Beförderung von je 12 Kindern von den jeweiligen Wohnorten im Kreisgebiet hin und zurück zur Grundschule Appen bzw. zur Caspar-Voght-Schule Rellingen. Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe über die Deutsche eVergabe zulässig. Weiterhin ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 10-31-25-164, Schülerbeförderung nach Appen und Rellingen Schuljahr 2025 / 2026
Referenznummer: 10-31-25-164
Kurze Beschreibung:
“Beförderung von je 12 Kindern von den jeweiligen Wohnorten im Kreisgebiet hin und zurück zur Grundschule Appen bzw. zur Caspar-Voght-Schule Rellingen.
Es...”
Kurze Beschreibung
Beförderung von je 12 Kindern von den jeweiligen Wohnorten im Kreisgebiet hin und zurück zur Grundschule Appen bzw. zur Caspar-Voght-Schule Rellingen.
Es ist nur die elektronische Angebotsabgabe über die Deutsche eVergabe zulässig.
Weiterhin ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Grundschule Appen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Grundschule Appen (Schulstraße 4, 25482 Appen) an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2025/26 (1.Schultag 08.09.25 bis letzter Schultag 03.07.2026 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen).
Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich.
Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 Minuten im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen.
Nähere Details sind den Dokumenten: Leistungsbeschreibung SIM 2025_26, Anforderungen an die Betriebsdurchführung SIM 2025_26, 10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_1_SIM_Appen und SIM_Appen_LOS_1_Anschriften_2025_26 zu entnehmen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_1_SIM_Appen).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2026-07-03 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Caspar-Voght-Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebende Leistung umfasst die Beförderung von 12 SchülerInnen im Schuljahr 2025/26 vom jeweiligen Wohnort hin und zurück zur Caspar-Voght-Schule (Schulweg 2, 25462 Rellingen) an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2025/26 (1.Schultag 08.09.25 bis letzter Schultag 03.07.2026 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen).
Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich.
Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 Minuten im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen.
Nähere Details sind den Dokumenten: Leistungsbeschreibung SIM 2025_26, Anforderungen an die Betriebsdurchführung SIM 2025_26, 10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_2_SIM_Rellingen und SIM_Rellingen_LOS_2_Anschriften_2025_26 zu entnehmen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (10-31-25-164_Leistungsverzeichnis_LOS_2_SIM_Rellingen).
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
- Eignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
- Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angabe über das Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. Vorlage rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt mit folgenden Mindestanforderungen:
Angaben zu den zur Verfügung stehenden Fahrzeugen und Fahrpersonal (Qualifikation / Ausstattung / Eignung entsprechend den Anforderungen an die Betriebsdurchführung für die Durchführung des Auftrages).
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Nachweis von mind. 1 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenz aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz gilt als "vergleichbar", wenn diese sich auf den Bereich Schülerbeförderung bzw. Beförderung von Kindern (z.B. Kindertagesstätte) bezieht.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B”
“Alle Leistungen sind im eigenen Betrieb oder -im Falle von zugelassenen Bietergemeinschaften- in den Betrieben der Mitglieder auszuführen. Die Benennung von...”
Alle Leistungen sind im eigenen Betrieb oder -im Falle von zugelassenen Bietergemeinschaften- in den Betrieben der Mitglieder auszuführen. Die Benennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern, o.Ä. ist entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen.
Bieter müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein.
Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben (Formblatt 06_Angebotsschreiben) zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 9b6a137f-d9ed-4338-8363-8c41e53de015
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 115-393905 (2025-06-17)