Ausstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit hoher Automatisierung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-14-25-095; Medienausstattung neuer Kreistagssaal Kreis Pinneberg
Referenznummer: 10-14-25-095
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung eines Kreistagssaal und dem Foyer mit Präsentations-, Kommunikations-, Konferenz und Abstimmungstechnik. Ergänzt durch Streamingtechnik mit hoher Automatisierung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Kreis Pinneberg ist der einwohnerstärkste Landkreis in Schleswig-Holstein. In regelmäßigen Sitzungen, als Kreistag als auch in Ausschlüssen soll nun die Bürgerbeteiligung und Teilnahmemöglichkeit für externe Personen über eine Digitalisierungsinitiative gestärkt werden. Der Kreis Pinneberg baut hierfür einen komplett neuen Kreistagssaal, der den Anforderungen an eine moderne und Bürger-Beteiligung vollumfänglich erfüllt. Der neue Kreistagssaal soll sowohl mit aktueller Konferenz und Abstimmungstechnik als auch mit Präsentations und Steamingtechnik ausgestattet werden. Der Kreis Pinneberg strebt hierbei eine möglichst hohe Automatisierung an, sodass die entsprechende Technik ohne zusätzliches Personal betrieben werden kann. Zusätzlich soll der technische Betrieb durch Service und Wartungsverträge gewährleistet werden.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Der Kreis Pinneberg empfiehlt jedem Ausschreibungsteilnehmer eine Vor-Ort Begehung durchzuführen. Bitte beachten Sie, bei Verzicht auf die Ortsbesichtigung, dass Nachforderungen die aus der Unkenntnis der Ortsgegebenheiten resultieren, grundsätzlich ausgeschlossen sind. Bieterfragen werden während der Ort-Besichtigung nicht beantwortet. Diese sind ausschließlich über das eVergabe-Portal an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Bei der Einreichung elektronisch Unterlagen sind die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote zugelassen. Wenn davon Gebrauch gemacht wird, ist darauf zu achten, dass jedes weitere Hauptangebot genauso vollständig abgegeben wird, wie das erste Hauptangebot. Dies schließt die Einreichung eines jew. eigenen Angebotsschreibens als auch die jew. vollständige Abgabe aller außerdem noch ausdrücklich geforderten Unterlagen gem. Angebotsaufforderung mit ein. Weitere Hauptangebote so müssen als solche erkennbar, voneinander abgrenzbar und jedes für sich allein wertbar und dürfen sich nicht nur lediglich im Preis voneinander unterscheiden. Der Bieter hat jedes Hauptangebot eindeutig zu beschriften, z.B. mit „Hauptangebot 1“, „Hauptangebot 2“. Hauptangebote müssen alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Wird ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, führt dies zwingend zum Ausschluss. Die maximale Anzahl von 3 Hauptangeboten darf nicht überschritten werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Dauer: 42 (DAY)
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 45
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Eintragung im Beruf- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen/Nachweise sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Eintragung im Beruf- oder Handelsregister
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
- Nachweis von mind. 3 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als „vergleichbar“ wenn diese in Art und Umfang vergleichbar ist mit der ausgeschriebenen Leistung ist. Die im Dokument "15_Eigenerklärung zur Eignung" erwähnten 5 Jahre greifen in diesen Verfahren nicht.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug bei Überschreitung der vorstehend unter „Ausführungsfristen“ genannten Fristen für jede vollendete Woche 0,2 Prozent desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann zu zahlen. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 15.000 € ohne USt. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme.
“Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die...”
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 3a27d1ed-584a-41d0-8f93-1fbcddcde6dd
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 180-612669 (2025-09-17)