Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner. Die Stadt Pinneberg sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Kooperationspartner, der ab dem Schuljahr 2025 / 2026 die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Thesdorf sowie die Mittagsverpflegung übernimmt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 12-PBG-25-098, Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule der Grundschule Thesdorf in Pinneberg
Referenznummer: 12-PBG-25-098
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Die Stadt...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Die Stadt Pinneberg sucht einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe als Kooperationspartner, der ab dem Schuljahr 2025 / 2026 die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Thesdorf sowie die Mittagsverpflegung übernimmt.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Sozialwesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Grundschule Thesdorf ist eine Grundschule in Thesdorf. Sie ist eine verlässliche Grundschule und dreizügig mit aktuell insgesamt 321 Schülerinnen und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Grundschule Thesdorf ist eine Grundschule in Thesdorf. Sie ist eine verlässliche Grundschule und dreizügig mit aktuell insgesamt 321 Schülerinnen und Schüler. Seit dem Schuljahr 2005 / 2006 ist sie zudem Offene Ganztagsschule. Die Offene Ganztagsschule besteht aus mehreren Bestandteilen: einer verlässlichen Betreuung in Betreuungsgruppen, verschiedenen Kursen, in denen die Kinder musisch, künstlerisch, sportlich oder anderweitig aktiv werden können, einer Hausaufgabenbetreuung sowie einer Mittagsverpflegung.
Das Schulprogramm und die Schulregeln gelten ebenfalls während des Offenen Ganztags und dessen einzelnen Bestandteilen. Sollte es Unstimmigkeiten zwischen dem Träger der Offenen Ganztagsschule und der Schulleitung geben, sind diese gemeinsam zu lösen, um den Kindern eine gute Orientierung im gesamten Tagesablauf zu geben.
Die Schule legt Wert darauf, dass eine Partizipation möglich ist. eine Kooperation zwischen dem Träger, Lehrkräften, Kursleitungen, Eltern und Schülerinnen und Schülern wird grundsätzlich erwartet. Ein angemessener Umgang mit Schülerinnen und Schülern aller Altersstufen, sowie die Kenntnis von Organisationsstrukturen eines Schulbetriebs wird vorausgesetzt.
Nähere Details zur Leistung, dem Leistungsumfang sind dem Leistungsverzeichnis und den dazugehörigen Anlagen zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätskriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-03 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind bei der Eröffnung gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (DIHK). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung.
Weiterhin ist die „Eigenerklärung EU zu EU Sanktionen gegen Russland“ vom Bieter auszufüllen und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen:
- Angabe des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre
- Angabe Vorliegen einer Insolvenz / Liquidation, ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung tariflicher Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
- Erklärung zu schweren Verfehlungen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
- gültige DGE-Zertifizierung oder eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
- gültige DGE-Zertifizierung oder eine vergleichbare Zertifizierung
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit Angebot ist mind. 1 nachprüfbare und vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren einzureichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie sich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit Angebot ist mind. 1 nachprüfbare und vergleichbare Referenz aus den letzten 5 Jahren einzureichen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn sie sich auf die Durchführung einer Ganztagsbetreuung oder die Organisation eines Offenen Ganztages von Grundschulkindern bezieht. Die Betreuungsleistungen sollten sowohl pädagogische Angebote als auch Mittagsverpflegung umfasst haben.
Für die Angabe der Referenz(en) kann der Vordruck 14_Referenzliste verwendet werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Eine Vertragsstrafe wird nicht vereinbart.
Auf eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet.
Eine Sicherheit für Mängelansprüche wird nicht verlangt.
“Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabgabe mittels Vergabeplattform "Deutsche eVergabe"...”
Es ist nur die Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Weiterhin ist nur die elektronische Angebotsabgabe mittels Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" zulässig.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH -in der derzeit gültigen Fassung- (ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: 57bb0442-237c-49ce-8bbf-74c1a772780a
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Pinneberg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431-9880📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 079-262428 (2025-04-22)