalen Schließanlage z.B. Fa. Winkhaus BlueSmart (Produkt in der Planung) o....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Pinneberg beabsichtigt, den Kreishauscampus in Elmshorn mit einer digitalen Schließanlage z.B. Fa. Winkhaus BlueSmart (Produkt in der Planung) o. glw. auszustatten. Einfachheit, Robustheit und Wartungsfreundlichekeit hat das angebotene System auszuzeichnen.
Es handelt sich um folgende Liegenschaften:
Kreishauscampus Elmshorn (Kurt-Wagener-Str. 11-13 und Ernst-Abbe-Str. 9, 25337 Elmshorn), Feuerwehrtechnische Zentrale (Alte Bundesstraße 10, 25436 Tornesch), Straßenmeisterei (Wedeler Chaussee 111a, 25436 Moorrege).
Nach aktuellem Kenntnisstand erfüllen verschiedene Systeme neben dem System "BlueSmart" vom Hersteller Winkhaus (Produkt der Planung) die gestellten Anforderungen. Dem Auftragnehmer steht es frei, ein oder mehrere geeignete Systeme anzubieten. Sofern mehrere Systeme angeboten werden, ist für jedes ein separates Hauptangebot über die Vergabeplattform einzureichen.
Nähere Details sind dem Leistungsverzeichnis und dem Anforderungskatalog zu entnehmen.
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Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-05 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe über das Vorliegen einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Nachweis über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B
Der AN hat bei Überschreitung der Ausführungsfrist der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jede vollendete Woche 0,5 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistung entspricht. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 8 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (=objektiv berechtigte Schlussrechnungssumme ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 5 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
“Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen worden. Wenn Sie davon Gebrauch machen und mehr als ein Hauptangebot...”
Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen worden. Wenn Sie davon Gebrauch machen und mehr als ein Hauptangebot abgeben, achten Sie darauf, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot, sprich: Verhalten Sie sich so, als wenn es die anderen Hauptangebote von Ihnen nicht gäbe und behandeln daher jedes weitere Hauptangebot wie ein „erstes Hauptangebot“. Dies schließt entsprechend auch die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens (siehe Vergabeunterlagen), als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstigen Nachweisen (siehe ebenfalls in den Vergabeunterlagen) mit ein.
Gibt ein Bieter mehrere Hauptangebote ab, so müssen diese als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar sein und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat in einem Anschreiben auf seine mehrere Hauptangebote hinzuweisen.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe über die "Deutsche eVergabe" zulässig.
Grundsätzlich ist die Bennennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern o.Ä. zugelassen, jedoch mit Ausnahme folgender, kritischer Aufgabenstellungen: Montage vor Ort und Inbetriebnahme.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07_Angebotsschreiben) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 117bdcf5-cdb3-4599-8258-3f82e6ab5e96
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 124-429301 (2025-07-01)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-11 09:00:00 📅
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-19 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-19 09:00:00 📅