Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines Erschließungsbauwerkes für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes und die Grundsanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die ausgeschriebene Planungsleistung beinhaltet die Sanierung und den Neubau des Erschließungsbauwerkes. Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen. In der ersten Phase werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI beauftragt. Nach Freigabe von weiteren Planungsschritten durch den Kreistag werden die Leistungsphasen 4-6 nachbeauftragt auf der Basis des Angebotes aus dem Ausschreibungsverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-14-25-163; Sanierung ehemaliges Zollamt Pinneberg - Tragwerksplanung
Referenznummer: 10-14-25-163
Kurze Beschreibung:
Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines Erschließungsbauwerkes für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes und die Grundsanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die ausgeschriebene Planungsleistung beinhaltet die Sanierung und den Neubau des Erschließungsbauwerkes.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen. In der ersten Phase werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI beauftragt. Nach Freigabe von weiteren Planungsschritten durch den Kreistag werden die Leistungsphasen 4-6 nachbeauftragt auf der Basis des Angebotes aus dem Ausschreibungsverfahren.
Das unter Denkmalschutz stehende alte Zollgebäude steht zurzeit leer und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Hierfür ist der Neubau eines Erschließungsbauwerkes für die barrierefreie Nutzung des Gebäudes und die Grundsanierung des Bestandsgebäudes notwendig. Die ausgeschriebene Planungsleistung beinhaltet die Sanierung und den Neubau des Erschließungsbauwerkes.
Es ist beabsichtigt, eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen durchzuführen. In der ersten Phase werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI beauftragt. Nach Freigabe von weiteren Planungsschritten durch den Kreistag werden die Leistungsphasen 4-6 nachbeauftragt auf der Basis des Angebotes aus dem Ausschreibungsverfahren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Beschreibung der Beschaffung:
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx) . Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Einzureichen sind:
07_Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Anlage 19,20,21-bepreist
10_Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindeststundenentgelte und Weiteres
15_Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Vordruck „Unteraufträge/Eignungsleihe“
Nachweis über eine Berufshaftpflicht mind. 1.500.000,00 Personen- und 1.000.000,00 Sachschäden
15a_Eigenerklärung_EU
Infos DSGVO (freiwillig)
17_Referenzliste ( Referenzen der letzten 5 Jahre)
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 07) ab. Ohne dieses muss Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe zulässig.
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx) . Sofern Sie das LV ausdrucken und händische Eintragungen machen möchten, steht es auch in PDF-Form zum Ausdrucken zur Verfügung.
Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Einzureichen sind:
07_Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Anlage 19,20,21-bepreist
10_Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindeststundenentgelte und Weiteres
15_Eigenerklärung zur Eignung
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Vordruck „Unteraufträge/Eignungsleihe“
Nachweis über eine Berufshaftpflicht mind. 1.500.000,00 Personen- und 1.000.000,00 Sachschäden
15a_Eigenerklärung_EU
Infos DSGVO (freiwillig)
17_Referenzliste ( Referenzen der letzten 5 Jahre)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Pinneberg
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-25 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Bitte legen Sie 3 Refenzen zu vergleichbaren Objekten der letzten 5 Jahre.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben.
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 4b1693ad-347c-4467-a638-8b4cd8abef77
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-988-4542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 160-548556 (2025-08-19)